Regierungsbulletin vom 25. April 2023

25.04.2023

Gemeindebeschlüsse

Der Regierungsrat hat
  • den von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 26. September 2022 beschlossenen Waldbaulinienplan «Bennwilerbach» genehmigt.
  • die von der Einwohnergemeindeversammlung Buus am 3. Dezember 2021 beschlossene Mutation Gewässerraum zum Zonenplan Siedlung, zum Teilzonenplan Dorfkern und zum Zonenplan Landschaft genehmigt.

Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 31 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden. 

Kostenbeteiligung von Selbstzahlenden an Covid-19-Impfungen im Jahr 2023

Gemäss der ab dem 3. April 2023 geltenden Empfehlung der eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) sind Covid-19-Impfungen lediglich bei bestimmten Personen mit Risikofaktoren indiziert. Covid-19-Impfungen, die behördlich nicht empfohlen sind, aber auf Wunsch von Impfwilligen dennoch bezogen werden können, müssen von diesen selber bezahlt werden. Der Regierungsrat verzichtet auf eine Preisvorgabe an private Impfstellen. Er geht davon aus, dass Impfungen für Selbstzahlende einen Preis von 60 bis 80 Franken nicht übersteigen sollten.

Abschlussbericht zur Zeiterfassungsstudie über die stationäre Alterspflege

Der Regierungsrat hat den Abschlussbericht zur Zeiterfassungsstudie über die stationäre Alterspflege zur Kenntnis genommen. In den Jahren 2021 und 2022 sind während jeweils 14 Tagen rund um die Uhr in allen 30 Baselbieter Alters-und Pflegeheimen nach standardisierter Methode die Pflegetätigkeiten erfasst und zeitlich gemessen worden. Von insgesamt 2'600 Mitarbeitenden sind rund 130'000 geleistete Stunden aufgenommen worden. Aufgrund der Ergebnisse aus der Studie kann künftig u.a. die Restfinanzierung der Pflegekosten, welche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von den Gemeinden erbracht wird, für jedes Heim sachgerecht ermittelt werden.

Überprüfung von wiederkehrenden Ausgaben im Bereich des Gasttaxenvollzugs

Bei Mobility-Tickets und Gästepässen handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Leistungen im Interesse von Übernachtungsgästen im Kanton Basel-Landschaft, die durch Gasttaxeneinnahmen finanziert werden. Der Regierungsrat hat die Ausgaben für Mobility-Tickets und Gästepässe seit dem Jahr 2019 gemäss den finanzhaushaltsrechtlichen Vorgaben überprüft. Er kommt zum Schluss, dass die gebundenen Ausgaben für Mobility-Tickets in der Höhe von 600'000 Franken sowie für Gästepässe in der Höhe von 60'000 Franken weiterhin angemessen sind.

Verlängerung der provisorischen Rettungs- und Schutzmassnahmen sowie der provisorischen Eintragung in das Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler für die «Tschudyvilla in Sissach

Der Regierungsrat hat infolge erschwerter Umstände die Verlängerung der provisorischen Rettungs- und Schutzmassnahmen, unter anderem der provisorischen Eintragung im Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler, betreffend die «Tschudyvilla» in Sissach um ein Jahr bis am 27. April 2024 beschlossen. Damit wird es möglich sein, das bereits beauftragte kulturhistorische Gutachten zu dieser Liegenschaft fertig zu stellen und gegebenenfalls über ihren Schutzstatus zu entscheiden. 

Teilrevision der Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft

Mit der Teilrevision der Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft werden neu Verfahrenshandlungen einer Gebührenpflicht unterstellt, die einen hohen Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen. Neu wird überdies eine Bemessungsgrundlage für die Entschädigung von Zeuginnen und Zeugen sowie von Auskunftspersonen geschaffen. 

Durchführung des Numerus Clausus an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel

Seit Jahren überschreiten die Anmeldungen zum Studium der Humanmedizin die Kapazitäten in der ganzen Schweiz deutlich. An der Universität Basel beträgt die Überschreitung für das Studienjahr 2023/24 bei der Humanmedizin 297 Prozent, bei der Zahnmedizin 100 Prozent und für das Bachelorstudium Sport, Bewegung und Gesundheit 52 Prozent. Zur Erhaltung der Studienqualität genehmigt der Regierungsrat deshalb die Beschränkung der Studierendenzahl mittels eines Eignungstests.