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Regierungsbulletin vom 2. September 2025
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 38 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Ausgabenbewilligung für den Ersatz des Gasspeichers auf der ARA Ergolz 1
Der bestehende Gasspeicher der ARA Ergolz 1 ist am Ende seiner Lebensdauer angelangt und aus heutiger Sicht zu klein. Er muss daher so bald wie möglich ersetzt werden. Der Regierungsrat hat eine gebundene einmalige Ausgabe von 2,3 Millionen Franken für den Gasspeicher-Ersatz auf dem Areal der ARA Ergolz 1 in Sissach bewilligt.
Weiterführung des Projekts «Salute» des Schweizerischen Roten Kreuzes Baselland
Der Regierungsrat hat die finanzielle Unterstützung des Projekts «Salute» des Schweizerischen Roten Kreuzes Baselland beschlossen. Dieses ist auf die Förderung der sozialen Integration, die Erweiterung sozialer Netzwerke sowie die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung durch freiwillige Helfende ausgerichtet. Es gewährleistet damit eine nachhaltige Integration von Geflüchteten, vorläufig aufgenommenen Personen und Personen mit Schutzstatus S im Kanton Basel-Landschaft und unterstützt die Ziele der Integrationsagenda Schweiz zu erreichen.
Änderung der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen
Zur Umsetzung der im Luftreinhalteplan beider Basel 2024 vorgesehenen Massnahmen im Be-reich der Holzfeuerungsanlagen ist eine Änderung der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen bei stationären Anlagen notwendig. Die vom Regierungsrat beschlossene Teilrevision der Verordnung führt zu einer Verringerung der Stickoxid-, Feinstaub- und Russ-Emissionen bei den Holzfeuerungen. Die Umsetzung der neuen Regelungen wird im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Bewilligungs- und Kontrollpflicht vollzogen und betrifft nur Neuanlagen. Eine Sanierung von bestehenden Anlagen ist nicht vorgesehen.
Antwortschreiben zur Resolution «Regionale Armutskonferenz betreffend Förderung von finanzierbarem Wohnraum durch Massnahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus»
Der Regierungsrat nimmt die Resolution zur Kenntnis und bekräftigt die bestehende Strategie, Wohnraum durch Anreize im Rahmen des Wohnbauförderungsgesetzes zu fördern. Weil der Kanton bei der Wohnbauförderung auf Anreize statt auf restriktive Vorgaben setzt, sollen auch gerade im Bereich der Raumplanung und der anschliessenden Projektentwicklung Gemeinden und Bauwillige ihren Gestaltungsspielraum wahren können. Zudem ist die Wohnbauförderung in der kantonalen Areal- und Immobilienstrategie verankert.