Finanzstrategie 2016 – 2019
08.07.2015
Finanzstrategie des Regierungsrates zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushaltes
132 Massnahmen mit einer Entlastung von 188 Mio. Franken bis 2019
Das strukturelle Defizit im Finanzhaushalt des Kantons Basel-Landschaft muss mit erster Priorität dauerhaft und nachhaltig beseitigt werden. Dazu hat der Regierungsrat heute eine Finanzstrategie mit 132 Massnahmen vorgestellt, die den Staatshaushalt bis 2019 mit insgesamt 188 Mio. Franken entlasten. Die Massnahmen umfassen Optimierungen und Synergiegewinne bei der Erbringung öffentlicher Leistungen, zielgerichtetere Beiträge, die Aufhebung einzelner Leistungsaufträge, verwaltungsinterne Effizienzsteigerungen sowie die Ausschöpfung von bisher nicht genutztem Ertragspotenzial. In der kantonalen Verwaltung werden mittelfristig Stellen abgebaut und ab 2016 die Löhne um ein Prozent gesenkt.
Das strukturelle Defizit in der Erfolgsrechnung des Kantons Basel-Landschaft beträgt 113 Mio. Franken. Werden die Investitionen hinzugerechnet und ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent als Zielgrösse angestrebt, beträgt die Lücke 188 Mio. Franken. Für das laufende Jahr rechnet der Regierungsrat mit einem Rückgang bei den Steuereinnahmen um 18 Mio. Franken und einem Defizit in der Erfolgsrechnung von 57 Mio. Franken.
Saldoentlastung des Staatshaushaltes als kontinuierliche Aufgabe
Der Regierungsrat ist entschlossen, das Haushaltsdefizit mit der vorgestellten Finanzstrategie 2016–2019 nachhaltig zu beseitigen. Die Saldoentlastung soll nicht durch ein einmaliges Sparpaket, sondern durch eine kontinuierliche Saldoentlastung erreicht werden. Mit jedem künftigen Budget wird der Regierungsrat dem Landrat auch Massnahmen unterbreiten, damit Aufgaben und Finanzen jeweils über einen Planungszeitraum von vier Jahren ins Gleichgewicht gebracht werden können.
Strukturelles Defizit ab 2017 behoben, Selbstfinanzierung ab 2019 erreicht
Bereits für das laufende Budget 2015 hat der Regierungsrat Sofortmassnahmen eingeleitet, damit der vom Landrat beschlossene Budgetsaldo von minus 35 Mio. Franken eingehalten werden kann. Für 2016 sind Massnahmen im Umfang von 75 Mio. Franken geplant. Damit soll das strukturelle Defizit im Staatshaushalt ab 2017 behoben sein. Ab 2019 soll schliesslich ein Überschuss von 50 bis 90 Mio. Franken in der Erfolgsrechnung erreicht werden, um die Nettoinvestitionen zu finanzieren. Dazu sind Entlastungen zwischen 148 Mio. Franken (Selbstfinanzierungsgrad 80 Prozent) und 188 Mio. Franken (Selbstfinanzierungsgrad 100 Prozent) nötig.
Massnahmen in allen Bereichen
Um dies zu erreichen, will der Regierungsrat eine generelle Steuererhöhung nach Möglichkeit vermeiden. Die insgesamt 132 geplanten Massnahmen treffen alle Bereiche: Sie umfassen Optimierungen und Synergiegewinne bei der Erbringung öffentlicher Leistungen, zielgerichtetere Beiträge, die Aufhebung einzelner Leistungsaufträge, verwaltungsinterne Effizienzsteigerungen sowie die Ausschöpfung von bisher nicht genutztem Ertragspotenzial. Parallel zum Leistungsabbau erfolgt in der kantonalen Verwaltung mittelfristig ein Stellenabbau mit dem Ziel einer Reduktion des Personalaufwandes um zehn Prozent, und die Löhne werden ab 2016 um ein Prozent gesenkt.
Hauptkostenblöcke in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales
Der Regierungsrat ortet die Hauptkostenblöcke, die zum Ungleichgewicht im Staatshaushalt geführt haben, vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales. In den letzten zehn Jahren sind hier die jährlichen Kosten um 411 Mio. Franken gestiegen, der Steuerertrag hingegen lediglich um 271 Mio. Franken.
Gemeinsames Ziel ausgeglichener Finanzhaushalt
Der Regierungsrat wird zu jeder Einzelmassnahme, die in der Kompetenz des Landrates liegt, eine separate Vorlage an den Landrat überweisen. Der ausgeglichene Finanzhaushalt kann nur erreicht werden, wenn die politischen Instanzen Gesamtregierungsrat und Landrat gemeinsam auf dieses Ziel hinarbeiten. Zudem erfordern einige Massnahmen die Zustimmung von Volk und teilweise auch von externen Partnern.
Das strukturelle Defizit im Finanzhaushalt des Kantons Basel-Landschaft muss mit erster Priorität dauerhaft und nachhaltig beseitigt werden. Dazu hat der Regierungsrat heute eine Finanzstrategie mit 132 Massnahmen vorgestellt, die den Staatshaushalt bis 2019 mit insgesamt 188 Mio. Franken entlasten. Die Massnahmen umfassen Optimierungen und Synergiegewinne bei der Erbringung öffentlicher Leistungen, zielgerichtetere Beiträge, die Aufhebung einzelner Leistungsaufträge, verwaltungsinterne Effizienzsteigerungen sowie die Ausschöpfung von bisher nicht genutztem Ertragspotenzial. In der kantonalen Verwaltung werden mittelfristig Stellen abgebaut und ab 2016 die Löhne um ein Prozent gesenkt.
Das strukturelle Defizit in der Erfolgsrechnung des Kantons Basel-Landschaft beträgt 113 Mio. Franken. Werden die Investitionen hinzugerechnet und ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent als Zielgrösse angestrebt, beträgt die Lücke 188 Mio. Franken. Für das laufende Jahr rechnet der Regierungsrat mit einem Rückgang bei den Steuereinnahmen um 18 Mio. Franken und einem Defizit in der Erfolgsrechnung von 57 Mio. Franken.
Saldoentlastung des Staatshaushaltes als kontinuierliche Aufgabe
Der Regierungsrat ist entschlossen, das Haushaltsdefizit mit der vorgestellten Finanzstrategie 2016–2019 nachhaltig zu beseitigen. Die Saldoentlastung soll nicht durch ein einmaliges Sparpaket, sondern durch eine kontinuierliche Saldoentlastung erreicht werden. Mit jedem künftigen Budget wird der Regierungsrat dem Landrat auch Massnahmen unterbreiten, damit Aufgaben und Finanzen jeweils über einen Planungszeitraum von vier Jahren ins Gleichgewicht gebracht werden können.
Strukturelles Defizit ab 2017 behoben, Selbstfinanzierung ab 2019 erreicht
Bereits für das laufende Budget 2015 hat der Regierungsrat Sofortmassnahmen eingeleitet, damit der vom Landrat beschlossene Budgetsaldo von minus 35 Mio. Franken eingehalten werden kann. Für 2016 sind Massnahmen im Umfang von 75 Mio. Franken geplant. Damit soll das strukturelle Defizit im Staatshaushalt ab 2017 behoben sein. Ab 2019 soll schliesslich ein Überschuss von 50 bis 90 Mio. Franken in der Erfolgsrechnung erreicht werden, um die Nettoinvestitionen zu finanzieren. Dazu sind Entlastungen zwischen 148 Mio. Franken (Selbstfinanzierungsgrad 80 Prozent) und 188 Mio. Franken (Selbstfinanzierungsgrad 100 Prozent) nötig.
Massnahmen in allen Bereichen
Um dies zu erreichen, will der Regierungsrat eine generelle Steuererhöhung nach Möglichkeit vermeiden. Die insgesamt 132 geplanten Massnahmen treffen alle Bereiche: Sie umfassen Optimierungen und Synergiegewinne bei der Erbringung öffentlicher Leistungen, zielgerichtetere Beiträge, die Aufhebung einzelner Leistungsaufträge, verwaltungsinterne Effizienzsteigerungen sowie die Ausschöpfung von bisher nicht genutztem Ertragspotenzial. Parallel zum Leistungsabbau erfolgt in der kantonalen Verwaltung mittelfristig ein Stellenabbau mit dem Ziel einer Reduktion des Personalaufwandes um zehn Prozent, und die Löhne werden ab 2016 um ein Prozent gesenkt.
Hauptkostenblöcke in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales
Der Regierungsrat ortet die Hauptkostenblöcke, die zum Ungleichgewicht im Staatshaushalt geführt haben, vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales. In den letzten zehn Jahren sind hier die jährlichen Kosten um 411 Mio. Franken gestiegen, der Steuerertrag hingegen lediglich um 271 Mio. Franken.
Gemeinsames Ziel ausgeglichener Finanzhaushalt
Der Regierungsrat wird zu jeder Einzelmassnahme, die in der Kompetenz des Landrates liegt, eine separate Vorlage an den Landrat überweisen. Der ausgeglichene Finanzhaushalt kann nur erreicht werden, wenn die politischen Instanzen Gesamtregierungsrat und Landrat gemeinsam auf dieses Ziel hinarbeiten. Zudem erfordern einige Massnahmen die Zustimmung von Volk und teilweise auch von externen Partnern.
Downloads
Typ | Titel | Grösse |
---|---|---|
Bericht Finanzstrategie | 1.0 MB | |
Massnahmenliste Finanzstrategie | 50.4 KB | |
Präsentation Finanzstrategie | 1.5 MB | |
Wichtigste Massnahmen | 13.1 KB |