Regierungsrat legt Bericht über erste Welle der Covid-19-Pandemie vor

25.11.2020

Der Regierungsrat hat zur Pandemiebewältigung und zur Abfederung der Auswirkungen des Lockdowns im Frühjahr 2020 zahlreiche Massnahmen ergriffen. Er wertet diese Massnahmen nun in einem Bericht zuhanden des Parlaments aus.

Die erste Welle der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 stellte Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung vor grosse Herausforderungen. Der Regierungsrat hat die politische Führung wahrgenommen. Innert kürzester Zeit wurde eine Krisenorganisation etabliert, welche dem hohen Koordinations- und Klärungsbedarf standhalten konnte. Die Herausforderungen und die Aufgaben wurden erfolgreich bewältigt.

Grundsätze des Regierungsrats
Der Regierungsrat orientiert sich bei der Wahrnehmung seiner Führungsrolle an den folgenden Grundsätzen:
– Die politischen und demokratischen Prozesse sind einzuhalten.
– Die aktuelle Rechtsordnung behält ihre Gültigkeit; Abweichungen vom positiven Recht sind zu vermeiden.
– Massnahmen erfolgen subsidiär und ergänzend zu jenen des Bundes.
– Massnahmen zur Krisenbewältigung müssen rechtzeitig, vorübergehend und gezielt («timely, temporary, targeted») sowie verhältnismässig sein.
Ferner gilt das Prinzip der Einfachheit: Lieber wenige klare und wirksame Massnahmen statt viele unüberblickbare einzelne Massnahmen ohne grosse Wirkung. Für den Regierungsrat ist zudem die Akzeptanz und die Nachvollziehbarkeit seines Handelns in der Öffentlichkeit und Politik wichtig. Er verzichtet auf «Schnellschüsse», d. h. er will keine immer wieder ändernden Regelungen und Massnahmen.
Rund 150 Millionen Franken bereitgestellt
Für die zahlreichen Massnahmen zur Pandemiebewältigung sowie zur Unterstützung der Wirtschaft, der Bildungseinrichtungen, der Sportorganisationen und des Kulturbereichs wurden bisher insgesamt rund 150 Millionen Franken bereitgestellt. Die aktuell grössten effektiv ausgegebenen Beträge für die erste Welle entfallen auf die Soforthilfe (rund 40 Millionen Franken), die Mehr- und Zusatzkosten sowie Vorhalteleistungen der Spitäler (rund 24 Millionen Franken) und für die Aufwändungen des Krisenstabs (rund 14 Millionen Franken).

Strukturstarkes Baselbiet
Die Pandemie und der Lockdown haben sich im Baselbiet im Vergleich zum gesamtschweizerischen Durchschnitt weniger negativ auf die Wirtschaftsleistung ausgewirkt. Zudem haben die Stabilisierungsmassnahmen von Bund und Kanton vor allem auch die unmittelbar betroffenen KMU rasch und stark unterstützt, so dass langfristige Schäden der Wirtschaftsstruktur während der ersten Welle vermieden werden konnten. Je nach der Dauer der Pandemie und der nötigen gesundheitspolitischen Sicherheitsmassnahmen werden aber bestimmte Branchen weiterhin unter starkem Druck stehen.

Neue gesundheitspolitische Krisenkonzepte
Auf der Basis der Erfahrungen aus der ersten Welle wurden Konzepte für die Ereignisbewältigung und die Mobilmachung, für die Spitallandschaft, für die Beschaffung von Materialien und Medikamenten, für ein Interventionsmanagement-System für Covid-19 und andere Infektionskrankheiten, inklusive Weiterführung und Ausbau von Abklärungs- und Teststationen sowie mobilen Testeinheiten, erarbeitet und umgesetzt.

Garantie der demokratischen Mitwirkungsrechte
Der vorliegende Bericht fokussiert auf die Arbeit von Regierungsrat und Verwaltung bei der Bewältigung der ersten Pandemie-Welle. In der derzeit aktuellen zweiten Welle sind die Rahmenbedingungen – zumindest bis jetzt – anders: Es herrscht die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz und nicht die «ausserordentliche Lage» wie im Frühjahr. Für den Regierungsrat sind damit die Voraussetzungen zur Anwendung von Notrecht (Notverordnungen auf der Basis von § 74 Abs. 3 Kantonsverfassung) nicht (mehr) gegeben. Das bedeutet, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte von Landrat und Souverän möglichst uneingeschränkt gewährleistet werden müssen.

> Landratsvorlage
Bericht