Handelsregisteramt beider Basel ist vom Tisch

07.05.2014
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung den Bericht über eine Vorstudie zur Kenntnis genommen, welche die Zusammenführung der Handelsregisterämter der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt geprüft hat. Die Studie zeigt auf, dass eine solche Zusammenlegung keine nennenswerten Synergien oder Kosteneinsparungen bringen würde. Das Projekt wird daher in Abstimmung zwischen der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft und dem Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt vorerst nicht weiter verfolgt.
 
Die beiden Handelsregisterämter sind vergleichsweise kleine Verwaltungseinheiten, deren Aufgaben sowie Gebührentarif bundesrechtlich abschliessend geregelt sind. Die Modellberechnungen für ein gemeinsames Amt haben wenig finanzielles Synergiepotential ergeben. Weder sind nennenswerte Personaleinsparungen zu erwarten noch liegen die aktuellen Pro-Kopf-Kosten beider Ämter signifikant auseinander. Deshalb unterstützen die beiden Regierungen das Fazit der Studie, dass aus verwaltungsökonomischer Sicht keine zwingenden Gründe für einen Zusammenschluss der Handelsregisterämter sprechen.
 
Für Rückfragen:
Andreas Rebsamen, Leiter Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft, Tel. 061 552 45 25