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Sicherheitsinspektorat: Jahresbericht 2016 an Landrat überwiesen
Gemäss kantonalem Umweltschutzgesetz haben das Sicherheitsinspektorat und die Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen dem Landrat jährlich über ihre Tätigkeiten zu berichten. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Bericht an seiner gestrigen Sitzung zur Kenntnis genommen und hat ihn mit einer Vorlage an den Landrat überwiesen.
Das Berichtsjahr wurde geprägt durch die Revision 2015 der Störfallverordnung. Mit Bund und Kantonen beteiligten sich das Sicherheitsinspektorat an verschiedenen Arbeitsgruppen zur Bearbeitung und Neugestaltung von Vollzugshilfen zur neu revidierten Störfallverordnung. Weiterhin unterstehen 156 Untersuchungseinheiten, rund 200 Kilometer kantonales Strassennetz und der Transportweg Rhein der Störfallverordnung und somit dem Vollzug des Sicherheitsinspektorates.
Gemäss den Kriterien der Störfallverordnung ist im Berichtsjahr die Explosion und starke Geruchsemissionen bei der Firma Rohner AG in Pratteln vom 16./17. Februar 2016 als Störfall eingestuft worden. Die Pannenserie der Firma CABB AG zwischen September und November 2016 wurde nach den Kriterien der Störfallverordnung nicht als Störfall eingestuft. Die Firma hat umfassende Überprüfungen ihrer Sicherheitskonzepte eingeleitet. Durch das Sicherheitsinspektorat wurden zusätzlich Massnahmen zur Verbesserung der Störfallvorsorge verfügt.
Im Rahmen der Freisetzungsverordnung können Gesuche zur Freisetzung von invasiven gebietsfremden Organismen eingereicht und bewilligt werden. Im Berichtsjahr wurde zu Forschungszwecken ein Freisetzungsantrag gestellt. Das Forschungsprojekt soll Aufschluss über das Verhalten der Kirschessigfliege geben. Das Sicherheitsinspektorat unterstützt in seiner Stellungnahme diesen Antrag. Zusätzlich wurden im Rahmen eines Projekts erstmals Asylsuchende für die Bekämpfung von Neophyten eingesetzt.
vgl. Landratsvorlage
Für Rückfragen:
Gregor Pfister, Leiter Sicherheitsinspektorat, BUD, Tel. 061 552 62 61