Regierungsbulletin vom 27. Februar 2024
Gemeindebeschlüsse
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Nusshof am 11. September 2023 beschlossene Friedhofbaulinie «Parzelle Nr. 27 und 28» genehmigt.
- die vom Einwohnerrat Binningen am 6. November 2023 beschlossene Mutation «Teilrevision» zum Strassenreglement genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Böckten am 15. Juni 2023 beschlossene Mutation «Erweiterung» der Quartierplanvorschriften «Lidl» genehmigt.
- die vom Einwohnerrat Liestal am 22. Dezember 2021 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Mühlemattstrasse Areal KSBL Nord-West» genehmigt.
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Brislach am 8. Juni 2022 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Laufenweg» genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil am 3. Dezember 2021 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zu den Zonenvorschriften Siedlung und zum Zonenplan Landschaft im Sinne der Erwägungen mit Änderungen genehmigt.
Büelbächli (Parzellen Nrn. 1190 – 1194 und 1197), Korrektur Lage Gewässerraum
Erteilung des Kantonsbürgerrechts an Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Der Regierungsrat hat die Erteilung des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts für 30 Schweizer Bürgerinnen und Bürger beschlossen und die kantonale Gebühr festgelegt.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen zwölf Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Ersatzwahl Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten
Der Regierungsrat hat Roman Laubscher für den Rest der Amtsperiode vom 1. Mai 2024 bis 31. März 2026 als Mitglied der Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten gewählt. Er tritt die Nachfolge von Bodo Gerhardt an.
Ersatzwahl Arbeitsgruppe häusliche Gewalt für die Amtsdauer vom 1. April 2022 bis 31. März 2026
Der Regierungsrat hat Lisa Müller für die laufende Amtsperiode bis 31. März 2026 als neues Mitglied in die Arbeitsgruppe häusliche Gewalt gewählt. Er dankt dem austretenden Mitglied Larissa Hartmann für die geleistete Arbeit.
Neue Fachgruppe im stationären Altersbereich
Der Regierungsrat hat beschlossen, die bisherige Fachgruppe Monitoring Alters- und Pflegeheime APH durch die Fachgruppe Erfassungsmethodik APH abzulösen. Diese steht neu unter der Leitung des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und regelt die einheitliche Ermittlung der Kosten und Leistungen für die Baselbieter Alters- und Pflegeheime. Die Reorganisation kommt durch die im Frühjahr 2023 erfolgte Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz zum Tragen. Die Versorgungsregionen verfügen die Pflegerestkosten pro Pflegeheim. Alle Baselbieter Gemeinden haben sich gesetzeskonform einer Versorgungsregion angeschlossen. Das Kosten- und Leistungsmonitoring des stationären Alterspflegebereichs bleibt weiterhin eine kantonale Aufgabe.