Untersuchung betreffend Entschädigungen aus kantonalen Beteiligungen
23.03.2016
Untersuchung betreffend Entschädigungen aus kantonalen Beteiligungen abgeschlossen
Regierungsrat legt Schlussbericht vor und will künftig auf Entschädigungen aus Mandaten verzichten
Der Regierungsrat hat seinen Schlussbericht betreffend Ansprüche des Kantons Basel-Landschaft auf die Herausgabe nicht rechtmässig einbehaltener Mandatsentschädigungen vorgelegt und diesen im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat 2014-018 veröffentlicht. Gleichzeitig überweist der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Änderung des Personaldekrets, um die Vergütungen aus Abordnungstätigkeiten präziser zu regeln. Demnach sollen künftig sämtliche Honorare, Spesen und Sitzungsgelder sowie sonstigen Auszahlungen an Mitarbeitende, die dem Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft unterstehen, dem Kanton abgeliefert werden.
Im Dezember 2013 stellte die kantonale Finanzkontrolle in einem Bericht fest, dass die Ablieferungspflicht von Honoraren aus Mandaten von Beteiligungen teilweise verletzt worden ist. Der Regierungsrat informierte die Öffentlichkeit über den Sachverhalt und übergab die vorliegenden Dokumente der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Überprüfung. Da sich die kantonale Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit für befangen hielt, wurde die Untersuchung dem ausserordentlichen Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer übertragen.
Rückforderungen seit Anfang 2015 beglichen
Der Regierungsrat beauftragte zudem am 18. Dezember 2013 Professor Enrico Riva damit, ein Gutachten zu erstellen, das die rechtlichen Vorgaben klärt. Auf Basis des von Professor Riva erstellten Gutachtens berechnete eine vom Regierungsrat im Juni 2014 eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Landschreiber Peter Vetter die finanziellen Ansprüche des Kantons. Nach Vorliegen des Berichts der Arbeitsgruppe im August 2014 führte der Regierungsrat mit allen Betroffenen Anhörungen durch und legte Ende 2014 die definitiven Rückforderungen fest. Sämtliche Rückforderungen wurden seither beglichen.
Staatsanwalt stellt Strafverfahren ein
Mit einer Einstellungsverfügung hat der ausserordentliche Staatsanwalt Hans Maurer am 4. Februar 2016 auch das Strafverfahren abgeschlossen. Er kommt zum Schluss, dass in allen untersuchten Fällen kein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben war. Mit der Einstellung der strafrechtlichen Untersuchung und dem erfolgten Begleichen der Herausgabeansprüche des Kantons sind nun sämtliche Verfahren abgeschlossen. Der Regierungsrat hat die Präsidenten der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission umfassend dokumentiert.
Regierungsrat will auf sämtliche Entschädigungen verzichten
Bereits im Dezember 2013 hatte der Regierungsrat beschlossen, auf sämtliche Honorare, Spesen und Sitzungsgelder sowie auf sonstige Auszahlungen zu verzichten. Dieser vorsorgliche Beschluss soll nun durch eine Revision der betreffenden Bestimmung im Personaldekret abgelöst werden. Die dem Landrat unterbreitete Regelung legt fest, dass alle Honorare, Spesen und Sitzungsgelder sowie sonstigen Auszahlungen in bar künftig durch alle dem Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft unterstehenden Mitarbeitenden dem Kanton abzuliefern sind.
Regierungsrat legt Schlussbericht vor und will künftig auf Entschädigungen aus Mandaten verzichten
Der Regierungsrat hat seinen Schlussbericht betreffend Ansprüche des Kantons Basel-Landschaft auf die Herausgabe nicht rechtmässig einbehaltener Mandatsentschädigungen vorgelegt und diesen im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat 2014-018 veröffentlicht. Gleichzeitig überweist der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Änderung des Personaldekrets, um die Vergütungen aus Abordnungstätigkeiten präziser zu regeln. Demnach sollen künftig sämtliche Honorare, Spesen und Sitzungsgelder sowie sonstigen Auszahlungen an Mitarbeitende, die dem Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft unterstehen, dem Kanton abgeliefert werden.
Im Dezember 2013 stellte die kantonale Finanzkontrolle in einem Bericht fest, dass die Ablieferungspflicht von Honoraren aus Mandaten von Beteiligungen teilweise verletzt worden ist. Der Regierungsrat informierte die Öffentlichkeit über den Sachverhalt und übergab die vorliegenden Dokumente der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Überprüfung. Da sich die kantonale Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit für befangen hielt, wurde die Untersuchung dem ausserordentlichen Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer übertragen.
Rückforderungen seit Anfang 2015 beglichen
Der Regierungsrat beauftragte zudem am 18. Dezember 2013 Professor Enrico Riva damit, ein Gutachten zu erstellen, das die rechtlichen Vorgaben klärt. Auf Basis des von Professor Riva erstellten Gutachtens berechnete eine vom Regierungsrat im Juni 2014 eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Landschreiber Peter Vetter die finanziellen Ansprüche des Kantons. Nach Vorliegen des Berichts der Arbeitsgruppe im August 2014 führte der Regierungsrat mit allen Betroffenen Anhörungen durch und legte Ende 2014 die definitiven Rückforderungen fest. Sämtliche Rückforderungen wurden seither beglichen.
Staatsanwalt stellt Strafverfahren ein
Mit einer Einstellungsverfügung hat der ausserordentliche Staatsanwalt Hans Maurer am 4. Februar 2016 auch das Strafverfahren abgeschlossen. Er kommt zum Schluss, dass in allen untersuchten Fällen kein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben war. Mit der Einstellung der strafrechtlichen Untersuchung und dem erfolgten Begleichen der Herausgabeansprüche des Kantons sind nun sämtliche Verfahren abgeschlossen. Der Regierungsrat hat die Präsidenten der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission umfassend dokumentiert.
Regierungsrat will auf sämtliche Entschädigungen verzichten
Bereits im Dezember 2013 hatte der Regierungsrat beschlossen, auf sämtliche Honorare, Spesen und Sitzungsgelder sowie auf sonstige Auszahlungen zu verzichten. Dieser vorsorgliche Beschluss soll nun durch eine Revision der betreffenden Bestimmung im Personaldekret abgelöst werden. Die dem Landrat unterbreitete Regelung legt fest, dass alle Honorare, Spesen und Sitzungsgelder sowie sonstigen Auszahlungen in bar künftig durch alle dem Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft unterstehenden Mitarbeitenden dem Kanton abzuliefern sind.
Im Rahmen derselben Vorlage werden auch die Bestimmungen über den pauschalen Auslagenersatz für die Mitglieder des Regierungsrates sowie für die Präsidentin oder den Präsidenten des Kantonsgerichts präzisiert.
> Vorlage 2016-084: Bericht zum Postulat der SP-Fraktion: „Honorar-Affäre: Weitere Massnahmen sind nötig“ (2014-018)
> Vorlage 2016-085 : Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Vergütung aus Abordnung und pauschaler Auslagenersatz für die Mitglieder des Regierungsrates und für die Präsidentin oder den Präsidenten des Kantonsgerichts
Für Rückfragen
Landschreiber Peter Vetter, 061 552 50 01
Landschreiber Peter Vetter, 061 552 50 01