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19.08.2008
Medienmitteilung des Regierungsrats
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 19. August 2008
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft gratuliert Roger Federer und Stanislas Wawrinka zum errungenen Olympiagold im Tennis-Doppel. Für den bevorstehenden Davis-Cup in New York wünscht der Regierungsrat weiterhin viel Erfolg.
Verkehrsführung Salina-Raurica von Regierung verabschiedet
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die angepassten Objektblätter Verkehr und Natur + Landschaft des Spezialrichtplans Salina-Raurica an den Landrat überwiesen. Die Rheinstrasse soll neu entlang der A2 verlegt werden. Der Spezialrichtplan sieht auch eine mögliche Umfahrung Augst vor.
Von Dezember 2007 bis März 2008 haben das Tiefbauamt, das Amt für Raumplanung, die betroffenen Baselbieter und Aargauer Gemeinden zusammen mit externen Experten nach Lösungen gesucht und diese auch gefunden:
Verlegung der Rheinstrasse entlang A2 bis zur Frenkendörferstrasse
Die Rheinstrasse wird parallel zur A2 verlegt. Mit dieser Trasseführung wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrt von Augst erreicht. Die heute noch bestehenden grossen Bauparzellen bleiben unzerschnitten.
Verkehrsberuhigung der Hauptstrasse Augst
Die Verkehrsberuhigung soll zunächst zwischen der Verzweigung Frenkendörferstrasse und der östlichen Gemeindegrenze von Augst durchgeführt werden. Durch die Umgestaltung des Strassenraums soll der Dorfkern von Augst generell siedlungsverträglicher und für den Langsamverkehr wie auch für das Gewerbe attraktiver werden, ohne seine Funktion als Versorgungsroute und als wichtige Verkehrsachse zu verlieren.
Halbanschluss Kaiseraugst an A2
Der Ortskern von Augst soll über die Verkehrsberuhigung hinaus vom Verkehr entlastet werden, sofern entsprechende Kennzahlen überschritten werden. Ein Halbanschluss Kaiser-augst soll die Funktion der Umfahrung von Augst übernehmen und den Transitverkehr im Ortskern damit stark reduzieren.
Südspange Augst bis an die Frenkendörferstrasse
Falls sich ein Halbanschluss A2 Kaiseraugst aufgrund der Einwände des Bundesamts für Strassen nicht realisieren lässt, was angesichts der bereits nahe beieinander liegenden Anschlüssen nicht unwahrscheinlich ist, besteht mit der südlichen Umfahrung von Augst zwischen der Frenkendörferstrasse und Kaiseraugst eine realistischere Lösungsmöglichkeit.
Die Mehrkosten zur ursprünglichen Landratsvorlage Salina-Raurica werden auf 19,1 Mio Franken geschätzt, wobei die Kostengenauigkeit aufgrund des Planungsstandes bei +/- 40% liegt.
Der Landrat hatte am 20. September 2007 die ursprüngliche Vorlage zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgegeben. Die Überarbeitungen und Ergänzungen betrafen im Wesentlichen das Objektblatt Verkehr des kantonalen Spezialrichtplans sowie Anpassungen der Verkehrsinfrastrukturkosten.
Auskünfte: Susanne Fischer, Amt für Raumplanung, Projektleiterin, Tel. 061 552 55 98
Landrat entscheidet über Bundesrechtswidrigkeit der nichtformulierten Volksinitiative "Totalsanierung der Chemiemülldeponien in Muttenz"
Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat in einem Gutachten die Frage der Rechtsgültigkeit der nichtformulierten Volksinitiative "Totalsanierung der Chemiemülldeponien in Muttenz" geprüft. Ergebnis: Das vorliegende Volksbegehren ist bundesrechtswidrig. Das Bundesrecht regelt den Umgang mit Altlasten abschliessend. Kantone können keine davon abweichende Bestimmungen aufstellen. Gestützt auf dieses Gutachten hat die Bau- und Umweltschutzdirektion gemäss regierungsrätlichem Auftrag vom 15. Januar 2008 die entsprechende Landratsvorlage ausgearbeitet. Der Landrat wird über die Widerrechtlichkeit der Initiative befinden.
Auskünfte: Dr. Adrian Auckenthaler, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Ressort Gewässer und Altlasten, Tel. 061 552 55 20
BL unterstützt die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten in Hausarztpraxen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums für die Jahre 2009 bis 2011 einen Verpflichtungskredit von jährlich 308'000 Fr. zu bewilligen. Mit diesem Betrag soll die Ausbildung von Hausärzten in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gefördert werden.
In der Schweiz ist in den kommenden Jahren ein Mangel an praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzten abzusehen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat im Jahr 2007 beschlossen, konkrete Massnahmen zur Förderung des Nachwuchses im Bereich der Hausarztmedizin zu treffen. Eine dieser Massnahmen ist die bessere Strukturierung der Weiterbildung zukünftiger Hausärztinnen und Hausärzte. Den Kantonen wurde empfohlen, Weiterbildungsmöglichkeiten in Hausarztpraxen (Praxisassistenz) zu unterstützen. Die Gesundheitsdirektoren der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben vereinbart, die Planung eines derartigen Angebotes gemeinsam vorzunehmen. Interessierte Assistenzärztinnen und -ärzte sollen für ihre Weiterbildung unter Hausarztpraxen in beiden Kantonen auswählen können.
Auskünfte: Dr. Dominik Schorr, Kantonsarzt, Tel. 061 552 59 10
Regierung stellt Weichen für Schutz heimischer Artenvielfalt
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, eine "Arbeitsgruppe Neobiota" ins Leben zu rufen. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet bis Ende März 2009 einen umfassenden Massnahmenplan gegen eingeschleppte und eingewanderte Pflanzen und Tiere, welche die heimische Fauna und Flora bedrohen.
Neobiota sind gebietsfremde Pflanzen und Tiere (auch Neophyten und Neozoen genannt) aus unterschiedlichen Ländern und Kontinenten. Seit Beginn der Neuzeit ab 1500 wurden Neobioten in die Schweiz und Europa vermehrt eingeführt, oder unbeabsichtigt eingeschleppt. Darunter sind auch bekannte Nutz- und Zierpflanzen, Wild- und Fischarten zu nennen, die heute ihren Platz in Gärten und Parks, dem Gemüsebau, in Land- und Forstwirtschaft und in der Jagd- und Fischereiwirtschaft gefunden haben. Nicht alle Neobioten haben sich als unproblematisch erwiesen. Einige verwildern so stark, dass sie erwiesener Massen die heimische Artenvielfalt (Biodiversität) bedrohen, und die Funktionen von lokalen Ökosystemen stören. Sowohl die Pflanze Ambrosia als auch die Obstbaumkrankheit Feuerbrand sind Beispiele für das Schadenspotenzial, mit dem sich Neobioten in der Umwelt ausbreiten können.
Die Arbeitsgruppe Neobiota erarbeitet bis 31. März 2009 einen Massnahmenplan. Dieser enthält ein Massnahmenpaket mit Zuständigkeiten, ein Informationskonzept, ein Überwachungskonzept und eine Kostenprognose. Ausserdem prüft sie die rechtliche Grundlage für die geplante Neobioten-Strategie, beziehungsweise ob diese bei ungenügender Rechtsgrundlage im Kanton geschaffen werden muss.
Die Arbeitsgruppe besteht aus Fachleuten der Bau- und Umweltschutzdirektion und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion und wird von Werner Fischer vom Sicherheitsinspektorat geleitet.
Auskünfte: Werner Fischer, Sicherheitsinspektorat, Tel. 061 552 62 65
Neues Haftungsgesetz tritt am 1. September 2008 in Kraft
Das neue Haftungsgesetz tritt am 1. September 2008 in Kraft. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft heute Dienstag beschlossen. Das neue Haftungsgesetz löst das bisherige, über 150 Jahre alte Gesetz ab.
Die wichtigsten Neuerungen sind die folgenden: Die in der Schweiz einzigartige Haftung der Mitarbeitenden gegenüber Privaten wird aufgehoben. Neu haften auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons gemäss dem Haftungsgesetz. Die Haftung bei rechtmässigem Handeln wird leicht begrenzt. Zuständig für die Beurteilung von Haftungsklagen ist neu das Verwaltungsgericht (alt: Zivilgerichte).
Die Gesetzesrevision ist in der Vernehmlassung und in der parlamentarischen Beratung auf sehr positive Reaktionen gestossen. Der Landrat verabschiedete die Revision ohne Gegenstimme. Ein Referendum wurde nicht ergriffen.
[Vgl. auch
Demnächst in Kraft tretende Erlasse
]
Auskünfte: Christian Boppart, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 66 16.
Aktualisierte Vereinbarung gemeinsame Fachausschüsse BS/BL
Die juristische Grundlage der bikantonalen Fachausschüsse Audiovision und Multimedia, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz wurde überarbeitet und den aktuellen Bedürfnissen der Kulturförderung angepasst. Ein weiterer Meilenstein in der erfolgreichen Geschichte der gemeinsamen Projektförderung konnte damit erreicht werden.
Die basellandschaftliche Bildungs-, Kultur und Sportdirektion und das baselstädtische Erziehungsdepartement verfügen im Bereich der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung über vier gemeinsame Fachausschüsse für die Sparten Audiovision und Multimedia, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz. Die Fachgremien sind verantwortlich für die projektbezogene Förderung der professionellen künstlerischen Produktion der Region Basel; sie sind mit Verwaltungsmitarbeitenden der beiden Kantone und mit externen ExpertInnen besetzt.
Alle Fachausschüsse arbeiten auf der Basis gemeinsamer Vereinbarungen und spartenspezifischer Geschäftsordnungen. Um den aktuellen Gegebenheiten der Kulturförderung Rechnung zu tragen, wurden die juristischen Grundlagen systematisiert und vereinfacht: Neu gibt es für alle Fachgremien eine gemeinsame Vereinbarung, die Sinn und Zweck der Fachausschüsse regelt, und eine effiziente, transparente Administration der Geschäfte garantiert.
Die Fachausschüsse bestehen fortan aus sieben Mitgliedern. Die fünf externen Mitglieder der Fachausschüsse werden künftig durch die Vorstehenden der Direktion resp. des Departements gewählt auf Vorschlag einer einvernehmlichen Nomination der beiden Kulturabteilungen. Die Mitglieder der Fachausschüsse werden einheitlich für vier Jahre gewählt und können einmal wiedergewählt werden.
Die Aufteilung der Geschäftsführung (die Geschäftsstellen der Fachausschüsse Musik und Theater und Tanz werden von kulturelles.bl in Liestal geführt, diejenigen der Fachausschüsse Literatur und Audiovision und Multimedia vom Ressort Kultur in Basel) bleibt sich gleich.
Weitere Auskünfte
Niggi Ullrich, Telefon +41 (0)61 552 61 52
Leiter kulturelles.bl, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft
Regula Düggelin, Telefon +41 (0)61 267 66 18
Beauftragte für Kulturprojekte, Ressort Kultur, Erziehungsdepartement Basel-Stadt
Kantonsbeitrag an die Erstellung des Bächliacker Tenniscenters in Frenkendorf
Der Regierungsrat unterstützt die Erstellung des Bächliacker Tenniscenters in Frenkendorf aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes 2 (KASAK 2) mit 896'000 Franken. Er ermöglicht damit den Bau der einzigen Tennisanlage der Nordwestschweiz, welche mit ihrer Tennisschule, der TIF Tennis Academy von Swiss Tennis, zum regionalen Leistungszentrum der Nordwestschweiz bestimmt worden ist.
Das Projekt umfasst fünf zusätzliche Plätze zum bestehenden Tenniscenter Bächliacker. Drei davon sind ATP/WTA konforme Green-Set-Acryl Tennisplätze, welche ganzjährig, dank eines Kunststoffdaches, bespielbar sind. Die zusätzlichen zwei Sandplätze werden im Winter temporär mit einer Ballonhalle überdeckt werden.
Der Ausbau verbessert substantiell die Möglichkeiten des Wettkampfsports, des Schulsports insbesondere diejenigen der Sportklassen, von Jugend+Sport sowie des Breiten- und Volkssports im Kanton. Die neue Anlage bietet auch dem Behindertensport genügend geeignete Plätze. Sie ist nach dem Ausbau die grösste und bedeutendste der Region. Die Besucherzahlen werden sich spürbar von 200 auf mindestens 400 Wochenstunden erhöhen. Dies auch deshalb, weil im der Region keine vergleichbare Anlage mehr vorhanden ist.
Im Weiteren ermächtigte der Regierungsrat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, das Projekt des geplanten Winterdaches über dem Sportbad St. Jakob in Münchenstein/Basel gemäss den KASAK-Vorgaben zu bewerten und zu beurteilen.
Auskunft: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 079 770 49 61
Landeskanzlei Basel-Landschaft