Regierungsbulletin vom 3. September 2024
Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden am 25. September 2023 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Hardstrasse», Mutation «Hardstrasse» zum Strassennetzplan und Mutation «Hardstrasse» zum Bau- und Strassenlinienplan «Teilgebiet Nord 2» mit nachstehenden Ausnahmen und Änderungen genehmigt.
Ausnahmen:
Von der Genehmigung ausgenommen werden (im Reglement rot gestrichen):
a) Die Bestimmung im letzten Satz des ersten Abschnitts in Ziffer 7 Absatz 3 QR: «Vor Einreichung eines Baugesuches ist er mit den angrenzenden Umgebungsplänen, falls vorhanden, abzustimmen von mit der Gemeinde Birsfelden zu genehmigen.»,
b) Die Bestimmung im zweiten Satz von Ziffer 7 Absatz 14 QR: «Vor, während und nach einer Bauphase sind die geschützten Bäume auf Grundlage eines durch ein Fachbüro erstelltes Baumschutzkonzepts aktiv zu begleiten und vor schädlichen Eingriffen zu bewahren.»,
c) Die Bestimmung im ersten Satz von Ziffer 7 Absatz 22 QR: «Für die Terraingestaltung sind die Schnitte im Quartierplan massgebend.»
Änderungen:
Gestützt auf § 31 Absatz 5 RBG werden folgende, vom Gemeinderat beantragte geringfügige Änderungen genehmigt:
a) Anpassung der Vorgabe zur Erstellung von Schutzräumen im Quartierplanareal (Ziffer 9 Absatz 10 QR),
b) Präzisierung, dass von den Aussenraumfestlegungen lediglich geringfügig abgewichen werden kann, sofern das Konzept der Umgebungsgestaltung gemäss Richtprojekt nicht beeinträchtigt wird (Ziffer 7 Absatz 1 QR).
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 17 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Beitragserhöhung der bewilligten Ausgaben an die Kinderspitex Nordwestschweiz
Der Regierungsrat hat den Beitrag der bewilligten Ausgaben an die Kinderspitex Nordwestschweiz für das Jahr 2025 um 110'000 auf 360'000 Franken erhöht. Die Kinderspitex Nordwestschweiz erbringt pflegebedürftigen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Pflegeleistungen (im IVG-Bereich bis zum 20. Altersjahr). Seit 2022 ist eine Zunahme der erbrachten Leistungen für den Kanton Basel-Landschaft zu verzeichnen, die durch die aktuellen Beiträge nicht mehr gedeckt sind. Mit der Aufstockung im 2025 soll die Finanzierung der ambulant erbrachten Pflegeleistungen zugunsten pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher wieder sichergestellt werden.