Überschuss im Finanzausgleich dank guten Steuerträgen 2023

25.06.2024

Kantonaler Finanzausgleich 2024

Der Regierungsrat hat den Finanzausgleich 2024 verfügt. Die Gebergemeinden bezahlen 76 Millionen Franken und die Empfängergemeinden erhalten davon 68 Millionen Franken. Die Differenz von 8 Millionen Franken wird in den Ausgleichsfonds eingelegt und dient als Schwankungsreserve. Zusätzlich richtet der Kanton knapp 23 Millionen Franken an Gemeinden mit überdurchschnittlichen Lasten in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche aus. 

Die Kantonsverfassung verlangt, dass der Kanton den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sicherstellt und damit ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden schafft. 

Ressourcenausgleich 2024

Der Regierungsrat hatte das Ausgleichsniveau für das Jahr 2024 bereits vor einem Jahr bei 2670 Franken festgelegt. Die 21 Gemeinden mit einer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau bezahlen 76,1 Millionen Franken. In den restlichen 65 Gemeinden liegt die Steuerkraft unterhalb des Ausgleichsniveaus; sie erhalten daher 67,8 Millionen Franken. Die Steuererträge im Jahr 2023 waren besser, als vor einem Jahr erwartet wurde. Damals ging man von einem Rückgang der Steuererträge infolge der Steuerreformen aus. Tatsächlich haben die Steuererträge der Gemeinden im 2023 sogar leicht zugenommen und deshalb wird es möglich, 8,3 Millionen Franken als Schwankungsreserve in den Ausgleichfonds einzubezahlen. 

Ausgleichsniveau 2025

Gemäss Finanzausgleichsgesetz legt der Regierungsrat das Ausgleichsniveau jeweils im laufenden Jahr für das Folgejahr fest. Er berücksichtigt dabei die Empfehlung der «Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich», in der mehrheitlich die Gemeinden vertreten sind. Dank der letztjährigen und diesjährigen Überschüsse ist der Ausgleichsfonds mit 17,4 Millionen Franken gut ausgestattet. Dies erlaubt es, das Ausgleichsniveau für das Jahr 2025 um 190 Franken zu erhöhen und bei 2860 Franken festzulegen.

Lastenabgeltungen

Neben dem Ressourcenausgleich unter den Gemeinden bezahlt der Kanton den Gemeinden verschiedene Lastenabgeltungen. Diese Lastenabgeltungen betragen gemäss Finanzausgleichsgesetz knapp 22,7 Millionen Franken. Sie werden an diejenigen Einwohnergemeinden ausgerichtet, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten tragen. Die Lastenabgeltungen sind so konzipiert, dass nicht die effektiv anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Die einzelnen Lastenabgeltungen ergeben sich aus Masszahlen, die einerseits einen hohen Zusammenhang mit den Kosten haben, andererseits aber von Seiten der Gemeinden nicht beeinflusst werden können. Somit ist garantiert, dass die Anreize für eine möglichst effiziente Erfüllung der Aufgaben gegeben sind. 

Die Zahlen des Finanzausgleichs 2024 der einzelnen Gemeinden sind online publiziert: https://www.statistik.bl.ch/web_portal/18_5