Erweiterte Schutzmassnahmen an den Baselbieter Schulen
Aufgrund der steigenden Fallzahlen an den Primarschulen sowie der ersten bestätigten Ansteckung mit einer Mutation des neuen Coronavirus im Kanton Basel-Landschaft weitet der Regierungsrat die Maskenpflicht auf die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklassen aus. Die Lehrpersonen aller Stufen können zudem künftig bei ihren Schulleitungen FFP2-Masken beziehen. Diese erweiterten Schutzmassnahmen treten am 20. Januar 2021 in Kraft.
Die pädagogischen, sozialen und psychologischen Nachteile von Fernunterricht für Kinder und Jugendliche – insbesondere für diejenigen, die zuhause aus diversen Gründen unvorteilhafte Lernbedingungen vorfinden – sind aufgrund der Erfahrungen mit der Schulschliessung im Frühjahr 2020 bekannt. Der Regierungsrat will deshalb am Präsenzunterricht auf allen Schulstufen festhalten, solange die epidemiologische Lage es zulässt. Bevor die Rückkehr zum Fernunterricht nötig wird, sollen alle weniger einschränkenden Massnahmen ausgeschöpft werden. Dazu gehört eine Ausweitung der Maskenpflicht.
Maskenpflicht ab 10 Jahren
Um dem Gesundheitsschutz aller Schulbeteiligten vor Ort unter den veränderten Umständen Rechnung zu tragen, führt der Regierungsrat ab dem 20. Januar 2021 eine Maskentragpflicht für Kinder ab 10 Jahren ein. Sie gilt auch für jüngere Kinder, die eine Mehrjahrgangsklasse zusammen mit Schülerinnen und Schülern der 5. bzw. 6. Primarklasse besuchen, sowie in der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung und den Kinder- und Jugendheimen. Die kantonale Covid-19-Verordnung sowie die davon betroffenen Schutz- und Organisationskonzepte werden entsprechend angepasst.
Die Masken werden den Schülerinnen und Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Kanton übernimmt die Kosten für eine erste Maskenlieferung an die Primarschulen ab Mittwoch. Für die weitere Finanzierung und Beschaffung sind die Gemeinden als Schulträger zuständig.
FFP2-Masken für Lehrpersonen
Der Teilstab Pandemie des Krisenstabs des Kantons Basel-Landschaft hat überdies beschlossen, die daran interessierten Lehrpersonen aller Stufen mit FFP2-Masken auszurüsten. Die ersten Lieferungen werden ebenfalls ab dem 20. Januar 2021 bei den Schulen eintreffen. Kostenübernahme und Maskenbeschaffung sind Sache der jeweiligen Schulträger.
Mit Blick auf die neu aufgetretene Virusvariante ist die Situation an den Schulen weiterhin genau zu beobachten. Bei Bedarf können rasch weitere Massnahmen beschlossen und umgesetzt werden.
> Verordnungsänderung (PDF)