Regierungsrat gibt neues Gebäudeversicherungsgesetz in die Vernehmlassung

24.03.2021

Totalrevision des Sachversicherungsgesetzes

Der Regierungsrat schickt das neue Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVG BL) und das dazugehörige Gebäudeversicherungsdekret Basel-Landschaft (GVD) in die Vernehmlassung. Die Einführung des Gesetzes ist für das Jahr 2023 geplant. 

Das aus dem Jahr 1981 stammende Sachversicherungsgesetz soll durch ein neues, modernes Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVG BL) abgelöst werden. Damit soll den veränderten Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken Rechnung getragen werden. Das neue Gesetz bildet nicht nur die Basis eines zukunftsorientierten Versicherungsschutzes von Gebäuden und Grundstücken, sondern zeigt zudem auf, dass die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) für den Vollzug der Gesetzgebungen über die Brand- und Naturgefahrenprävention sowie über die Feuerwehr zuständig ist. 

Breit abgestützte Totalrevision
Innert Jahresfrist erarbeitete ein breit abgestütztes Projektteam im Auftrag des Regierungsrats und unter der Leitung von Regierungspräsident Anton Lauber den Entwurf eines neuen Gebäudeversicherungsgesetzes zuhanden der Vernehmlassung. Das Projektteam setzt sich zusammen aus Vertretungen des Kantons, dem Hauseigentümerverband BL, dem Verband Wald beider Basel, dem Bauernverband beider Basel, dem Verband der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden, der Wirtschaftskammer BL, dem KMU-Forum BL, dem Schweizerischen Versicherungsverband und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung.

In der Projektgruppe wurde der Gesetzesentwurf einstimmig verabschiedet. Die Einführung des neuen Gesetzes ist für das Jahr 2023 geplant. 

> Vernehmlassungsunterlagen