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04.02.2016
SVP-Referendum gegen die Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel
SVP-Referendum gegen die Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel
Keine 80-Mio.-Zahlung aus Basel bei einer Annahme des Referendums
Die SVP Baselland hat am Donnerstagmorgen bei der Landeskanzlei das Referendum gegen den Landratsbeschluss vom 3. Dezember 2015 zur Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel eingereicht. Bei einer Annahme des Referendums würde die 80-Mio.-Zahlung des Kantons Basel-Stadt an den Kanton Basel-Landschaft hinfällig. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass das Referendum abgelehnt wird und eine gestärkte Partnerschaft zwischen den beiden Kantonen aus der Volksabstimmung hervorgeht.
Der Baselbieter Beitrag an die Pensionskassensanierung ist Teil einer Vereinbarung zwischen den Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt und Voraussetzung, dass der Kanton Basel-Stadt einen Entlastungsbeitrag von insgesamt 80 Mio. Franken an den Kanton Basel-Landschaft überweist. Mit der Annahme des SVP-Referendums gegen die Uni-Pensionskassensanierung würde die Zahlung hinfällig. Der Landrat hat der Sanierung der Pensionskasse (Vorlage 2015-236 ) am 3. Dezember 2015 mit 58 zu 21 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Der entsprechende Verpflichtungskredit umfasst insgesamt 15 Mio. Franken.
Kündigung der Immobilienvereinbarung bringt mittelfristig keine Einsparung
Der Regierungsrat widerspricht Aussagen der SVP, wonach im Fall einer Referendumsannahme die verlorenen 80 Mio. Franken mit der Kündigung der Immobilienvereinbarung kompensiert werden können. Während die Immobilienvereinbarung vor allem die Bemessung des Immobilienaufwands regelt, werden die beiden Trägerkantone für die gemeinsame Lastenteilung durch den Staatsvertrag in die Pflicht genommen. Im § 39 des Universitätsvertrages ist festgelegt, dass „die Vertragskantone gemeinsam (…) die Kosten (…) für die von der Universität genutzten Liegenschaften tragen“.
Keine 80-Mio.-Zahlung aus Basel bei einer Annahme des Referendums
Die SVP Baselland hat am Donnerstagmorgen bei der Landeskanzlei das Referendum gegen den Landratsbeschluss vom 3. Dezember 2015 zur Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel eingereicht. Bei einer Annahme des Referendums würde die 80-Mio.-Zahlung des Kantons Basel-Stadt an den Kanton Basel-Landschaft hinfällig. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass das Referendum abgelehnt wird und eine gestärkte Partnerschaft zwischen den beiden Kantonen aus der Volksabstimmung hervorgeht.
Der Baselbieter Beitrag an die Pensionskassensanierung ist Teil einer Vereinbarung zwischen den Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt und Voraussetzung, dass der Kanton Basel-Stadt einen Entlastungsbeitrag von insgesamt 80 Mio. Franken an den Kanton Basel-Landschaft überweist. Mit der Annahme des SVP-Referendums gegen die Uni-Pensionskassensanierung würde die Zahlung hinfällig. Der Landrat hat der Sanierung der Pensionskasse (Vorlage 2015-236 ) am 3. Dezember 2015 mit 58 zu 21 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Der entsprechende Verpflichtungskredit umfasst insgesamt 15 Mio. Franken.
Kündigung der Immobilienvereinbarung bringt mittelfristig keine Einsparung
Der Regierungsrat widerspricht Aussagen der SVP, wonach im Fall einer Referendumsannahme die verlorenen 80 Mio. Franken mit der Kündigung der Immobilienvereinbarung kompensiert werden können. Während die Immobilienvereinbarung vor allem die Bemessung des Immobilienaufwands regelt, werden die beiden Trägerkantone für die gemeinsame Lastenteilung durch den Staatsvertrag in die Pflicht genommen. Im § 39 des Universitätsvertrages ist festgelegt, dass „die Vertragskantone gemeinsam (…) die Kosten (…) für die von der Universität genutzten Liegenschaften tragen“.
Prüfung der Unterschriften und Festlegen des Abstimmungstermins
Die Landeskanzlei wird die eingegangenen Unterschriften des Referendums möglichst schnell durch die Gemeinden prüfen lassen. Anschliessend legt der Regierungsrat den Abstimmungstermin für das Referendum fest.
Stichwort Vereinbarung der Regierungen zwischen den Kantonsregierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Die Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel ist Bestandteil der Vereinbarung der Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die am 23. Oktober 2015 vorgestellt worden ist. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Kanton Basel-Stadt in den Jahren 2016–2019 jährlich einen Entlastungsbeitrag von 20 Mio. Franken an den Kanton Basel-Landschaft zahlt. Neben der Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel verpflichtet sich der Kanton Basel-Landschaft im Gegenzug, den Universitätsvertrag, die Immobilienvereinbarung zur Universität Basel und den gemeinsamen Kulturvertrag ungekündigt bis 2019 weiterzuführen. Ebenso ist eine Impulsinvestition an die ETH Zürich und die gemeinsame Trägerschaft des Swiss TPH Bestandteil der Vereinbarung. Die Beiträge an das Swiss TPH über 18,02 Mio. Franken und die Impulsinvestition an die ETH Zürich über 5 Mio. Franken sind vom Landrat bereits beschlossen.
Für Rückfragen
Regierungsrätin Monica Gschwind, Vorsteherin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), Tel. 061 552 62 00, erreichbar am 4. Februar 2016 von 11.00 bis 11.30 Uhr.