Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (VVESA) den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. So gilt ab dem 1. Juli 2008 für Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 55 Kilowatt eine Partikelfilterpflicht.
Die Grenzwerte für Feinstaub der Luftreinhalte-Verordnung werden grossflächig überschritten. Besonders schädlich ist der Krebs erregende Dieselruss. Eine bedeutende Russquelle sind die auf den Baustellen eingesetzten dieselbetriebenen Maschinen und Geräte.
Bereits heute sind praktisch alle Maschinen mit einer Motorenleistung ab 55 Kilowatt der regionalen Bauunternehmungen mit einem Filtersystem ausgerüstet. Fortschrittliche Unternehmungen, die frühzeitig in die Umrüstung investiert haben, werden belohnt.
Die bisherige Partikelpflicht galt nur für Gross- oder Langzeitbaustellen, wie z.B. Mehrfamilienhausüberbauungen oder Strassensanierungsprojekte. Die neue Regelung gilt nun für sämtliche Baustellen der Region. Diese Verschärfung stützt sich auf den Basler Luftreinhalteplan 2007.
Für Maschinen mit einer Leistung von weniger als 55 Kilowatt rechnet der Kanton mit einer raschen Inkraftsetzung der revidierten Luftreinhalteverordnung.
Auskünfte: Roberto Mona, Leiter Lufhygieneamt beider Basel, Tel. 061 552 5616
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