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Regierungsrat schafft Grundlage für Tagesschulen im Baselbiet
Im Kanton Basel-Landschaft soll das Führen von Tagesschulen in öffentlichen Schulen ermöglicht werden. Neu sollen die Gemeinden und der Kanton die von ihnen getragenen öffentlichen Schulen bei Bedarf als Tagesschule gestalten können. Die vorgeschlagene Teilrevision des Bildungsgesetzes zur Ermöglichung von Tagesschulen stösst in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.
Die Ermöglichung von Tagesschulen im Kanton Basel-Landschaft ist Teil des vom Regierungsrat 2022 lancierten Gesamtprojekts zur Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Betreuung. Ausgangspunkt waren politische Vorstösse sowie die Erkenntnis, dass die Betreuungskosten für Familien im Kanton im schweizweiten Vergleich hoch sind. Ziel des Projekts ist es, die Rahmenbedingungen für Bildung und Betreuung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Bildungsgesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Gemeinden auf der Primarstufe und der Kanton auf der Sekundarstufe I Tagesschulen führen können. Die Einführung bleibt freiwillig und richtet sich nach den jeweiligen lokalen Bedürfnissen und Gegebenheiten. Auch bei bestehendem Angebot entscheiden die Familien selbst, ob sie die Tagesschule nutzen möchten.
Die in der Vorlage geregelten Tagesschulen ermöglichen eine engere Verknüpfung von Unterricht und Betreuung. Geregelt werden auch zentrale Aspekte wie Betreuungsangebote, Mittagsverpflegung, Finanzierung sowie die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten. Zudem werden die bereits bestehenden schulergänzenden Tagesstrukturen rechtlich im Bildungsgesetz verankert.
Grossmehrheitliche Unterstützung für die Teilrevision
Die vorgeschlagene Teilrevision des Bildungsgesetzes zur Ermöglichung von Tagesschulen wird von allen Teilnehmenden der Vernehmlassung grossmehrheitlich unterstützt. Die eingegangenen Stellungnahmen bestätigen die Grundausrichtung des Gesetzesvorhabens. Der Regierungsrat hält an der Grundrichtung der Vorlage fest und überweist sie mit vereinzelten Anpassungen an den Landrat.