Medienmitteilung des Regierungsrates

16.09.2008
Abstimmung zum Messezentrum Basel 2012

Wie bereits in den Medien berichtet, hat sich in den Abstimmungserläuterungen des Regierungsrates für den Urnengang vom 28. September 2008 betreffend Finanzierungsbeiträge des Kantons Basel-Landschaft zu Gunsten des Projekts “Messezentrum Basel 2012" leider ein Fehler eingeschlichen: Kanton und Stadt Zürich haben an das „Messezentrum Basel 2012“ je ein Darlehen von 20 Millionen Franken mit Zinsvergünstigung beschlossen oder in Aussicht gestellt. Der Zürcher Kantonsrat hat seine Zinsvergünstigung an eine gleichlautende Zusage der Stadt Zürich gekoppelt und am 25. September 2007 bewilligt. Die Stadt Zürich hat am 3. September 2008 das Darlehen zwar bewilligt,  die Gewährung einer Zinsvergünstigung jedoch abgelehnt. Dieser Entscheid ist erst nach dem Druck und der Verteilung der Abstimmungserläuterungen für die Volksabstimmung vom 28. September 2008 gefallen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat übersehen, dass der definitive Entscheid der Stadt Zürich noch nicht erfolgt war und entschuldigt sich für die in diesem Punkt nicht zutreffende Darstellung in den Abstimmungserläuterungen. 
 
Der Regierungsrat möchte festhalten, dass das Finanzierungskonzept der Messe Schweiz durch den Entscheid der Stadt Zürich trotzdem gesichert ist. Die Kosten für die Mittelbeschaffung der Messe Schweiz werden zwar erhöht. Der Beschluss des Kantons Basel-Landschaft ist aber in keiner Weise von den Beschlüssen von Kanton und Stadt Zürich abhängig gemacht worden. Nach wie vor gewähren Kanton und Stadt Zürich der Messe Schweiz ein Darlehen von 40 Millionen Franken (ohne Vorzugszins). Aus wirtschaftspolitischer Sicht gilt es dabei zu beachten, dass das Projekt „Messezentrums Basel 2012“ in erster Linie der Region Basel zugute kommt. Die Region Basel ist hauptsächliche Nutzniesserin der hiesigen Messeaktivitäten. In diesem Zusammenhang möchte der Regierungsrat darauf hinweisen, dass die im Vergleich zu Messeplätzen im Ausland eher zurückhaltende Beteiligung der öffentlichen Hand am Messe-Projekt überaus wichtig ist. Die Messe Schweiz ist eine wichtige Plattform für die Entwicklung vielfältiger wirtschaftlicher Tätigkeiten von Unternehmen und Privaten. Die Messe Schweiz stellt den Rahmen und die Infrastruktur zur Verfügung. Sie ist ein weitherum sichtbares Signal und sie hat die Funktion eines Motors, welcher andere antreibt und ihren wirtschaftlichen Erfolg beflügelt.
 
Auskünfte: Regierungsrat Peter Zwick, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 56 03
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 30. November 2008
 
Der Bundesrat hat auf den 30. November 2008 folgende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung angesetzt:
 
– die Volksinitiative vom 1. März 2006 “Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern”;
 
– die Volksinitiative vom 28. März 2006 “Für ein flexibles AHV-Alter”;
 
– die Volksinitiative vom 11. Mai 2006 “Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!”;
 
– die Volksinitiative vom 13. Januar 2006 “Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz”;
 
– die Änderung vom 20. März 2008 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG).
 
Auf den 30. November 2008 wird folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung angesetzt:
 
– die formulierte Verfassungsinitiative vom 11. Januar 2007 “Ja, Bildungsvielfalt für alle” und die Änderung vom 11. September 2008 des Bildungsgesetzes (Gegenvorschlag).
 
Auskünfte: Walter Mundschin; Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
Regierung mit Nationalstrassen-Netzbeschluss des Bundes nicht einverstanden
 
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz verabschiedet. Fazit: Die Regierung kritisiert, dass die Eigentumsübertragung an den Bund der vorgesehenen Strassen H2 und H18 den Kanton jährlich rund 20 Mio Franken kostet - ohne Gegenleistung.
 
Die Regierung lehnt die Vernehmlassungsvorlage vom 9. Mai 2008 hauptsächlich aus folgenden Gründen ab:
 
Wenn die zu übernehmenden Strassen von nationaler Bedeutung sind, so ist der Bund für die Finanzierung des Betriebs und Unterhalts zuständig. Bundesaufgaben sind durch den Bund zu finanzieren.
 
Die Finanzierung der Ausbauten als Bundesaufgabe ist grundsätzlich durch den Bund zu leisten. Insbesondere ist die Finanzierung mit der vorliegenden Vorlage zu regeln, damit die Auswirkungen auf die Kantone bekannt sind. 
 
Die Konsequenzen einer Eigentumsübertragung der betroffenen Strassenabschnitte H2 Pratteln - Sissach und H18 Basel - Delémont sind für den Kanton Basel-Landschaft gravierend. Er verliert nicht nur wichtige Netzelemente eines funktionalen, zusammenhängenden Kantonsstrassennetzes, sondern auch jegliche direkte Einflussmöglichkeit auf Art, Zeitpunkt und Umfang des Ausbaus der übertragenen Strecken.
 
Der Bund will die Eigentumsübertragung beim Kanton Basel-Landschaft mit jährlich gesamthaft 20.3 Mio Franken kompensieren lassen. Im Ergebnis bedeutet dies gegenüber der heutigen Situation, dass der Kanton den Unterhalt und den Betrieb der zu übertragenden Strecken vollumfänglich zu bezahlen hat, indem er nicht nur keine Bundesbeiträge mehr für das verbleibende Kantonsstrassennetz erhält, sondern noch zu jährlichen Zahlungen von sechs Mio Franken verpflichtet werden soll -  ohne dafür vom Bund eine Gegenleistung (z.B. direkte Einflussnahme) zu erhalten.
 
Auskünfte: Urs Roth, Tiefbauamt, Leiter Geschäftsbereich Verkehr, Tel. 061 552 54 63
Disziplinarmassnahmen an den Schulen
 
Der Landrat hat am 10. Januar 2008 eine Änderung im Bildungsgesetzes, die den Entzug der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine Disziplinarmassnahme an der Schule vorsah, angenommen.
 
Nun folgen die vom Regierungsrat zu erlassenden Neufassungen der Verordnungen zu den einzelnen Schulstufen. Betroffen sind derzeit die folgende Verordnungen: Sekundarschule; Berufsbildung und Gymnasien. Revidiert werden die Verordnungen jeweils nur in Hinblick auf die entsprechenden Abschnitte über die Disziplinarmassnahmen. Es wird klar zugeschrieben, was Aufgaben und Kompetenzen der Lehrpersonen, der Schulleitungen und der Schulräte sind.

Neuerungen sind die längeren, präziseren Massnahmenkataloge für Lehrpersonen und Schulleitungen sowie die Möglichkeit, Schüler in einen kurzen - auf 2 Wochen befristeten - sowie in einen längeren im Maximum 8 Wochen dauernden Ausschluss von der Schule zu schicken. Dieser Ausschluss ist mit dem Programm "Time Out" gekoppelt, welches Schülern hilft, "über die Runden" zu kommen, ohne schulisch abgehängt zu werden. Dazu Sorge zu tragen ist der Kanton verpflichtet. Die in der Sek I geltende Schulpflicht bedeutet auch ein Recht auf Schule.

"Time Out" wird von Heinz Treuer geleitet und ist im Walzwerk in Münchenstein situiert.

Die Verordnung über den Kindergarten und Primarschule wird den Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet und erst später dem Regierungsrat vorgelegt.
 
Auskünfte: Dr. Martin Leuenberger, Generalsekretär der BKSD, 061 552 50 55, [email protected] ; Dr. Fabian Möller, Leiter Rechtsabteilung der BKSD, 061 552 50 56, [email protected] .
Neuer Vorsteher des Statistischen Amtes
Johann Christoffel wird per 1. Januar 2009 Vorsteher des Statistischen Amtes des Kantons Basel-Landschaft. Er löst damit August Lienin ab, welcher nach 34 Jahren in dieser Funktion in den Ruhestand tritt.
 
Johann Christoffel (51) hat zunächst an der Universität Basel Geographie studiert, um anschliessend ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Statistik, Ökonometrie und Operations Research als lic. rer. pol. abzuschliessen. Anschliessend ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Statistischen Amt des Kantons Basel-Landschaft eingetreten, dessen stellvertretender Leiter er 1995 geworden ist.
 
In seiner bisherigen Funktion ist Johann Christoffel für die Verbesserung und die Anpassung von bestehenden Statistikprojekten bzw. die Einführung neuer Statistikprojekte zuständig gewesen und hat die Gesamtverantwortung für die Gesundheitsstatistik beider Basel und den Statistikbereich "Wirtschaft und Steuern" wahrgenommen. Ausserdem leitete er die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes, optimierte die Organisation der internen Betriebsabläufe und führte das interne Controlling durch.

Johann Christoffel ist verheiratet und wohnt in Liestal. Mit ihm hat eine Persönlichkeit gewonnen werden können, welche sowohl von der Ausbildung als auch vom beruflichen Werdegang her fachlich bestens für die Stelle des Kantonsstatistikers qualifiziert ist.
 
August Lienin wird per 31. Dezember 2008 als der erste eigentliche "Baselbieter Kantonsstatistiker" in Pension gehen. Er hat in den vergangenen 34 Jahren die öffentliche Statistik im Kanton Basel-Landschaft und die Dienststelle, welche in der heutigen Form erst unter seiner Leitung entstanden ist, geprägt. Daneben hat er mit seiner grossen Fachkenntnis und Umsicht die Gemeindefinanzen und den Finanzausgleich auf Kantonsseite betreut. Der Regierungsrat dankt August Lienin für seine grossen Verdienste im Interesse des Gemeinwesens.
 
An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Johann Christoffel zum Nachfolger von August Lienin gewählt.
 
Auskünfte: Regierungspräsident Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz  und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05.
Weiter Geld für Naturschutzzentrum im Jura
 
Die Regierung beantragt dem Landrat die Weiterführung der finanziellen Unterstützung für das Naturschutzzentrum "Les Cerlatez" in Saignelégier für die Jahre 2009 - 2011: pro Jahr 25 000 Franken.
 
Die "Fondation Les Cerlatez" ist für den Betrieb des Naturschutzzentrums "Les Cerlatez" in Saignelégier zuständig sowie für das Management des benachbarten Naturschutzgebietes "Étang de la Gruyère" - ein Hochmoor von nationaler Bedeutung und beliebtes Ausflugsziel.
 
Neben der Betreuung der Ausstellungen, gehören auch Schutz und Unterhalt des Hochmoors (Étang de la Gruyère) zum Aufgabenbereich des Zentrums. Dies ist aufgrund der vielen Besucher des Naturschutzgebiets eine arbeits- und somit auch kostenintensive Aufgabe, denn der Étang de la Gruyère verzeichnet jährlich eine Besucherzahl von über 150'000 Personen. Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt das Naturschutzzentrum seit 2001 finanziell.
 
Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Biotop und Artenschutz Tel. 061 552 59 33
Wahlen
 
Der Regierungsrat wählte:
– Caroline Zürcher als neues Mitglied der Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann (Ausschuss) für den Rest der Amtszeit bis zum 31. März 2010.
 
– Lea Hungerbühler und Catherine Mueller in die Fachgruppe Politik und Projekte der Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann für den Rest der Amtszeit bis zum 31. März 2010.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
 
Der Regierungsrat hat:
– die Änderung vom 21. Mai 2008 der Gemeindeordnung der Stadt Liestal genehmigt und mit folgenden Ausnahmen auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt: § 2 Absatz 1 Buchstabe g (Inkrafttreten am 1. Juli 2012) und § 3 Absatz 3 Buchstabe c (Inkrafttreten am 1. August 2012);
 
– die Änderung vom 26. Mai 2008 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Schönenbuch genehmigt und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Verschiedenes
 
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Vollzugsverordnung vom 13. Dezember 1994  zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer beschlossen und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft