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Regierungsrat lehnt Initiative ab
Gesetzesinitiative «Zubringer Bachgraben – Allschwil: Unverzügliche Realisierung»
Der Regierungsrat lehnt die Gesetzesinitiative «Zubringer Bachgraben – Allschwil: Unverzügliche Realisierung» ab. Die Initiative verlangt, das Strassengesetz des Kantons Basel-Landschaft vom 24. März 1986 (SGS 430) mit einem «§ 43g Zubringer Bachgraben – Allschwil» zu ergänzen. Dadurch soll das Projekt Zubringer Bachgraben – Allschwil (ZUBA) als erster Teil der Umfahrung Allschwil mit Priorität vorangetrieben werden.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass der § 43c «Umfahrungsstrasse Allschwil» im Strassengesetz bereits die Grundlage für das Projekt ZUBA und dessen Finanzierung bildet. Der Landrat hat auch bereits am 10. Februar 2022 das Generelle Projekt und die Ausgabenbewilligung für die Projektierung des Bauprojektes beschlossen (LRV 2021/694). Die Projektierung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kanton Basel-Stadt und auf französischer Seite mit der Saint-Louis Agglomération (SLA). Im Jahr 2026 finden die Vernehmlassungen des Bauprojektentwurfs in den entsprechenden Behörden in der Schweiz und in Frankreich statt. Dieses dient als Grundlage für die anschliessenden Projektgenehmigungsverfahren in Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Frankreich.
Im Investitionsprogramm des Kantons ist die Finanzierung des Projekts ZUBA berücksichtigt. Die Mitfinanzierung durch den Bund ist über das Agglomerationsprogramm Basel angemeldet und weit fortgeschritten. Auf diesen Grundlagen setzt sich der Regierungsrat seit längerem und unabhängig von der Gesetzesinitiative für die Umsetzung des Zubringers Bachgraben – Allschwil ein und treibt die gesamtverkehrliche Anbindung des Bachgrabengebiets voran.
Damit erweist sich die formulierte Gesetzesinitiative als obsolet, sie würde letztlich zu Doppelspurigkeiten führen.