Regierungsrat befürwortet «Professional Bachelor / Master»

04.09.2024

Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Pfeiler in der schweizerischen Bildungslandschaft. Mit der Einführung der freiwillig nutzbaren Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» werden Absolvierende einer Höheren Fachschule, einer Höheren Berufsprüfung oder einer Eidgenössischen Berufsprüfung auf dem Arbeitsmarkt gestärkt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft spricht sich klar für deren Einführung aus. 

Ein besonderer Fokus der vom Bund vorgeschlagenen Änderungen in Berufsbildungsgesetz und -verordnung liegt auf der Höheren Berufsbildung. Unter anderem sollen neue Titelzusätze, das geschützte Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule» sowie Englisch als Prüfungssprache eingeführt werden. Aus Sicht des Regierungsrats stärken diese Massnahmen die Attraktivität von berufspraktischen Berufs- und Bildungswegen und verbessern die Karrierechancen von Absolvierenden in einem zunehmend international geprägten Arbeitsmarkt.

Professional Bachelor und Master – zweistufige Titelzusätze

Wer eine eidgenössische Berufsprüfung oder einen eidgenössisch anerkannten Studiengang an einer Höheren Fachschule (HF) abschliesst, soll künftig den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen dürfen. Absolventinnen und Absolventen einer eidgenössischen höheren Fachprüfung erhalten zusätzlich die Möglichkeit, den Titel «Professional Master» zu verwenden. Die bisherigen geschützten Titel bleiben als Hauptbezeichnung erhalten.

Die Orientierung an bekannten akademischen Titeln verdeutlicht die Verortung der erworbenen Qualifikation auf Tertiärstufe und dient der sprach- und kulturübergreifenden Verständlichkeit. Die vielfältigen Laufbahnmöglichkeiten auf Basis einer beruflichen Grundbildung können damit klarer an Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen der Volksschule kommuniziert werden.

Stärkung der Höheren Fachschulen

Neu sollen sich nur Bildungsanbieter mit einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang «Höhere Fachschule» nennen dürfen. Bildungszentren, die ohne eidgenössische Anerkennung mit einem HF-Titel werben, sollen künftig sanktioniert werden können. Der Regierungsrat befürwortet diese Massnahme zur Qualitätssicherung, welche gleichzeitig Markttransparenz schafft.

Parallel dazu sollen Weiterbildungsangebote von Höheren Fachschulen wie Nachdiplomstudien nicht mehr durch den Bund anerkannt werden müssen. Dies ermöglicht eine raschere und flexiblere Ausrichtung am Bedarf des Arbeitsmarkts, was der Regierungsrat unterstützt.

Englisch als neue Prüfungssprache

Mit den vorgeschlagenen Änderungen können die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen neu auch auf Englisch angeboten werden. Dieses Angebot verbessert die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse und macht die höhere Berufsbildung auch für fremdsprachige Personen attraktiver. Der Regierungsrat begrüsst dies, legt jedoch Wert darauf, dass die Landessprachen dem Englisch vorangehen. 

Stellungnahme an den Bund