Der Regierungsrat verabschiedet die Landratsvorlage über das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und die erforderliche Verfassungsänderung.
Im vergangenen Jahr beschlossen die eidgenössischen Räte die schweizerische Strafprozessordnung. Sie wird voraussichtlich am 1. Januar 2010 in Kraft treten und die aktuell 26 kantonalen Strafprozessordnungen ablösen. Neu schreibt das Bundesrecht für die Strafuntersuchung (heute Statthalterämter und Besonderes Untersuchungsrichteramt) sowie die Anklage (heute Staatsanwaltschaft) eine einzige Behörde, nämlich die Staatsanwaltschaft, vor. Zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben erarbeitete eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretungen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion sowie des Kantonsgerichts die Entwürfe für das notwendige Einführungsgesetz und die Verfassungsänderung.
Die Vorlage stiess in der Vernehmlassung auf eine positive Resonanz. Wie erwartet, wurde die Frage der Zuordnung der Staatsanwaltschaft - ob zum Regierungsrat oder zum Kantonsgericht - kontrovers beurteilt. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die neue Staatsanwaltschaft dem Regierungsrat zuzuordnen. Damit geht er in die gleiche Richtung wie der Bundesrat, der sich dafür aussprach, dass ihm die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ungeteilt übertragen wird.
Um den regionalpolitischen Gesichtspunkten und den Bezirksstrukturen Rechnung zu tragen, soll die Staatsanwaltschaft in dezentrale Hauptabteilungen gegliedert werden, die sich an den Standorten der heutigen Statthalterämter befinden.
Der Vorschlag, die Führungsverantwortung innerhalb der Staatsanwaltschaft auf die Erste Staatsanwältin oder den Ersten Staatsanwalt und die Staatsanwaltschaftskonferenz zu verteilen, wurde in der Vernehmlassung abgelehnt. In der Landratsvorlage wird vorgesehen, dass neben der betrieblichen, personellen und finanziellen Führung neu auch die fachliche Führung dem Ersten Staatsanwalt oder der Ersten Staatsanwältin übertragen wird.
Auskünfte: Stephan Mathis, Generalsekretär, Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 552 57 02
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