Rechtliche Grundlagen für die Einführung von Vote électronique

11.06.2014
Regierungsrat will rechtliche Grundlagen für die Einführung von Vote électronique schaffen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um zu einem späteren Zeitpunkt Vote électronic einzuführen. Allerdings sieht der Regierungsrat die Einführung der elektronischen Stimmabgabe nicht als prioritäres Vorhaben, da diese hohe Kosten auslöst und organisatorische Fragen noch offen sind.
Mit weiteren Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte soll zudem bei Majorzwahlen künftig ein Informationsblatt mit den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten abgegeben werden. Bei Wahlen wird für die Parteien die Zusammenarbeit mit den Gemeinden erleichtert. Und im Abstimmungsbüchlein ist neu eine Rechtsmittelbelehrung vorgesehen.
Keine Wahlpflicht im Kanton Basel-Landschaft
In seiner Vorlage an den Landrat befasst sich der Regierungsrat auch mit der Frage, wie und ob die Wahlbeteiligung erhöht werden kann. Der Regierungsrat lehnt es ab, im Kanton Basel-Landschaft eine Wahlpflicht einzuführen, wie dies beispielsweise der Kanton Schaffhausen kennt. Der Regierungsrat sieht die Wahlabstinenz auch als Möglichkeit der Stimmbürgerin und des Stimmbürgers, einen politischen Entscheid auszudrücken.
Gesetzesänderung erfüllt eine Motion und drei Postulate
Mit der Überweisung von drei Postulaten und einer Motion hatte der Landrat den Regierungsrat damit beauftragt, verschiedene Massnahmen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen zu prüfen: In einer Motion von Sabrina Mohn vom 28. Januar 2010 verlangt der Landrat, die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Vote électronic. Ein Postulat von Sara Fritz vom 31. März 2011 beauftragt den Regierungsrat, für die Parteien die Zusammenarbeit mit den Gemeinden effizienter zu gestalten. Ein Postulat von Martin Rüegg vom 5. Mai 2011 fordert den Regierungsrat auf zu prüfen, ob mit einer Wahlpflicht oder mit der Einführung von Vote électronic die Wahlbeteiligung erhöht werden kann. Ein Postulat von Georges Thüring, das am 10. April 2014 überwiesen wurde, fordert, dass künftig in den Abstimmungsunterlagen prominent auf die Beschwerdemöglichkeiten, die entsprechenden Fristen und Zuständigkeiten hingewiesen wird. Der Regierungsrat beantragt, mit der Gesetzesänderung die Vorstösse abzuschreiben.
Für Rückfragen:
Peter Vetter, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01