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Stimmrechtsbeschwerden zur Wahl der Sozialhilfebehörde von Aesch
Wegen Mängel muss die Wahl teilweise wiederholt werdenDer Regierungsrat lehnt drei identische Stimmrechtsbeschwerden zur Wahl der Sozialhilfebehörde in Aesch vom 25. September 2016 aus formellen Gründen ab. Die bei der Ermittlung des Wahlergebnisses festgestellten Mängel veranlassen den Regierungsrat aber, die Wahl um den umstrittenen letzten Sitz im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Massnahme aufzuheben. Die Gemeinde wird beauftragt, die Wahl für diesen Sitz bis Ende Juni 2017 neu anzusetzen.
Insgesamt waren am 25. September 2016 vier Sitze der Sozialhilfebehörde von Aesch zu wählen. Die Wahl des vierten Sitzes ging knapp aus: Eine Kandidatin erreichte 391 Stimmen und wurde gewählt, ihre Konkurrentin schaffte mit 389 Stimmen die Wahl knapp nicht.
Der Regierungsrat ordnet nun an, dass die Gemeinde Aesch wegen Mängel bei der Ergebnisermittlung* die Wahl für diesen letzten Sitz bis am 30. Juni 2017 wiederholen muss. Als Mangel führt der Regierungsrat unter anderem an, dass die gewählte Kandidatin bei der Ermittlung des Ergebnisses im Wahlbüro mitwirkte.
Die Beschwerdeführer hatten eine Nachzählung der knappen Wahl gefordert. Mit dieser Massnahme wären gemäss Regierungsrat die festgestellten Mängel nicht behoben worden. Deshalb weist der Regierungsrat die Beschwerde ab und verfügt stattdessen im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Massnahme die teilweise Wahlwiederholung.
*Gemäss § 6, Abs. 6 des Gesetzes über die Politische Rechte (GpR) dürfen Mitglieder des Wahlbüros, die sich an einer Wahl als Kandidatinnen oder Kandidaten beteiligen, nicht bei der «Ermittlung des Ergebnisses dieser Wahl» mitwirken. Der Regierungsrat geht in seinem Entscheid davon aus, dass der Gesetzgeber damit sämtliche Möglichkeiten der Einflussnahme ausschliessen wollte. Dies ist jedoch nur gewährleistet, wenn sich die Kandidatinnen und Kandidaten in keiner Weise am Resultatfindungsprozess beteiligen, also auch nicht an der Öffnung der Stimmrechtscouverts oder der Sortierung der Wahlzettel. Der Regierungsrat hält im Übrigen fest, dass die gewählte Kandidatin im Fall der Aescher Sozialhilfebehörde nicht an der Auszählung der Stimmen selbst beteiligt war.
Für Rückfragen:
Peter Vetter, Landschreiber, 061 552 50 01