Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung
16.07.2012
Im Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung über die rechtliche Behandlung von Kriminaltouristen im Kanton Basel-Landschaft hat der Regierungsrat die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes zur Untersuchung einer allfälligen Amtsgeheimnisverletzung bei der Polizei Basel-Landschaft bewilligt.
Die Medienberichterstattung stützte sich offenbar auf Angaben aus Polizeikreisen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Deshalb erstattete die Sicherheitsdirektion bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen unbekannt. Weil jedoch die Staatsanwaltschaft ebenfalls in die Berichterstattung involviert war, beantragte sie einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen, um auch nur den Anschein mangelnder Objektivität zu vermeiden.
Amtsgeheimnisverletzung ist ein Straftatbestand und ein Offizialdelikt, muss also von Amtes wegen verfolgt werden (Art. 320 Strafgesetzbuch).
Für Rückfragen:
zwischen 14.00h und 15.00h: Isaac Reber, Regierungsrat, Tel. 061 552 57 07
Liestal, 16. Juli 2012
Die Medienberichterstattung stützte sich offenbar auf Angaben aus Polizeikreisen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Deshalb erstattete die Sicherheitsdirektion bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen unbekannt. Weil jedoch die Staatsanwaltschaft ebenfalls in die Berichterstattung involviert war, beantragte sie einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen, um auch nur den Anschein mangelnder Objektivität zu vermeiden.
Amtsgeheimnisverletzung ist ein Straftatbestand und ein Offizialdelikt, muss also von Amtes wegen verfolgt werden (Art. 320 Strafgesetzbuch).
Für Rückfragen:
zwischen 14.00h und 15.00h: Isaac Reber, Regierungsrat, Tel. 061 552 57 07
Liestal, 16. Juli 2012