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15.07.2008
Medienmitteilung des Regierungsrates vom 15. Juli 2008
Kantonsspital Bruderholz: Sanierung und Erweiterung - 1. Jury-Entscheid
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung das Resultat der Jurierung der 1. Stufe des Wettbewerbs zur Sanierung und Erweiterung des Kantonsspitals Bruderholz zur Kenntnis genommen. Von 15 Bewerbern werden vier von der Jury ausgewählte ab Oktober 2008 mit der Detailausarbeitung starten.
Am 15. November 2007 hatte der Landrat des Kantons Basel-Landschaft grünes Licht erteilt für die Durchführung eines Projektevaluationsverfahrens für die Sanierung und Erweiterung des Kantonsspitals Bruderholz mit einem zweistufigen Wettbewerbverfahren.
Die Stufe 1 des Wettbewerbverfahrens wurde mit 15 Generalplanerteams anonym durchgeführt und legte den Fokus auf die Themen Städtebau, die betriebliche und räumliche Organisation des Gesamtspitals, die interne Logistik sowie die Erschliessung. Im Zentrum steht die Planung für das neue Bettenhaus; dessen städtebauliche Setzung, die betriebliche Organisation, die betriebliche Anbindung an die bestehenden Bauten sowie konzeptionelle Ansätze zum Thema Nachhaltigkeit, Energie und Gebäudetechnik.
Die Jury hat die folgenden vier Teams einstimmig für die Weiterbearbeitung in der 2. Wettbewerbsstufe (offener Studienauftrag) empfohlen, was vom Regierungsrat an der heutigen Sitzung bestätigt wurde :
1. Rang "Schicht um Schicht", Aeschlimann Prêtre Hasler Architekten, Zürich
2. Rang "SOMA", Team Rapp Gruppe, Basel
3. Rang "NETWORKS", Itten+Brechbühl AG, Basel/Bern
4. Rang "Vitus", Burckhardt+Partner AG, Basel
Die gewählten Projekte zeichnen sich durch eine seriöse und sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Ort und der Aufgabe aus und zeigen in unterschiedlichen Ansätzen eine präzise und entwicklungsfähige städtebauliche Lösung. Die Projekte können die funktionalen Anforderungen im Hinblick auf rationelle und patientenfreundliche Betriebs- und Prozessabläufe im Grundsatz erfüllen. Das Begleitgremium spricht den vier empfohlenen Projekten grosses Potential für die Weiterbearbeitung zu.
Die optionale Aufgabenstellung der Ergänzung der Spitalanlage mit einem Kompetenzzentrum Geriatrie Beider Basel hat sich zwischenzeitlich konkretisiert und wird in der 2. Stufe als integrierender Bestandteil der Aufgabe weiterbearbeitet.
Das heutige Kantonsspital Bruderholz (KSB) wurde vor rund 40 Jahren als damals modernes, zukunftsweisendes Spital für stationäre Patienten konzipiert. Inzwischen hat sich das Gesundheitswesen enorm weiterentwickelt. Das Raumangebot, wie auch die Anordnung der Räume entsprechen in wesentlichen Bereichen nicht mehr heutigen und zukünftigen Bedürfnissen. Die Gebäude weisen einen grossen Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf auf. Die Lebensdauer der Aussenhülle und der Haustechnik ist abgelaufen. Für die Weiterführung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft werden seit dem Jahre 2003 sicherheitsrelevante Sofortmassnahmen umgesetzt. Eine Erweiterung des Spitals sowie umfassende Sanierungsmassnahmen sind unumgänglich [
Bilder der Projekte
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Auskünfte: Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin, Tel. 061 552 54 11
Bericht zur Situation und Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Basel-Landschaft
Mit einem Postulat unter dem Titel "Abgespeckter Wirtschaftsbericht" forderte Im November 2006 der damalige CVP-Landrat Eugen Tanner den Regierungsrat auf, Inhalt und Umfang des periodisch, in der Regel alle drei Jahre erscheinenden Berichts zur Wirtschaftslage im Kanton kritisch zu hinterfragen. Dazu regte der Postulant an, an Stelle eines umfassenden Wirtschaftsberichts - basierend auf einer bestehenden Studie - einen kantonsspezifischen Ergänzungsbericht oder Kommentar zu verfassen.
Der Regierungsrat hat diese Anregung aufgenommen. Der heute an den Landrat überwiesene Bericht zur Situation und Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Basel-Landschaft enthält im Anhang eine durch die volkswirtschaftliche Abteilung Economic Research der Credit Suisse in Zürich aktualisierte und angepasste Standortanalyse für den Wirtschaftsraum Basel-Landschaft, wie sie die Credit Suisse periodisch für fast alle Regionen der Schweiz erstellt. Inhaltlich basiert die Studie auf dem seit längerer Zeit bestehenden Indikatorenmodell der Credit Suisse. Im Gegensatz zum Ansatz anderer Institute ist das Modell der Credit Suisse dazu in der Lage, wertvolle Aussagen auch zur Entwicklung in den Teilräumen unserer Wirtschaftsregion zu machen und im Sinne eines Benchmarkings mit der Entwicklung in anderen Regionen und Wirtschaftsräumen, mit welchen unser Standort und damit letztendlich unser Kanton im Wettbewerb steht, zu vergleichen.
Die Studie kommt zum Schluss, dass der Kanton Basel-Landschaft im guten Schweizer Mittel positioniert ist. Bestimmend für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons ist eine enge wirtschaftsräumliche Verflechtung mit den Nachbarkantonen. Intrakantonal existieren aber deutliche Unterschiede. Insbesondere das untere Baselbiet ist eng an die Entwicklung des Wirtschaftszentrums Basel-Stadt gebunden. Es zeigt sowohl bei den Indikatoren zur Wirtschaftsentwicklung als auch der Standortqualität die grösste Dynamik unter den drei Wirtschaftsregionen des Kantons. Das obere Baselbiet eignet sich in Verbindung mit der überregionalen Verkehrsanbindung als Standort für Unternehmen, die eine gewisse Ergänzungsfunktion für das international vernetzte Wirtschaftszentrum Basel übernehmen. Das Laufental bleibt hingegen sowohl in seiner Standortqualität als auch in der wirtschaftlichen Entwicklung hinter den beiden anderen Regionen zurück. Es ist durch wertschöpfungsschwächere Wirtschaftsbereiche wie traditionelle Industrie und Bau geprägt, was künftig weiteren Strukturanpassungsbedarf vermuten lässt. Insgesamt kann der Kanton Basel-Landschaft aber seit geraumer Zeit Beschäftigungsgewinne und Unternehmensneugründungen in wertschöpfungsintensiven Wirtschaftsbereichen verzeichnen.
Die positive Konjunkturentwicklung des Kantons wurde seit dem 4. Quartal 2006 massgeblich und stärker als im schweizerischen Durchschnitt vom zunehmenden Beschäftigungsangebot getragen. Weiterhin auf hohem Niveau bleibt auch die Dynamik der Importe und Exporte von Waren.
Abgesehen von der Wirtschaftsstütze Pharma und Chemie ist bei der Diversifizierung der Wirtschaft und der Stärkung wertschöpfungsintensiver Branchen des tertiären Sektors noch Ausbaupotenzial für die Entwicklung des Kantons vorhanden. Aus dem fortschreitenden Strukturwandel kann letztendlich eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft resultieren. Inwieweit dies gelingt, ist von der Standortqualität und regionalen Standortfaktoren abhängig. Beim Standortqualitätsindikator (Steuerbelastung, Ausbildungsstand, Verfügbarkeit von Hochqualifizierten und verkehrstechnische Erreichbarkeit) fällt der Kanton Basel-Landschaft mit Stärken im Bildungsbereich und vor allem mit einer günstigen verkehrlichen Erreichbarkeit auf. Verbesserungspotenzial zeigt sich nach wie vor bei der steuerlichen Attraktivität, insbesondere für juristische Personen und im Vergleich mit den Nachbarkantonen.
Der Regierungsrat sieht sich durch die Studie der Credit Suisse in seiner Auffassung bestärkt, wonach kantonale Wirtschaftspolitik heute in erster Linie Standortpolitik ist. Deshalb steht die aktive und permanente Pflege aller beeinfluss- und gestaltbaren Standortfaktoren im Vordergrund seiner umfassenden Standort- bzw. Wirtschaftspolitik.
Auskünfte: Fredy Spinnler, Öffentlichkeitsarbeit Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 59 11.
Viertelstundentakt für Buslinie 61 zwischen Allschwil und Oberwil
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, auf den Schulbeginn am 11. August auf der BLT-Buslinie 61 den Viertelstundentakt einzuführen. Diese Angebotsverbesserung wurde vom Landrat im Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 2007 angeregt und das Budget entsprechend aufgestockt. Die anfallenden Mehrkosten von 296 000 Franken teilen sich Kanton und Gemeinden je zur Hälfte.
Die Taktverdichtung beschränkt sich auf die Spitzenzeiten morgens, mittags und abends.
Die finanzielle Mehrbelastung kann ohne Überschreitung des Finanzrahmens des 5. Generellen Leistungsauftrages für das Jahr 2009 bewältigt werden. Sollte sich die Massnahme bewähren, so wird sie in den 6. Generellen Leistungsauftrag für die Jahre 2010 - 2013 aufgenommen. Die Vernehmlassung dazu findet derzeit statt.
Auskünfte: Roman Stingelin, Amt für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 53 99
Steuergesetz-Änderung: Umsetzung von Bundesvorgaben in Vernehmlassung
Der Regierungsrat schickt einen Entwurf zur Anpassung des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Damit sollen Bundesvorgaben umgesetzt werden. Vorgesehen ist die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen, die Einführung der straflosen Selbstanzeige sowie eine Anpassung der Regeln bei Nach- und Strafsteuerverfahren.
Neu sollen Erben Anspruch auf eine vereinfachte Nachbesteuerung der vom Erblasser hinterzogenen Vermögens- und Einkommensbestandteile haben. Die wichtigste Änderung ist, dass anstelle einer Nachbesteuerung für die letzten zehn Jahre neu nur noch die letzten drei Steuerperioden berücksichtigt werden sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bisher bekannt war, die Erben die Steuerverwaltung bei der Festsetzung der hinterzogenen Vermögens- und Einkommensteile vorbehaltlos unterstützen und sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemühen.
Bei der straflosen Selbstanzeige geht es darum, dass jede steuerpflichtige Person sich einmal im Leben wegen Steuerhinterziehung ohne Bussenfolgen selbst anzeigen kann. So wird von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn wiederum die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, die sich anzeigende Person die Steuerbehörde bei der Feststellung der hinterzogenen Vermögens- und Einkommensteile vorbehaltlos unterstützt und sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht.
Zu den finanziellen Auswirkungen dieser beiden Neuerungen lassen sich keine konkreten Berechnungen vornehmen; es wird aber damit gerechnet, dass längerfristig zusätzliches Steuersubstrat geschaffen werden kann. Diese beiden Änderungen wurden am 20. März 2008 von den eidgenössischen Räten beschlossen und sollen auf Bundesebene per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die Kantone müssen diese Bestimmungen in ihren Steuergesetzen zwingend übernehmen, und zwar bereits auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Der regierungsrätliche Entwurf sieht bei Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens im Weiteren die Verpflichtung für die Steuerbehörden vor, die angeschuldigte Person über ihre Rechte aufzuklären, um auf diese Weise die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Verfahrensrechte zu gewährleisten. Die betroffene Person ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie im Hinterziehungsverfahren keine Aussagen machen muss, mit denen sie sich selber belasten würde. Zudem dürfen Beweismittel aus einem Nachsteuerverfahren nur noch unter bestimmten Voraussetzungen in einem Strafsteuerverfahren verwendet werden. Diese zwingende Anpassung des Nach- und Strafsteuerverfahrens an das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) wurde durch einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausgelöst, in welchem die Schweiz wegen einer Verletzung des aus der Europäischen Menschenrechtskonvention abgeleiteten Prinzips des Rechts auf ein faires Verfahren, wonach niemand zur Selbstbelastung gezwungen werden kann, verurteilt wurde.
Der Regierungsrat hat deshalb an seiner heutigen Sitzung beschlossen, einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung zu schicken.
>>> Vernehmlassungstext
>>> Vernehmlassungstext
Auskünfte: Demetrios Kambanas, Finanz- und Kirchendirektion, Steuerverwaltung, Leiter-Stellvertreter Rechtsdienst, Tel. 061/552 53 64
Ungedeckte ÖV-Kosten von 32,5 Mio Franken
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die ungedeckten Kosten für den öffentlichen Verkehr des laufenden Jahres in der Höhe von knapp 32,5 Mio Franken den Transportunternehmen zu vergüten.
Die Abgeltungen für die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs werden gemeinsam vom Bund, dem Kanton und den Gemeinden getragen. Diverse Linien werden zudem über die Kantonsgrenzen hinweg betrieben. Die ungedeckten Kosten werden bei kantonsübergreifenden Angeboten gemäss den Vereinbarungen über die interkantonalen Verteilschlüssel (ikV) auf die beteiligten Kantone verteilt. An den auf den Kanton Basel-Landschaft entfallenden Teil der Abgeltung beteiligt sich der Bund mit einer jährlich festgelegten Quote, dieses Jahr konkret mit knapp 12 Mio Franken.
Am 1. Januar 2008 trat der neue Finanzausgleich des Bundes in Kraft. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs bedeutet dies einen deutlichen Anstieg der Belastung für die Kantone. Diese Mehrbelastung wurde bereits im Finanzprogramm des 5. Generellen Leistungsauftrages sowie bei der Budgeterstellung 2008 berücksichtigt.
Auskünfte: Roman Stingelin, Amt für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 53 99
Verschiedenes
– das
Kino Roxy, Muttenzerstrasse 6, in 4127 Birsfelden
, in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen
– Monika Müller in den Schulrat des Werkjahres für die Amtsperiode vom 1. August 2008 - 31. Juli 2012 gewählt
Mitteilung an die Medien
Die Regierungssitzungen vom 22. Juli, 29. Juli und 5. August 2008 fallen aus.
Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 12. August 2008.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Landeskanzlei Basel-Landschaft