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01.06.2011
Mietvertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Reiterclub Schänzli beider Basel verlängert
Der Reiterclub Schänzli beider Basel hat - trotz intensiven Bemühungen - bis heute keinen Ersatzstandort für das Schänzliareal gefunden. Der bestehende Mietvertrag wurde per 31.12.2012 gekündigt. Nun sind die Parteien übereingekommen, den Mietvertrag vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014 zu verlängern. Der Mietvertrag kann durch den Kanton Basel-Landschaft jederzeit gekündigt werden, sofern Bedarf für einen öffentlichen Zweck besteht. Einstweilen geht es um eine sinnvolle Zwischennutzung, welche insbesondere dem Reitsport dienen soll.
Der Reiterclub Schänzli ist mit dem Begehren an den Kanton Basel-Landschaft gelangt, den Mietvertrag zu erneuern bzw. zu verlängern. Ohne adäquate Zwischennutzung würde das Areal brach liegen. Der geltende Mietvertrag wurde vorsorglich auf den 31. Januar 2012 gekündigt. Die vereinbarte Mietvertragsverlängerung ist für das Zeitfenster vom 1. Januar 2013 bis und mit 31. Dezember 2014 abgeschlossen. Der Mietvertrag kann auch verlängert werden. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich jedoch vorbehalten, den Mietvertrag jederzeit kündigen zu können, sofern Bedarf im Sinne einer Nutzung zu einem öffentlichen Zweck besteht.
Grundsätzlich gibt der vom Parlament verabschiedete kantonale Richtplan (KRIP) die inhaltlichen und rechtlichen Vorgaben zu einer Nutzung. So ist grundsätzlich im nördlichen Teil auch die Ansiedlung der von den Regierungen beider Basel getragenen Idee "Hochschule für Sport der Uni Basel" denkbar, während der südliche Teil, welcher dem Freizeitsport und der Natur pur dienen soll, grün bleibt. Der kommunale Zonenplan Landschaft von Muttenz, welcher vom Regierungsrat verabschiedet wurde, ist zurzeit beim Kantonsgericht BL hängig. Dort wird auch über das Thema "Schänzli" zu entscheiden sein. Der Abschluss des Mietvertrages präjudiziert das laufende Gerichtsverfahren betreffend den kommunalen Zonenplan Landschaft in keiner Weise.
Auskünfte:
Gerhard Läuchli, Leiter Amt für Liegenschaftsverkehr, Tel. 079 675 16 12
Der Reiterclub Schänzli ist mit dem Begehren an den Kanton Basel-Landschaft gelangt, den Mietvertrag zu erneuern bzw. zu verlängern. Ohne adäquate Zwischennutzung würde das Areal brach liegen. Der geltende Mietvertrag wurde vorsorglich auf den 31. Januar 2012 gekündigt. Die vereinbarte Mietvertragsverlängerung ist für das Zeitfenster vom 1. Januar 2013 bis und mit 31. Dezember 2014 abgeschlossen. Der Mietvertrag kann auch verlängert werden. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich jedoch vorbehalten, den Mietvertrag jederzeit kündigen zu können, sofern Bedarf im Sinne einer Nutzung zu einem öffentlichen Zweck besteht.
Grundsätzlich gibt der vom Parlament verabschiedete kantonale Richtplan (KRIP) die inhaltlichen und rechtlichen Vorgaben zu einer Nutzung. So ist grundsätzlich im nördlichen Teil auch die Ansiedlung der von den Regierungen beider Basel getragenen Idee "Hochschule für Sport der Uni Basel" denkbar, während der südliche Teil, welcher dem Freizeitsport und der Natur pur dienen soll, grün bleibt. Der kommunale Zonenplan Landschaft von Muttenz, welcher vom Regierungsrat verabschiedet wurde, ist zurzeit beim Kantonsgericht BL hängig. Dort wird auch über das Thema "Schänzli" zu entscheiden sein. Der Abschluss des Mietvertrages präjudiziert das laufende Gerichtsverfahren betreffend den kommunalen Zonenplan Landschaft in keiner Weise.
Auskünfte:
Gerhard Läuchli, Leiter Amt für Liegenschaftsverkehr, Tel. 079 675 16 12