Gesamterneuerungswahlen des Landrats vom 12. Februar 2023: Änderung der Mandatszuteilung an die Wahlkreise

09.06.2022

Die Zu- bzw. Abnahme der stimmberechtigten Bevölkerung in den 12 Wahlkreisen führt zu einer Anpassung der Mandatszuteilung an die einzelnen Wahlkreise gegenüber den Landratswahlen 2019: Die Wahlkreise Oberwil und Sissach gewinnen je ein Mandat auf Kosten der Wahlkreise Münchenstein und Muttenz. 

Für die Zuteilung der Mandate an die Wahlkreise für die Gesamterneuerungswahlen des Landrats am 12. Februar 2023 ist die Zahl der Stimmberechtigten bei der letzten kantonalen Volksabstimmung massgebend, die mindestens 6 Monate vor dem Wahltermin stattgefunden hat. Die für die Mandatszuteilung der kommenden Landratswahlen entscheidende Volksabstimmung fand am Wochenende vom 15. Mai 2022 statt. Die Berechnung der Mandatszuteilung erfolgt gemäss den Vorgaben in § 49 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte. 

Die Zu- bzw. Abnahme der stimmberechtigten Bevölkerung in den 12 Wahlkreisen verändert die Zuteilung der Mandate an die Wahlkreise gegenüber den Landratswahlen 2019. Die Mandatsanpassungen pro Wahlkreis sind wie folgt:
  • gleich viele Mandate: Allschwil, Binningen, Reinach, Laufen, Pratteln, Liestal, Gelterkinden, Waldenburg
  • ein Mandat weniger: Münchenstein, Muttenz
  • ein Mandat mehr: Oberwil, Sissach 
Für die Landratswahlen vom 12. Februar 2023 ergibt sich somit folgende Mandatszuteilung auf die Wahlkreise:
Wahlkreise

Mandate 2023

Mandate 2019

Mandate 2015

Mandate 2011

Mandate 2007

01 Allschwil

7

7

7

7

7

02 Binningen

7

7

7

7

7

03 Oberwil

10

9

9

9

9

04 Reinach

10

10

10

10

10

05 Münchenstein

6

7

7

7

7

06 Muttenz

8

9

9

9

9

07 Laufen

6

6

6

6

6

08 Pratteln

8

8

8

8

8

09 Liestal

9

9

9

9

9

10 Sissach

7

6

6

6

6

11 Gelterkinden

6

6

6

6

6

12 Waldenburg

6

6

6

6

6

Total

90

90

90

90

90

> Die detaillierte Berechnung der Mandatszuteilung kann dem folgenden Dokument entnommen werden: Link PDF 

Einreichung der Wahlvorschläge bis 12. Dezember 2022 

Die Wahlvorschläge könnten bei der Landeskanzlei bis am Montag, 12. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Wahlvorschlagsformulare für die 12 Wahlkreise können über folgende Internetseite abgerufen werden: www.bl.ch.