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Konsequente Anwendung des Trägerschaftsprinzips bei Sonderschulung
Gemäss Bildungsgesetz finanziert der Kanton eine Sonderschulung auch auf der von den Gemeinden getragenen Primarstufe. Je nach Schulungsform und Schulort entstehen für Kanton und Gemeinden derzeit unausgewogene finanzielle Belastungen. Der Regierungsrat will deshalb die Kostentragung bei Sonderschulung künftig konsequent entlang des Trägerschaftsprinzips regeln und gibt eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.
Bei integrativer Sonderschulung tragen Kanton und Gemeinden die Kosten bereits heute gemäss ihrer gesetzlichen Zuständigkeit, sofern die Schülerin oder der Schüler in der Wohngemeinde beschult wird. Erfolgt die Beschulung ausserhalb der Wohngemeinde, trägt hingegen die aufnehmende Gemeinde die Kosten der Regelschule. Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für Unterricht, Schulleitung, Infrastruktur und Sachaufwand.
Bei der separativen Sonderschulung übernimmt der Kanton derzeit sämtliche Kosten. Die Wohngemeinden werden damit von den Kosten entlastet, die bei einer Beschulung in der Regelschule anfallen würden. Dadurch trägt der Kanton auch diejenigen Kostenanteile, die gemäss Trägerschaftsprinzip in jedem Fall den Gemeinden zuzuordnen sind.
Pauschale zur Abgeltung von Grundkosten
Mit der Vorlage soll das Trägerschaftsprinzip künftig konsequent umgesetzt werden. Ab dem Schuljahr 2027/28 sollen die Wohngemeinden für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit einer Indikation für Sonderschulung eine Pauschale übernehmen. Deren Höhe orientiert sich am Tarif des Regionalen Schulabkommens.
Die Wohngemeinden entrichten diese Pauschale als Schulgeld entweder an die aufnehmende Gemeinde bei integrativer Beschulung oder an den Kanton bei separativer Beschulung. Der Kanton übernimmt weiterhin die deutlich höheren Zusatzkosten der Sonderschulung. Bezogen auf die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Sonderschulung trägt der Kanton in der Primarschule weiterhin knapp unter 85 Prozent und im Kindergarten nahezu 90 Prozent.
Entlastung von aufnehmenden Gemeinden
Diese Neuregelung entlastet insbesondere Gemeinden, die Sonderschülerinnen und -schüler aus anderen Gemeinden in ihren Integrationsklassen aufnehmen. Insgesamt wird mit finanziellen Verschiebungen zwischen den Gemeinden von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr gerechnet.
Die Vorlage führt zudem zu einer Anpassung der Kostenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton entsprechend dem Trägerschaftsprinzip. Für den Kanton ergibt sich daraus ab 2027 eine schrittweise Entlastung.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 23. Oktober 2026.
Vernehmlassungsunterlagen: www.bl.ch/vernehmlassungen