Mehr Einfluss der Gemeinden gegen Hitzeinseln in Siedlungsgebieten
Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes
In den zunehmend verdichteten Siedlungsgebieten soll es künftig weniger Hitzeinseln geben. Der Regierungsrat räumt den Gemeinden einen grösseren Einfluss auf die Umgebungsgestaltung von Bauten und Anlagen ein. Er hat die entsprechende Änderung des Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) an den Landrat verabschiedet.
Im Sommer heizen sich dicht besiedelte Gebiete oft stark auf, versiegelte Böden begünstigen die Erwärmung zusätzlich. Mit der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sollen die Gemeinden mehr Kompetenzen erhalten, um in den Zonenreglementen konkrete Bestimmungen festzuschreiben, die den Hitzeinseln entgegenwirken. Zusätzlich zur Verbesserung der klimatischen Aspekte soll dadurch auch die Qualität des Wohnumfelds und der ökologische Ausgleich erhöht werden.
Die Teilrevision des RBG schafft die formellen Voraussetzungen dafür, dass die Gemeinden künftig in den Nutzungsplanungsverfahren einen besseren Einfluss auf die Umgebungsgestaltung von Bauten und Anlagen nehmen können. Bei konkreten Bauvorhaben muss im Bewilligungsprozess ein entsprechender Nachweis zur Umsetzung der Vorgaben vorgelegt und genehmigt werden. In der Regel handelt es sich dabei um einen Umgebungsgestaltungsplan.
Mit dieser Teilrevision des RBG wird den Anliegen der überwiesenen Motion 2020/268 «Massnahmen zur Reduktion der lokalen Hitzeentwicklung in dicht besiedelten Ortschaften» Rechnung getragen.
Zusätzlich sollen mit einer Anpassung des Strassengesetzes Kanton und Gemeinden künftig die Möglichkeit haben, Massnamen zur Vermeidung von Hitzeinseln auch im Strassenraum zu treffen.