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Finanzausgleich 2026: 94 Millionen an die Empfängergemeinden
Kantonaler Finanzausgleich 2026
Der Regierungsrat hat heute den Finanzausgleich 2026 verfügt. Die Gebergemeinden bezahlen 71 Millionen Franken und die Empfängergemeinden erhalten 94 Millionen Franken. Die Differenz von 23 Millionen Franken wird aus dem Ausgleichsfonds entnommen. Zusätzlich richtet der Kanton knapp 23 Millionen Franken an Gemeinden mit überdurchschnittlichen Lasten in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche aus.
Die Kantonsverfassung verlangt, dass der Kanton den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sicherstellt und damit ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden schafft.
Ressourcenausgleich 2026
16 Gemeinden mit einer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau bezahlen 71,0 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich ein (Gebergemeinden). In den restlichen 70 Gemeinden liegt die Steuerkraft unterhalb des Ausgleichsniveaus; sie erhalten daher 93,9 Millionen Franken (Empfängergemeinden). Es resultiert somit ein Ausgabenüberschuss von 23,0 Millionen Franken, sodass der Fondsbestand von +9,3 Millionen Franken auf -13,7 Millionen Franken abnimmt. Die gesetzlich festgelegte Bandbreite des Fondsbestands von -25 Millionen Franken bis +25 Millionen Franken ist somit eingehalten und das im letzten Jahr festgelegte Ausgleichsniveau 2026 von 2920 Franken muss nicht nachträglich angepasst werden.
Ausgleichsniveau 2027
Gemäss Finanzausgleichsgesetz legt der Regierungsrat das Ausgleichsniveau jeweils für das Folgejahr fest. Er berücksichtigt dabei die Empfehlung der „Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich“, in welcher mehrheitlich die Gemeinden vertreten sind. Das Ausgleichsniveau 2027 muss um 65 Franken gesenkt werden und liegt somit bei 2855 Franken. Dies, nachdem es in den letzten beiden Jahren um insgesamt 250 Franken erhöht wurde. Die Senkung ist einerseits wegen des negativen Fondsbestands, andererseits aber vor allem wegen der vom Landrat am 25. Februar 2026 beschlossenen Senkung Abschöpfungssatz über dem Ausgleichsniveau von heute 60 Prozent auf neu 47 Prozent notwendig. Im Gegenzug hat der Landrat ebenfalls beschlossen, die durch den Kanton finanzierten Lastenabgeltungen und Kompensationsleistungen per 2027 um 9,8 Millionen Franken zu erhöhen.
Lastenabgeltungen 2026
Neben dem Ressourcenausgleich unter den Gemeinden bezahlt der Kanton den Gemeinden verschiedene Lastenabgeltungen. Diese Lastenabgeltungen betragen gemäss Finanzausgleichsgesetz knapp 22,7 Millionen Franken. Sie werden an diejenigen Einwohnergemeinden ausgerichtet, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten tragen. Die Lastenabgeltungen sind so konzipiert, dass nicht die effektiv anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Die einzelnen Lastenabgeltungen ergeben sich aus Masszahlen, die einerseits einen hohen Zusammenhang mit den Kosten haben, andererseits aber von Seiten der Gemeinden nicht beeinflusst werden können. Somit ist garantiert, dass die Anreize für eine möglichst effiziente Erfüllung der Aufgaben gegeben sind.
Die Zahlen des Finanzausgleichs 2026 der einzelnen Gemeinden sind online publiziert: https://statistik.bl.ch/web_portal/18_5