Medienmitteilung des Regierungsrates
23.09.2008
Neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Familienzulagen
Der Regierungsrat hat das neue Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen verabschiedet und an den Landrat zur Beschlussfassung weitergeleitet. Das Einführungsgesetz wurde im Vernehmlassungsverfahren grundsätzlich positiv aufgenommen, verschiedentlich zu Bemerkungen Anlass gab insbesondere die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen. Das Einführungsgesetz soll zusammen mit der eidgenössischen Gesetzgebung auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden.
Da sich das geltende kantonale Familienzulagengesetz bei seiner Entstehung an den damaligen Entwurf des Bundesgesetzes angelehnt hat, sind verschiedene Grundelemente des Bundesrechts bereits heute verwirklicht. Gleichwohl waren gewisse Anpassungen nötig, wie beispielsweise die Ausdehnung der Anspruchsberechtigung auf Nichterwerbstätige oder die Heraufsetzung der Mindesthöhe der Ausbildungszulage von 220 auf 250 Franken, wie dies vom Bund festgesetzt worden ist. Damit gelten im Kanton Basel-Landschaft ab 2009 Mindestansätze von 200 Franken für Kinderzulagen und 250 Franken für Ausbildungszulagen. Der Kanton übernimmt also die Mindestansätze des Bundes und verzichtet auf die Aufnahme von gesetzlichen Geburts- und Adoptionszulagen. Die Regelungen über die Organisation von Familienausgleichskassen und die Finanzierung der Familienzulagen wurden weitgehend beibehalten. Im Sinne des Solidaritätsprinzips wird zwischen den Familienausgleichskassen auch weiterhin ein Lastenausgleich durchgeführt, was beim Kanton Basel-Stadt nicht der Fall ist. Unter anderem erklärt sich von daher, dass die beiden Kantone Gesetzestexte vorlegen, bei denen die angestrebte Harmonisierung zwar weitgehend vorhanden ist, die aber nach wie vor Unterschiede aufweisen.
Auskünfte: Dr. Thomas Keller, Leiter KIGA Baselland (Tel. 061 552 77 01)
Übergangslösung bei der ökologisch begründeten Reduktion der Verkehrsabgaben
Gemäss Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben vom 4. September 2003 (SGS 341) wird für Fahrzeuge, die ausschliesslich oder überwiegend durch Batteriestrom, Erdgas oder Biogas angetrieben werden, die Verkehrssteuer erlassen. Das Dekret ist bis Ende 2008 befristet. Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft, das Gesetz über die Verkehrsabgaben zu revidieren, so dass die Verkehrsabgaben eine stärkere ökologische Ausrichtung erfahren. Mit dieser Gesetzesrevision soll aber abgewartet werden, bis auf Bundesebene die fachliche Grundlage, nämlich die Umweltetikette, geschaffen worden ist.
Als Übergangslösung soll das Dekret auf der Basis der Energieetikette angepasst und für eine befristete Dauer von drei Jahren (2009 - 2011) in Kraft gesetzt werden. Voraussetzung für den Steuererlass ist neu zusätzlich die Erfüllung der Euro-Norm 4. Mit der Einführung von zusätzlichen Kriterien für die Steuerbefreiung wird die Wirkung des Dekrets verstärkt auf die ökologischen Ziele ausgerichtet. Die Steuerausfälle für die Jahre 2009 - 2011 werden auf insgesamt 1.0 Mio. Franken geschätzt.
Der Steuerausfall während der Geltungsdauer des aktuellen Dekrets (2004 - 2008) wird auf rund 1.0 Mio. Franken geschätzt. Bei der Inkraftsetzung des auslaufenden Dekrets wurde der technologische Wandel, der automatisch zu einer höheren Anzahl von Hybridfahrzeugen führt, stark unterschätzt. Der technologische Wandel in Richtung ökologischere Fahrzeuge wird sich nach Ansicht des Regierungsrates insbesondere vor dem Hintergrund steigender Treibstoffpreise noch verstärken.
Der technologische Wandel, die steigenden Treibstoffpreise und die jüngste Verkehrssteuererhöhung im Kanton Basel-Landschaft führen zu einer steigenden Zahl von energieeffizienten Fahrzeugen. Die Steuerbefreiung soll daher im Rahmen der Übergangslösung nur noch 50 Prozent betragen. Es ist davon auszugehen, dass auch mit einer 50 prozentigen Steuerbefreiung ein deutlich spürbarer Lenkungseffekt erzielt werden kann.
Auskünfte: Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Finanz- und Kirchendirektion,
Telefon 061 552 53 35.
Regierung für schweizweite Vereinheitlichung der Baubegriffe
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Die IVHB soll schweizweit durch die Vereinheitlichung der Begriffe Rechtssicherheit im Bauwesen schaffen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Die IVHB soll schweizweit durch die Vereinheitlichung der Begriffe Rechtssicherheit im Bauwesen schaffen.
Baubegriffe und Messweisen bilden Bestandteile des Baupolizeirechts. Dieses liegt in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht bringt die entsprechend grosse Regelungsvielfalt Nachteile mit sich, weshalb ein ausgewiesenes Bedürfnis nach Harmonisierung besteht.
Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) hat den Ball aufgenommen. Ihre Bestrebungen, die Baubegriffe und Messweisen durch ein Konkordat zu vereinheitlichen, werden von den Kantonen breit getragen. Das Konkordat respektiert die geltende Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen (Föderalismus) und sichert (bei einem Beitritt aller Kantone) durch einheitliche Definitionen die gewünschte Vereinheitlichung in der ganzen Schweiz. Es tritt nach der Zustimmung von sechs Kantonen in Kraft.
Bei der Ausarbeitung des Konkordats ist Wert darauf gelegt worden, die Baubegriffe und Messweisen mit den kantonalen Gesetzen und mit den Arbeiten der Normenvereinigungen abzugleichen. Das Konkordat legt das Schwergewicht auf jene Regelungsinhalte, die in den Rahmennutzungsplänen (Zonenplänen und Baureglementen) üblicherweise zur Anwendung gelangen; darunter fallen die Definitionen zu Gebäudedimensionen (Höhe, Längen) und Abstandsregelungen sowie die Definitionen zum Verhältnis von Gebäudegrössen zu Grundstücksflächen (Nutzungsziffern).
Nach dem Beitritt hätte der Kanton bis Ende 2012 Zeit, sein Recht ans Konkordat anzupassen. Nach der Anpassung des kantonalen Rechts hat noch eine Umsetzung auf kommunaler Ebene zu erfolgen. Den Gemeinden soll hierfür eine grosszügige Umsetzungsfrist eingeräumt werden. Über das revidierte Raumplanungs- und Baugesetz müsste im Rahmen einer neuerlichen Landratsvorlage entschieden werden.
Auskünfte: Andreas Weis, Leiter Bauinspektorat, Tel. 061 552 55 71
100. Geburtstag in Grellingen
Am Samstag, 11. Oktober 2008 kann Frau Margrit Bürki-Polsini ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 11. Oktober 2008, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die vom Einwohnerrat Liestal am 18. Juni 2008 beschlossene Mutation "Poststrasse" zum Baulinienplan "Zentrum und Stadtgraben"
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
eine Änderung der Verordnung vom 24. Juni 1975 über Verlosungen, Glücks- und Unterhaltungsspiele sowie gewerbsmässige Wetten genehmigt und auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt;
eine Änderung der Verordnung vom 19. Dezember 2006 über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen genehmigt und auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt;
eine Änderung der Verordnung zum Steuergesetz genehmigt und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Mitteilung an die Medien
Die Regierungssitzungen vom 30. September und 7. Oktober 2008 fallen aus.
Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 14. Oktober 2008.
Die Regierungssitzungen vom 30. September und 7. Oktober 2008 fallen aus.
Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 14. Oktober 2008.
Landeskanzlei Basel-Landschaft