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Regierungsbulletin vom 16. Juni 2026
Bericht zum Verkehrsfluss und dem Entwicklungsprogramm zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes 2024–2025
Der Regierungsrat hat den aktuellen Bericht über die Massnahmen zur Verhinderung und zum Abbau von Verkehrsstaus sowie das Entwicklungsprogramm zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes zur Kenntnis genommen. Der Bericht gibt einen Überblick über das Verkehrsaufkommen und den Verkehrsfluss auf dem kantonalen Strassennetz im Kanton Basel-Landschaft. Er zeigt auf, wo grundlegende neuralgische Verkehrskapazitätsprobleme bestehen und welche verkehrsflusswirksamen Massnahmen im Rahmen von TBA- sowie ASTRA-Projekten geplant bzw. realisiert werden. Damit soll Aufschluss über den aktuellen Zustand des Verkehrsaufkommens auf den Strassen, den diesbezüglichen Handlungsbedarf sowie geplante Massnahmen und deren Wirkungen gegeben werden.
Anpassungen in der Laufbahnverordnung
Mit der vom Bildungsrat beschlossenen Revision der Stundentafel für die Sekundarschule per 1. August 2026 wird die bisher obligatorische Projektarbeit neu als benotetes Wahlpflichtfach geführt. Der Regierungsrat hat die dazu erforderlichen Änderungen in der Laufbahnverordnung vorgenommen.
Verbot der Unterrichtstätigkeit für Lehrpersonen
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten der Änderung des Bildungsgesetzes vom 25. September 2025 betreffend Verbot der Unterrichtstätigkeit für Lehrpersonen gemäss Landratsvorlage 2025/188 per 1. August 2026.
Änderung der Verordnung zum Gesetz über Beiträge an Fahrdienste für mobilitätseingeschränkte Personen
Mobilitätseingeschränkte Personen, die den öffentlichen Verkehr dauerhaft nicht selbstständig nutzen können, haben mit ärztlichem Nachweis Zugang zu speziellen Fahrdiensten für Freizeitfahrten. Subventionierte Fahrten im TNW-Gebiet erhalten Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, sofern ihr Einkommen unter den festgelegten Grenzen liegt. Der Regierungsrat reagiert auf die gestiegenen Beiträge an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen mit einer gezielten Senkung der Einkommensgrenze. Dadurch wird sichergestellt, dass insbesondere Menschen mit Behinderungen und geringem Einkommen weiterhin von einem öV-nahen Preis für Freizeitfahrten profitieren können. Die Massnahme verfolgt die klare Absicht, die Mobilität von Menschen mit Behinderungen weiterhin zu verbessern und gleichzeitig die verfügbaren Mittel wirksamer und zielgerichteter einzusetzen. Die entsprechende Verordnungsänderung soll am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Aktionsplan Gleichstellung BL 2026–2029
Der Regierungsrat hat den Aktionsplan Gleichstellung BL 2026–2029 verabschiedet.
Römerfest 2026
Für die Durchführung des Römerfests 2026 von Augusta Raurica bewilligt der Regierungsrat eine Ausgabe in der Höhe von 547’100 Franken.
Gebiet «Bürteflue-Ängiberg» in Lauwil und Reigoldswil neu als aktualisiertes und erweitertes Naturschutzgebiet im Inventar der geschützten Naturobjekte
Der Regierungsrat hat den Schutz des bestehenden Naturschutzgebiets «Bürteflue-Ängiberg», Gemeinden Lauwil und Reigoldswil überprüft und dieses als aktualisiertes und erweitertes Schutzgebiet von regionaler Bedeutung ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Damit wird eine Lücke zum Gebiet «Mittlere St. Romay» geschlossen und das Naturschutzgebiet mit einem wertvollen Waldgebiet ergänzt. Ziel ist die langfristige Erhaltung und Förderung der wertvollen Lebensräume mit ihrer Vielfalt an seltenen, geschützten sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Stellungnahme zur Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit zur Fuchsjagd»
Die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit zur Fuchsjagd» wurde mit einem Schreiben an den Petenten beantwortet. Die Fuchsjagd im Kanton Basel-Landschaft ist Teil eines integralen Wildtiermanagements und einer gesetzlich geregelten öffentlichen Aufgabe. Sie dient nicht einer flächendeckenden Bestandsreduktion, sondern einem situationsbezogenen und verantwortungsvollen Umgang mit Wildtieren in einer dicht genutzten Kulturlandschaft. Die bestehenden gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen gewährleisten, dass der Kanton auf regionale Entwicklungen flexibel reagieren und unterschiedliche öffentliche Interessen im Rahmen des Wildtiermanagements sachgerecht abwägen kann.
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat aus dem Swisslos-Fonds für verschiedene Projekte Mittel in Höhe von 396’486 Franken bewilligt. Details siehe Swisslos-Fonds.