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Bundesgericht stützt die Gemeinden bei der Einführung einer Mehrwertabgabe
In der Auseinandersetzung um die Einführung einer Mehrwertabgabe hat die Gemeinde Münchenstein vor dem Bundesgericht Recht erhalten.
Die Gemeinde Münchenstein hatte 2013 beschlossen, bei werterhöhenden Zonenplanänderungen einen Mehrwertanteil abzuschöpfen. Regierungsrat und Kantonsgericht haben die Reglementsänderung der Gemeinde im Plangenehmigungsverfahren und im anschliessenden Beschwerdeverfahren abgelehnt. Dies nicht zuletzt deshalb, weil der Landrat auf eine entsprechende Gesetzesvorlage 1997 nicht eingetreten ist und nach Auffassung der Regierung damit zum Ausdruck gebracht hat, dass man dieses Instrument im Kanton Basel-Landschaft nicht einführen will.
Dem widerspricht nun das Bundesgericht in seinem Urteil vom 16. November 2016. Es führt aus, dass die Gemeinden gestützt auf die Gemeindeautonomie eine Planungsmehrwertabgabe einführen können, solange der Kanton diese Kompetenz nicht selbst wahrnimmt. Der Fall wird nun an die Regierung zurückgewiesen, die nun über die damaligen Einsprachen einen Entscheid fällen muss. Wie genau vorzugehen ist, muss zuerst geprüft werden. Mit dem Urteil des Bundesgerichts wird auch die Änderung des Zonenreglements gutgeheissen.
Auf die kantonale Regelung der Mehrwertabgabe, welche der Regierungsrat mit Beschluss vom vergangenen Dienstag dem Landrat unterbreitet hat, hat das Bundesgerichtsurteil jedoch keinen Einfluss. Mit Erlass dieses Gesetzes wird die Kompetenz der Gemeinden zur selbständigen Regelung der Mehrwertabgaben hinfällig werden.
- Bundesgerichtsentscheid vom 16. November 2016
- Landratsvorlage 2016-403 des zum Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten
Für Rückfragen:
Nic Kaufmann, 2. Landschreiber / Regierungssprecher, 061 552 50 02, 079 757 72 80