Teilrevision des Strafvollzugsgesetzes

21.04.2021

Der Regierungsrat überweist dem Landrat das teilrevidierte Strafvollzugsgesetz. Die Revision stärkt die Position der Beschuldigten und betrifft vor allem die Rechtsmittel gegen Entscheide im Straf- und Massnahmenvollzug. 

Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Beschleunigung der gerichtlichen Überprüfung einer verweigerten Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug. Damit entspricht das Gesetz den zeitlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte;
  • Präzisierungen bezüglich der notwendigen Datenbearbeitung im Straf- und Massnahmenvollzug durch alle am Vollzug beteiligten Personen;
  • Zuständigkeitspräzisierung betreffend den vorzeitigen Straf- oder Massnahmenvollzug;
  • Ergänzung der Grundsätze für Institutionen des Freiheitsentzugs bezüglich Personen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen zwecks Umsetzung des Regierungsratsbeschlusses Nr. 2019-1545 vom 12. November 2019 betreffend Verfassungsinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung», Projekt zur Erarbeitung von Rechtsgrundlagen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Kanton Basel-Landschaft»;
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Einspracheverfahren bei Disziplinarentscheiden im Freiheitsentzug. 

> Landratsvorlage