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Regierungsbulletin vom 2. Dezember 2025
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat folgende Beschlüsse von Einwohnergemeindeversammlungen genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Liesberg am 16. Juni 2025 beschlossenen Strassennetzpläne Siedung und Landschaft sowie das Strassenreglement im Sinne der Erwägungen mit Auflagen.
- Auflagen:
Der Gemeinderat wird aufgefordert:
a) die Strassennetzpläne Siedlung und Landschaft im Gebiet «Liesbergmüli» in Richtung «Cholershof» und auf der Riederwaldstrasse mit den fehlenden Wanderwegverbindungen gemäss KRIP zu ergänzen und die Anpassungen der Einwohnergemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
b) die Überbauungsordnung Nr. 342 mit Zonenänderung «Steinbruch Bohlberg» zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.
- Auflagen:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden am 13. Dezember 2023 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Eifeld» sowie die beschlossene Mutation des Zonenplans Siedlung im Bereich «Spezialzone Eifeld».
100. Geburtstage
- Am Mittwoch, 14. Januar 2026, feiert Werner Alfred Zeller in Oberwil seinen 100. Geburtstag. Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und Staatsweibel Daniel Hofer werden dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.
- Am Donnerstag, 4. Dezember 2025, feiert Eduard Walter Vögtlin aus Läufelfingen seinen 100. Geburtstag. Wir gratulieren herzlich und wünschen alles Gute.
Ausgabenbewilligung für Arbeiten der Geschäftsstelle «Gemeinsame Gesundheitsregion» der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt für die Jahre 2025 bis 2028
Aufbauend auf der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, bei der die Stimmbevölkerung der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt den Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung angenommen hat, soll die Finanzierung der dafür benötigten Ressourcen für die kommenden Jahre und damit das Voranschreiten der anstehenden Arbeiten sichergestellt werden. Inhaltlich umfasst dies die stationäre Planung der Spitalbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation sowie die ambulante Zulassungsplanung. Der Regierungsrat hat für die Jahre 2025 bis 2028 eine Ausgabe in der Höhe von 1,244 Millionen Franken bewilligt.
Bedarfsplanung Behindertenangebote 2026–2028
Der Regierungsrat hat die Bedarfsplanung 2026 bis 2028 der Leistungen gemäss den Gesetzen über die Behindertenhilfe der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt genehmigt. Die Bedarfsplanung wurde gemeinsam von beiden Kantonen unter Einbezug der betroffenen Anspruchsgruppen erstellt. Besonders gestärkt werden sollen ambulante Betreuungs- und Begleitangebote in den Bereichen Wohnen und Arbeiten. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Ausbau von Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit hohem und komplexem Betreuungsbedarf, der Klärung von Schnittstellen zu anderen Leistungsbereichen sowie der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Jahresrechnung 2024 der interkantonalen Lehrmittelzentrale
Der Regierungsrat genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2024 der interkantonalen Lehrmittelzentrale, die einen Ertragsüberschuss von 59'511 Franken aufweist.
Staatssteuer: Verzugs- und Vergütungszins 2026
Der Regierungsrat senkt den Vergütungszinssatz von 0,2 Prozent auf 0,1 Prozent. Auch der Verzugszinssatz wird gesenkt, von 5,5 Prozent auf neu 5,0 Prozent. Die Verordnung zum Steuergesetz wird entsprechend angepasst.
Anpassung der Quellensteuertarife für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Jahr 2026
Die bisherigen Quellensteuertarife für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren insbesondere wegen der eingetretenen Teuerung eine Veränderung und müssen deshalb für das Jahr 2026 angepasst werden. Der Regierungsrat hat diese Anpassung beschlossen.
Festsetzung des Indexes 2026 zur Bewertung von Gebäuden für die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Der Regierungsrat hat den Indexwert zur Bewertung von Gebäuden für die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für das Jahr 2026 bei 1‘055 Indexpunkten belassen. Die zu beachtende Bauteuerung betrug fünf Prozent. Sie lag damit nicht über der Schwelle von fünf Prozent, die für eine Anpassung massgebend ist.
Erhöhung der Vergütungssätze für tierseuchenrechtliche Verrichtungen
Der Regierungsrat passt die seit 2007 unverändert bestehenden Vergütungssätze für tierseuchenrechtliche Verrichtungen durch Tierärzte und Tierärztinnen sowie für veterinärdienstliche Experten und Expertinnen an. Die hierzu nötige Änderung der Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Jahresbericht und Rechnung 2024 sowie Budget 2026 der Fondation des Archives de l’ancien Evêché des Bâle
Der Regierungsrat nimmt den Jahresbericht und die Rechnung 2024 sowie das Budget 2026 der Fondation des Archives de l’ancien Evêché de Bâle (Stiftung AAEB) zur Kenntnis.
Ausweisungen aus dem Swisslos Fonds
Der Regierungsrat hat aus dem Swisslos-Fonds für verschiedene Projekte Mittel in Höhe von 233’500 Franken bewilligt. Details unter Swisslos-Fonds.