Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute im Rahmen einer Verfügung die Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2008 festgelegt. Gemäss § 134 der Baselbieter Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich sicher. Mit dem Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden. Der ungebundene Finanzausgleichsbeitrag sowie die Subventionen an die Besoldungsaufwendungen der Gemeinden für die Lehrkräfte der Kindergärten und der Primarschulen richten sich nach der Steuerkraft.
Im Finanzausgleichsjahr 2008 beträgt die Steuerkraft 634 Mio. Franken. Der im Jahr 2008 zur Verteilung gelangende ungebundene Finanzausgleich beläuft sich auf 81.8 Mio. Franken (Vorjahr: 83.1 Mio. Franken). Die Gesamtsumme wird so auf die Gemeinden verteilt, dass jede Gemeinde aus Steuerkraft und Finanzausgleich eine minimale Finanzausstattung von 2'383 Franken pro Einwohner erreicht. Gemeinden, die eine Steuerkraft von mehr als 2'383 Franken aufweisen, erhalten keinen ungebundenen Finanzausgleich. Im Jahr 2008 kommen 70 von insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden in den Genuss des ungebundenen Finanzausgleichs.
Im Rahmen des Finanzausgleichs werden jeweils auch die Beiträge der Gemeinden an den Kanton für die gemeinsam getragenen Aufgaben verrechnet. Die Gemeindebeiträge belaufen sich 2008 auf total 94.7 Mio. Franken. Davon entfallen rund 61 Mio. Franken auf die Beiträge an die Ergänzungsleistungen sowie 33 Mio. Franken auf die Beiträge an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen.
Auskünfte: Johann Christoffel, Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 56 32.
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