Regierungsrat erhöht Härtefall-Hilfen auf 31 Millionen Franken

24.11.2020

Kantonale Umsetzung der Härtefallmassnahmen des Bundes

Am 18. November 2020 hat der Bundesrat beschlossen, mehr Bundesmittel für die Linderung der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Baselbieter KMU-Corona-Härtefall-Hilfe von 12,4 neu auf 31 Millionen zu erhöhen.

Der Bundesrat hat letzte Woche beschlossen, die Mittel für Härtefallmassnahmen um 600 Millionen Franken zu erhöhen. Der Bund will sich daran zu 80 Prozent beteiligen, an den bisher in Aussicht gestellten 400 Millionen Franken zur Hälfte.

KMU-Corona-Härtefall-Hilfe im Umfang von maximal 31 Millionen Franken
Vorbehältlich der Zustimmung der eidgenössischen Räte in der Wintersession soll daher für die Baselbieter KMU-Corona-Härtefall-Hilfe ein Betrag von 31 Millionen Franken bereitgestellt werden. An den zusätzlichen 18,6 Millionen Franken wird sich der Bund mit 14,9 Franken beteiligen. Der zusätzliche Beitrag des Kantons Basel-Landschaft beträgt demnach 3,7 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Rektifikat zur Landratsvorlage vom 17. November 2020 verabschiedet.

Kriterien bleiben unverändert
Unverändert bleiben die Kriterien für die Soforthilfe. Sie soll primär durch Bürgschaften erfolgen: Die Banken sollen den Unternehmen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Kredite gewähren. Für diese Kredite bürgt der Kanton zu 80 Prozent. Zusätzlich zur Kreditgarantie erhalten die Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen, einen A-fonds-perdu-Beitrag (nicht rückzahlbare Soforthilfe 2.0). Dieser umfasst im Einzelfall 20 Prozent des durch die Banken bewilligten Kredits, maximal jedoch 20'000 Franken. Mit der Wahl der Bürgschaft als Hauptelement der Unterstützungsmassnahmen können trotz höherer Beträge Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen weitgehend vermieden werden.

> Landratsvorlage