Regierung nimmt Stellung zu den Budgetanträgen des Landrates
12.11.2014
Der Regierungsrat beantragt die Ablehnung von acht Budgetanträgen. Betreffend des Projekts E-Government bringt der Regierungsrat einen Gegenvorschlag mit einer reduzierten Kürzung ein. Aufgrund neuer Erkenntnisse, nach Beschlüssen des Baselbieter Stimmvolkes und des Landrates werden neun weitere Budgetänderungen beantragt. Insgesamt resultiert eine Saldoverschlechterung von CHF 4.0 Mio. und das Defizit beträgt neu CHF –33.6 Mio.
Der Regierungsrat lehnt zwei Budgetanträge ab, die einen tieferen Aufwand fordern und zu einer Verbesserung des Budgets 2015 führen würden. Im Falle des Budgetantrages betreffend der Reduktion des Budgetbetrages für das Projekt E-Government wird der ursprüngliche einzusparende Betrag von CHF 485‘000 auf CHF 300‘000 gesenkt und vom Regierungsrat als Gegenvorschlag zur Annahme empfohlen. Die Streichung des Betrags für die Projektierung des Muggenbergtunnels lehnt der Regierungsrat ab, da die entsprechenden Mittel für die Sanierung und den Ausbau des Knotens Angenstein vorgesehen sind.
Regierungsrat hält an Rückgang der Prämienverbilligung fest
Die Regierung lehnt weiter sieben Budgetanträge ab, die Belastungen auf der Aufwandseite fordern. Ins Gewicht fällt hierbei der Budgetantrag betreffend der Erhöhung der Beiträge für die Prämienverbilligung im Umfang von CHF 10 Mio. Der budgetierte Rückgang der Beiträge zur Prämienverbilligung ist politisch gewollt und im Wesentlichen die Folge von Beschlüssen des Landrates hinsichtlich der Einführung einer neuen Berechnungsgrundlage für Subventionen sowie der Neuregelung des Anspruches auf Prämienverbilligung für junge Erwachsene.
Zusätzliche Controllerstellen und zusätzliche Mittel für das Theater Basel werden abgelehnt
Des Weiteren wird die Erhöhung des Budgets der Finanzverwaltung für die Finanzierung zusätzlicher Controllerstellen, die Erhöhungen der Beiträge zur Neophytenbekämpfung, für das Regionale Schulabkommen (RSA) und für das Theater Basel sowie die Rücknahme von Budgetkürzungen beim Sportamt vom Regierungsrat abgelehnt.
Anpassungen auf Grund von neuen Erkenntnissen
Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat aufgrund von neuen Erkenntnissen und Entscheiden neun Anpassungen im Budget 2015. So werden im Rahmen der Umsetzung des Projekts STRATUM 2 bereits budgetierte Mittel zwischen den Direktionen FKD/VGD und FKD/BKSD transferiert, dieser Transfer erfolgt kostenneutral. Der konsequente Vollzug der im Rahmen von STRATUM 2 beschlossenen Zentralisierung in der ZID hat zudem eine Aufwandminderung bei der BKSD in der Höhe von CHF 0.15 Mio. zur Folge.
Ausfinanzierung BLPK
Im Bereich der Ausfinanzierung der BLPK beantragt der Regierungsrat die Erhöhung des Budgets im Bereich des Amtes für Kind, Jugend und Behindertenangebote, dem Amt für Volkschulen und den Berufsfachschulen in der Höhe von CHF 8.2 Mio. Franken. Wie im Finanzplan 2015 – 2018 bereits erwähnt, konnten zum Zeitpunkt der Budgetierung die finanziellen Auswirkungen der Ausfinanzierung der BLPK und der damit verbundenen Mehrbelastungen des Kantons nicht abschliessend quantifiziert werden. Im Rahmen der Umsetzung der Poolingverordnung und der damit vorgenommenen Prüfungen kann der Finanzbedarf der Institutionen in der Zwischenzeit zuverlässiger geschätzt werden.
Dem gegenüber stehen nötige Anpassungen im Bereich der kantonalen Spitalbetriebe. Neuberechnungen der Gesundheitskosten gehen von einer Reduktion der Kosten und somit einer Aufwandsminderung für das Jahr 2015 in der Höhe von CHF 6.6 Mio. aus.
Auswirkungen von Volksentscheiden aufs Budget
Weitere Budgetanpassungen sind nötig aufgrund von Entscheiden des Baselbieter Stimmvolkes und des Landrates. Die Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Vermögensverzehr) wurde am 28. September 2014 vom Baselbieter Stimmvolk abgelehnt. Deshalb müssen die entsprechenden Kosten in der Höhe von CHF 3 Mio. wieder ins Budget aufgenommen werden. Die Einführung eines Programms zur Früherfassung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 70 Jahren mittels Mammografie-Screening wurde am 23. Oktober 2014 vom Landrat abgelehnt. Die Position ist aus dem Budget 2015 zu entfernen.
Am 9. Februar 2014 wurde die Vorlage Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Sie hat einschneidende Änderungen bei der Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur zur Folge. Mit dem vorliegenden Budget-Postulat werden deshalb Mittel beantragt, um die im Jahr 2015 fälligen Arbeiten in der notwendigen Qualität und mit den dafür nötigen personellen Ressourcen fort- und auszuführen.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Regierungsrat Anton Lauber, Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 52 05
Roger Wenk, Finanzverwalter des Kantons Basel-Landschaft, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 03
Der Regierungsrat lehnt zwei Budgetanträge ab, die einen tieferen Aufwand fordern und zu einer Verbesserung des Budgets 2015 führen würden. Im Falle des Budgetantrages betreffend der Reduktion des Budgetbetrages für das Projekt E-Government wird der ursprüngliche einzusparende Betrag von CHF 485‘000 auf CHF 300‘000 gesenkt und vom Regierungsrat als Gegenvorschlag zur Annahme empfohlen. Die Streichung des Betrags für die Projektierung des Muggenbergtunnels lehnt der Regierungsrat ab, da die entsprechenden Mittel für die Sanierung und den Ausbau des Knotens Angenstein vorgesehen sind.
Regierungsrat hält an Rückgang der Prämienverbilligung fest
Die Regierung lehnt weiter sieben Budgetanträge ab, die Belastungen auf der Aufwandseite fordern. Ins Gewicht fällt hierbei der Budgetantrag betreffend der Erhöhung der Beiträge für die Prämienverbilligung im Umfang von CHF 10 Mio. Der budgetierte Rückgang der Beiträge zur Prämienverbilligung ist politisch gewollt und im Wesentlichen die Folge von Beschlüssen des Landrates hinsichtlich der Einführung einer neuen Berechnungsgrundlage für Subventionen sowie der Neuregelung des Anspruches auf Prämienverbilligung für junge Erwachsene.
Zusätzliche Controllerstellen und zusätzliche Mittel für das Theater Basel werden abgelehnt
Des Weiteren wird die Erhöhung des Budgets der Finanzverwaltung für die Finanzierung zusätzlicher Controllerstellen, die Erhöhungen der Beiträge zur Neophytenbekämpfung, für das Regionale Schulabkommen (RSA) und für das Theater Basel sowie die Rücknahme von Budgetkürzungen beim Sportamt vom Regierungsrat abgelehnt.
Anpassungen auf Grund von neuen Erkenntnissen
Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat aufgrund von neuen Erkenntnissen und Entscheiden neun Anpassungen im Budget 2015. So werden im Rahmen der Umsetzung des Projekts STRATUM 2 bereits budgetierte Mittel zwischen den Direktionen FKD/VGD und FKD/BKSD transferiert, dieser Transfer erfolgt kostenneutral. Der konsequente Vollzug der im Rahmen von STRATUM 2 beschlossenen Zentralisierung in der ZID hat zudem eine Aufwandminderung bei der BKSD in der Höhe von CHF 0.15 Mio. zur Folge.
Ausfinanzierung BLPK
Im Bereich der Ausfinanzierung der BLPK beantragt der Regierungsrat die Erhöhung des Budgets im Bereich des Amtes für Kind, Jugend und Behindertenangebote, dem Amt für Volkschulen und den Berufsfachschulen in der Höhe von CHF 8.2 Mio. Franken. Wie im Finanzplan 2015 – 2018 bereits erwähnt, konnten zum Zeitpunkt der Budgetierung die finanziellen Auswirkungen der Ausfinanzierung der BLPK und der damit verbundenen Mehrbelastungen des Kantons nicht abschliessend quantifiziert werden. Im Rahmen der Umsetzung der Poolingverordnung und der damit vorgenommenen Prüfungen kann der Finanzbedarf der Institutionen in der Zwischenzeit zuverlässiger geschätzt werden.
Dem gegenüber stehen nötige Anpassungen im Bereich der kantonalen Spitalbetriebe. Neuberechnungen der Gesundheitskosten gehen von einer Reduktion der Kosten und somit einer Aufwandsminderung für das Jahr 2015 in der Höhe von CHF 6.6 Mio. aus.
Auswirkungen von Volksentscheiden aufs Budget
Weitere Budgetanpassungen sind nötig aufgrund von Entscheiden des Baselbieter Stimmvolkes und des Landrates. Die Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Vermögensverzehr) wurde am 28. September 2014 vom Baselbieter Stimmvolk abgelehnt. Deshalb müssen die entsprechenden Kosten in der Höhe von CHF 3 Mio. wieder ins Budget aufgenommen werden. Die Einführung eines Programms zur Früherfassung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 70 Jahren mittels Mammografie-Screening wurde am 23. Oktober 2014 vom Landrat abgelehnt. Die Position ist aus dem Budget 2015 zu entfernen.
Am 9. Februar 2014 wurde die Vorlage Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Sie hat einschneidende Änderungen bei der Planung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur zur Folge. Mit dem vorliegenden Budget-Postulat werden deshalb Mittel beantragt, um die im Jahr 2015 fälligen Arbeiten in der notwendigen Qualität und mit den dafür nötigen personellen Ressourcen fort- und auszuführen.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Regierungsrat Anton Lauber, Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 52 05
Roger Wenk, Finanzverwalter des Kantons Basel-Landschaft, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 53 03