Faire Regelung für Kompensationszahlungen der Gemeinden
30.10.2012
Die jährlichen Kompensationszahlungen der Baselbieter Gemeinden an den Kanton sollen um rund einen Drittel reduziert werden. Neu sollen die Gemeinden 9 Mio. Franken an den Kanton entrichten anstatt wie bisher 13.4 Mio. Franken. Dies beantragt der Regierungsrat dem Landrat aufgrund dessen Auftrags sowie nach Verhandlungen mit den Gemeinden.
Im Rahmen der Übertragung der Sekundarschulbauten an den Kanton hat der Landrat den Regierungsrat im Februar 2011 beauftragt, die mit dem Realschulträgerschaftswechsel verbundene jährliche Kompensationszahlung der Gemeinden an den Kanton mit diesen nochmals zu verhandeln. Nach einem Jahr Verhandlungsdauer sind der Regierungsrat und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden zum Ergebnis gelangt, die jährliche Kompensationszahlung der Gemeinden um 4.4 Mio. Franken zu reduzieren. Diese Reduktion erfolgt rückwirkend auf den Schuljahresbeginn 2011 / 2012, was eine einmalige Rückzahlung an die Gemeinden von 6.3 Mio. Franken zur Folge hat. Kanton und Gemeinden konnten sich darauf einigen, dass die Kompensation für den Realschulträgerschaftswechsel grundsätzlich gerechtfertigt ist. Die vereinbarte Reduktion ergibt sich aus der im Rahmen von NFA und Genereller Aufgabenüberprüfung (GAP) 2008 nur teilweise vorgenommenen Kompensation der Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden sowie andererseits aus der Anpassung der Kompensationszahlung auf die Zahlenbasis 2011. Dies ergibt eine Reduktion von 4.1 Mio. Franken. Im Sinne einer politischen sowie abschliessenden Lösung wird die Reduktion um 0.3 Mio. Franken erhöht, was insgesamt 4.4 Mio. Franken ergibt.
Mit diesem Verhandlungsergebnis sind mit einer Ausnahme alle in der Vergangenheit umgesetzten Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden kompensiert; es erfolgt somit eine Nullstellung. Vorbehalten bleibt eine noch zu verhandelnde Kompensation aufgrund der seit 2011 geltenden, neuen Pflegefinanzierung.
Für Rückfragen: Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 59 02.
Im Rahmen der Übertragung der Sekundarschulbauten an den Kanton hat der Landrat den Regierungsrat im Februar 2011 beauftragt, die mit dem Realschulträgerschaftswechsel verbundene jährliche Kompensationszahlung der Gemeinden an den Kanton mit diesen nochmals zu verhandeln. Nach einem Jahr Verhandlungsdauer sind der Regierungsrat und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden zum Ergebnis gelangt, die jährliche Kompensationszahlung der Gemeinden um 4.4 Mio. Franken zu reduzieren. Diese Reduktion erfolgt rückwirkend auf den Schuljahresbeginn 2011 / 2012, was eine einmalige Rückzahlung an die Gemeinden von 6.3 Mio. Franken zur Folge hat. Kanton und Gemeinden konnten sich darauf einigen, dass die Kompensation für den Realschulträgerschaftswechsel grundsätzlich gerechtfertigt ist. Die vereinbarte Reduktion ergibt sich aus der im Rahmen von NFA und Genereller Aufgabenüberprüfung (GAP) 2008 nur teilweise vorgenommenen Kompensation der Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden sowie andererseits aus der Anpassung der Kompensationszahlung auf die Zahlenbasis 2011. Dies ergibt eine Reduktion von 4.1 Mio. Franken. Im Sinne einer politischen sowie abschliessenden Lösung wird die Reduktion um 0.3 Mio. Franken erhöht, was insgesamt 4.4 Mio. Franken ergibt.
Mit diesem Verhandlungsergebnis sind mit einer Ausnahme alle in der Vergangenheit umgesetzten Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden kompensiert; es erfolgt somit eine Nullstellung. Vorbehalten bleibt eine noch zu verhandelnde Kompensation aufgrund der seit 2011 geltenden, neuen Pflegefinanzierung.
Für Rückfragen: Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 59 02.