Tätigkeitsbericht 2022–2023 der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft

31.10.2023

Der Regierungsrat nimmt Stellung zum Tätigkeitsbericht 2022–2023 der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft. Er zieht eine positive Bilanz und unterstützt die jeweils vier aktuellen Empfehlungen für die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft. 

Der Regierungsrat hat aus dem Bericht der Fachkommission erfreut zur Kenntnis nehmen können, dass die Jugendanwaltschaft «über motivierte Mitarbeitende verfügt, die sich mit Herzblut und Engagement für die verfahrensbetroffenen Jugendlichen einsetzen». Auch bei der Staatsanwaltschaft konnte festgestellt werden, dass «die Mitarbeitenden ihre Tätigkeit trotz der hohen Fallbelastung als abwechslungsreich und interessant empfinden». In beiden Fällen schlägt sich diese Zufriedenheit in einer niedrigen Fluktuationsrate nieder. Sorge bereitet jedoch sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Jugendanwaltschaft die hohe Fallbelastung, die durch die Komplexität der Fälle noch gesteigert wird. 

Die aktuellen Empfehlungen der Fachkommission zielen daher unter anderem darauf ab, die Mitarbeitenden von Jugend- und Staatsanwaltschaft zu entlasten. Die Empfehlungen betreffen bei der Jugendanwaltschaft im Weiteren das Weisungswesen, die Weiterbildung sowie den Geschäftsbericht und bei der Staatsanwaltschaft das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Schaffung eines zusätzlichen Kompetenzbereichs. 

Der Regierungsrat unterstützt sämtliche Empfehlungen und hat die Jugendanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft sowie die Sicherheitsdirektion beauftragt, diese zu prüfen und bis zum 14. November 2024 über die Umsetzung zu berichten.