Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes

26.08.2020

Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes an den Landrat überwiesen. Die Vorlage enthält Anpassungen infolge einer Revision auf Bundesebene. In der Vernehmlassung äusserten sich die Parteien und der Verband der Baselbieter Gemeinden zustimmend. 

Die Bundesversammlung hat am 22. März 2019 eine Reform des eidgenössischen Ergänzungsleistungsgesetzes (EL-Reform) beschlossen. Die EL-Reform tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Sie führt zu substantiellen Einsparungen, aber auch zu umfassenden Anpassungen beim Vollzug. Die Kantone und deren Vollzugsstellen erhalten neue Handlungsspielräume und Aufgaben. Insbesondere sind rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass zurückzuerstatten, sofern dieser mehr als 40'000 Franken beträgt. 

Der Regierungsrat schlägt daher eine Anpassung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes vor. Dabei geht es in erster Linie um die Vereinfachung von administrativen Abläufen im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Ergänzungsleistungen. In der Vernehmlassung äusserten sich die Parteien zustimmend. Der Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) unterstützt das Vorhaben ebenfalls. 

> Landratsvorlage