Instandsetzung und Modernisierung Tramlinie 14

28.08.2024

Ausgabenbewilligung für die Jahre 2025 bis 2028

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine neue einmalige Ausgabe von rund 18 Millionen Franken, um in den Jahren 2025 bis 2028 die Bahninfrastruktur der Tramlinie 14 instand zu setzen und zu modernisieren. 

Die Tramlinie 14 muss wegen des schlechten Zustands und für den Betrieb mit neuen Fahrzeugen ab der Kantonsgrenze Basel-Stadt / Basel-Landschaft bis zur Wendeschleife Pratteln komplett erneuert werden. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat dem Landrat eine neue einmalige Ausgabe in Höhe von 18,242 Millionen Franken beantragt. 

In den Jahren 2025 bis 2028 liegt der Fokus der Infrastrukturerneuerung auf dem Gemeindegebiet Muttenz. Der Gleisabschnitt zwischen den Haltestellen Muttenz Dorf und Lachmatt in Pratteln befindet sich in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Der Unterbau ist instabil und der Oberbau stark abgenutzt. Auch die Sicherungsanlagen müssen nach rund 40 Jahren im Einsatz zwingend erneuert werden. Zudem muss die Wendeschlaufe Wartenberg erneuert werden. Die Massnahmen sind nötig, um die Betriebssicherheit weiterhin zu gewährleisten. 

Die Tramsperre im Jahr 2025 ist zwischen BLT und BVB koordiniert und wird gemeinsam genutzt. Die BVB baut an der Hard- und St. Jakobs-Strasse und die BLT realisiert gleichzeitig das Projekt Muttenz Dorf–Lachmatt. 

Die basellandschaftliche Strecke der Tramlinie 14 von Schänzli bis Pratteln ist im Eigentum der BLT Baselland Transport AG. Sie ist Konzessionärin der Strecke nach Bundesrecht. Mit dem Betrieb der Linie ist die BVB beauftragt. Die notwendigen Massnahmen für Unterhalt und Erneuerungen der Infrastrukturanlagen werden durch die BLT wahrgenommen. 

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Linie 14 nicht mehr abgeltungsberechtigt. Deshalb fliessen keine Investitionsmittel mehr aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes. Seit 2021 ist der Kanton Basel-Landschaft verantwortlich für die Finanzierung der Infrastruktur der Linie 14 auf dem Boden des Kantons. 

Landratsvorlage