Regierungsrat überweist Neuorganisation des Personalwesens an den Landrat
Die Vernehmlassungsresultate unterstützen mehrheitlich die Vorlage des Regierungsrats zur Neuorganisation des Personalwesens. Damit setzt sich der Regierungsrat eine einheitliche Umsetzung der Personalpolitik zum Ziel und erfüllt die Anliegen der Motion „Zusammenführen, was zusammengehört: Neuorganisation des Personalwesens umsetzen“.
Der Regierungsrat hat die Neuorganisation des Personalwesens im Kanton Basel-Landschaft an den Landrat überwiesen. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung unterstützen das Vorhaben mehrheitlich, das Personalwesen unter dem Dach des Personalamts zu bündeln. Die SP sowie die Arbeitsgemeinschaft basellandschaftlicher Personalverbände lehnen die Neuorganisation ab bzw. stehen ihr kritisch gegenüber. Die FDP, die Liga der Baselbieter Steuerzahler und die EVP kritisieren, dass die HR-Beratung der Gerichte weiterhin bei den Gerichten angesiedelt sein wird. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Judikative hält der Regierungsrat jedoch daran fest.
Umsetzung der Motion 2016/138
Der Landrat hatte sich im November 2016 für eine Neuorganisation des Personalwesens im Kanton Basel-Landschaft ausgesprochen und die entsprechende Motion „Zusammenführen, was zusammengehört: Neuorganisation des Personalwesens umsetzen“ (2016-138) mit 68:8 Stimmen verabschiedet.
Einheitliches Personalwesen im Kanton
Die Motion verlangt, dass die HR-Beratungen dem Personalamt unterstellt werden. Damit ist sichergestellt, dass Personalthemen einheitlich gehandhabt werden und die Personalpolitik des Kantons aus einer Hand umgesetzt wird.
Fachliche und organisatorische Führung beim Personalamt
Die Vorlage des Regierungsrats setzt das Anliegen der Motion um, indem die HR-Beratungen als letzter noch dezentraler Teilbereich des Personalwesens dem Personalamt unterstellt und mit den anderen Einheiten des Personalamts zusammengeführt werden. Die Landratsvorlage beinhaltet die wesentlichen Merkmale dieser Neuorganisation und die dazu erforderlichen Anpassungen des Personalgesetzes.
Zukunftsgerichteter Schritt zur Stärkung des Arbeitgebers Kanton Basel-Landschaft
Die HR-Beratungen bilden ein wichtiges Element des Personalwesens, um ein umfassendes und professionelles Personalmanagement sicherzustellen. Mit der geplanten Zusammenführung im Personalamt wird der Arbeitgeber Basel-Landschaft künftig noch besser gegen innen und aussen als ein Arbeitgeber wahrgenommen.