Teilrevision des Strafvollzugsgesetzes
21.04.2021
Der Regierungsrat überweist dem Landrat das teilrevidierte Strafvollzugsgesetz. Die Revision stärkt die Position der Beschuldigten und betrifft vor allem die Rechtsmittel gegen Entscheide im Straf- und Massnahmenvollzug.
Konkret geht es um folgende Punkte:
- Beschleunigung der gerichtlichen Überprüfung einer verweigerten Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug. Damit entspricht das Gesetz den zeitlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte;
- Präzisierungen bezüglich der notwendigen Datenbearbeitung im Straf- und Massnahmenvollzug durch alle am Vollzug beteiligten Personen;
- Zuständigkeitspräzisierung betreffend den vorzeitigen Straf- oder Massnahmenvollzug;
- Ergänzung der Grundsätze für Institutionen des Freiheitsentzugs bezüglich Personen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen zwecks Umsetzung des Regierungsratsbeschlusses Nr. 2019-1545 vom 12. November 2019 betreffend Verfassungsinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung», Projekt zur Erarbeitung von Rechtsgrundlagen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Kanton Basel-Landschaft»;
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Einspracheverfahren bei Disziplinarentscheiden im Freiheitsentzug.