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20.08.2014
Regierungsrat stellt Rückforderungen für ausbezahlte Entschädigungen
Der Regierungsrat hat zur Frage von Rückforderungsansprüchen des Kantons Basel-Landschaft für ausbezahlte Entschädigungen im Zusammenhang mit der Vertretung des Kantons in Institutionen mit kantonaler Beteiligung ein Gutachten von Professor Dr. iur. Enrico Riva veröffentlicht. Gegenüber vier Personen sollen Rückforderungen erhoben werden. In einem ersten Schritt werden die betroffenen Personen informiert und angehört.
Mitte Dezember 2013 hatte die kantonale Finanzkontrolle Basel-Landschaft in einem Revisionsbericht festgestellt, dass von Institutionen, an denen der Kanton beteiligt ist, Entschädigungen an die Kantonsvertretungen ausbezahlt wurden, die nicht ordnungsgemäss abgerechnet worden sind. Daraufhin hat der Regierungsrat Prof. Enrico Riva damit beauftragt, die Rückforderungsansprüche des Kantons zu prüfen. Das Gutachten Riva definiert nun die Basis, gemäss der die Rückforderungen zu berechnen sind. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Landschreiber Dr. iur. Peter Vetter hat diese Berechnungen vorgenommen.
Vergütungen sind der Staatskasse abzuliefern, Inkonvenienzentschädigungen nicht
Das Gutachten Riva stellt fest, dass gemäss Personaldekret alle Mitarbeitenden des Kantons Vergütungen, die sie im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Ämtern im Auftrag und Interesse des Kantons erhalten, abzuliefern haben. Das Gutachten führt zudem aus, dass dies auch für die Mitglieder des Regierungsrates gilt. Eine Ausnahme sieht der Gutachter bei Entschädigungen für einen effektiv geleisteten Zeitaufwand (Inkonvenienzentschädigungen) und für mit dem Mandat verbundene effektive Auslagen (Spesen). Da ausbezahlte Sitzungsgelder oder Spesenpauschalen überhöht sein können und allenfalls abzulieferende Honoraranteile beinhalten, definiert das Gutachten entsprechende Eckwerte. Es geht davon aus, dass eine Entschädigung von 200 Franken pro Stunde nicht als eindeutig überhöht bezeichnet werden kann. Zudem stellt der Gutachter die Faustregel auf, dass pro Sitzungsstunde eine Stunde für die Vorbereitungszeit angerechnet werden kann. Da diese Faustregel bei längeren Sitzungen allenfalls einen zu hohen Zeitaufwand ergeben kann, hat die regierungsrätliche Arbeitsgruppe diesen Wert nach unten korrigiert. Für ihre Berechnungen hat sie pro Sitzungsstunde für die Vor- und Nachbearbeitung pro Sitzungsstunde eine halbe Stunde hinzugerechnet. Zudem erachtet es die Arbeitsgruppe als angemessen, dass im Stundenansatz von 200 Franken allfällige Spesen inbegriffen sind.
Rückforderungen gegenüber vier Personen
Um die Ansprüche des Kantons zu berechnen, hat die regierungsrätliche Arbeitsgruppe diese Eckwerte bei den verschiedenen Kantonsvertretungen auf die geleisteten Zeitaufwände übertragen und mit den ausbezahlten Beträgen abgeglichen. Die sich daraus ergebende Differenz entspricht jeweils dem Betrag, der vom Kanton zurückgefordert werden soll.
Von einer Rückforderung betroffen sind Alt-Regierungsrat Adrian Ballmer, Alt-Regierungsrat Peter Zwick (†), Regierungsrat Urs Wüthrich und Alt-Landschreiber Walter Mundschin. Für folgende in bisherigen Berichten aufgeführte Personen ergeben sich auch unter Berücksichtigung der mittlerweile durchgeführten Überprüfung der restlichen Mandate und Beteiligungen keine Rückforderungsansprüche: Alt-Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Regierungspräsident Isaac Reber, Regierungsrat Anton Lauber, Regierungsrat Thomas Weber, Regierungsrätin Sabine Pegoraro und Niggi Ullrich, Leiter Abteilung Kulturelles. Der Bericht von Prof. Riva ist auf der Homepage des Kantons www.bl.ch publiziert . Der Bericht der regierungsrätlichen Arbeitsgruppe wird mit Abschluss des Verfahrens ebenfalls veröffentlicht.
Weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat hat alle betroffenen Personen schriftlich informiert. In einem nächsten Schritt werden die betroffenen Personen ausführlich angehört. Aufgrund der Ergebnisse der Anhörungen wird der Regierungsrat definitiv darüber entscheiden, ob bzw. in welcher Höhe er Forderungen stellen und nötigenfalls klageweise einfordern wird.
Bereits im Dezember 2013 hat der Regierungsrat sämtliche Dokumente zu dieser Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben, damit geprüft wird, ob allenfalls ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Mit der Untersuchung wurde der Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer beauftragt. Bis allenfalls ein strafbares Verhalten nachgewiesen ist, gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung. Der Regierungsrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stellung einer Forderung gestützt auf das kantonale Personalrecht in keiner Weise bedeutet, dass die Person, gegen welche die Forderung erhoben wird, auch strafbar gehandelt hat. Für die Strafbarkeit gelten andere Voraussetzungen als für die Pflicht zur Herausgabe bezogener Honorare.
Die Regelung des Regierungsrates vom 18. Dezember 2013, dass er ab jenem Zeitpunkt zugunsten der Staatskasse auf sämtliche Spesen, Sitzungsgelder und sonstige Auszahlungen verzichtet, gilt weiterhin. Eine definitive Regelung soll mit einer Überarbeitung des Personaldekrets bis voraussichtlich Ende 2014 vorliegen.
> Unterlagen der Medienkonferenz vom 19.12.2013
> Gutachten Riva
Mitte Dezember 2013 hatte die kantonale Finanzkontrolle Basel-Landschaft in einem Revisionsbericht festgestellt, dass von Institutionen, an denen der Kanton beteiligt ist, Entschädigungen an die Kantonsvertretungen ausbezahlt wurden, die nicht ordnungsgemäss abgerechnet worden sind. Daraufhin hat der Regierungsrat Prof. Enrico Riva damit beauftragt, die Rückforderungsansprüche des Kantons zu prüfen. Das Gutachten Riva definiert nun die Basis, gemäss der die Rückforderungen zu berechnen sind. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Landschreiber Dr. iur. Peter Vetter hat diese Berechnungen vorgenommen.
Vergütungen sind der Staatskasse abzuliefern, Inkonvenienzentschädigungen nicht
Das Gutachten Riva stellt fest, dass gemäss Personaldekret alle Mitarbeitenden des Kantons Vergütungen, die sie im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Ämtern im Auftrag und Interesse des Kantons erhalten, abzuliefern haben. Das Gutachten führt zudem aus, dass dies auch für die Mitglieder des Regierungsrates gilt. Eine Ausnahme sieht der Gutachter bei Entschädigungen für einen effektiv geleisteten Zeitaufwand (Inkonvenienzentschädigungen) und für mit dem Mandat verbundene effektive Auslagen (Spesen). Da ausbezahlte Sitzungsgelder oder Spesenpauschalen überhöht sein können und allenfalls abzulieferende Honoraranteile beinhalten, definiert das Gutachten entsprechende Eckwerte. Es geht davon aus, dass eine Entschädigung von 200 Franken pro Stunde nicht als eindeutig überhöht bezeichnet werden kann. Zudem stellt der Gutachter die Faustregel auf, dass pro Sitzungsstunde eine Stunde für die Vorbereitungszeit angerechnet werden kann. Da diese Faustregel bei längeren Sitzungen allenfalls einen zu hohen Zeitaufwand ergeben kann, hat die regierungsrätliche Arbeitsgruppe diesen Wert nach unten korrigiert. Für ihre Berechnungen hat sie pro Sitzungsstunde für die Vor- und Nachbearbeitung pro Sitzungsstunde eine halbe Stunde hinzugerechnet. Zudem erachtet es die Arbeitsgruppe als angemessen, dass im Stundenansatz von 200 Franken allfällige Spesen inbegriffen sind.
Rückforderungen gegenüber vier Personen
Um die Ansprüche des Kantons zu berechnen, hat die regierungsrätliche Arbeitsgruppe diese Eckwerte bei den verschiedenen Kantonsvertretungen auf die geleisteten Zeitaufwände übertragen und mit den ausbezahlten Beträgen abgeglichen. Die sich daraus ergebende Differenz entspricht jeweils dem Betrag, der vom Kanton zurückgefordert werden soll.
Von einer Rückforderung betroffen sind Alt-Regierungsrat Adrian Ballmer, Alt-Regierungsrat Peter Zwick (†), Regierungsrat Urs Wüthrich und Alt-Landschreiber Walter Mundschin. Für folgende in bisherigen Berichten aufgeführte Personen ergeben sich auch unter Berücksichtigung der mittlerweile durchgeführten Überprüfung der restlichen Mandate und Beteiligungen keine Rückforderungsansprüche: Alt-Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Regierungspräsident Isaac Reber, Regierungsrat Anton Lauber, Regierungsrat Thomas Weber, Regierungsrätin Sabine Pegoraro und Niggi Ullrich, Leiter Abteilung Kulturelles. Der Bericht von Prof. Riva ist auf der Homepage des Kantons www.bl.ch publiziert . Der Bericht der regierungsrätlichen Arbeitsgruppe wird mit Abschluss des Verfahrens ebenfalls veröffentlicht.
Weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat hat alle betroffenen Personen schriftlich informiert. In einem nächsten Schritt werden die betroffenen Personen ausführlich angehört. Aufgrund der Ergebnisse der Anhörungen wird der Regierungsrat definitiv darüber entscheiden, ob bzw. in welcher Höhe er Forderungen stellen und nötigenfalls klageweise einfordern wird.
Bereits im Dezember 2013 hat der Regierungsrat sämtliche Dokumente zu dieser Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben, damit geprüft wird, ob allenfalls ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Mit der Untersuchung wurde der Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer beauftragt. Bis allenfalls ein strafbares Verhalten nachgewiesen ist, gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung. Der Regierungsrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stellung einer Forderung gestützt auf das kantonale Personalrecht in keiner Weise bedeutet, dass die Person, gegen welche die Forderung erhoben wird, auch strafbar gehandelt hat. Für die Strafbarkeit gelten andere Voraussetzungen als für die Pflicht zur Herausgabe bezogener Honorare.
Die Regelung des Regierungsrates vom 18. Dezember 2013, dass er ab jenem Zeitpunkt zugunsten der Staatskasse auf sämtliche Spesen, Sitzungsgelder und sonstige Auszahlungen verzichtet, gilt weiterhin. Eine definitive Regelung soll mit einer Überarbeitung des Personaldekrets bis voraussichtlich Ende 2014 vorliegen.
> Unterlagen der Medienkonferenz vom 19.12.2013
> Gutachten Riva