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11.09.2012
Entlastungspaket 12/15 - Umsetzung kommt voran
Der Regierungsrat hat am 4. September 2012 eine Klausur zum Thema Umsetzung des Entlastungspakets 12/15 durchgeführt. Er beurteilt den Stand der Arbeiten als zufriedenstellend und hält weiterhin am Ziel fest, das strukturelle Finanzhaushaltsdefizit zu beseitigen. Zu diesem Zweck ist der Staatshaushalt nachhaltig um 180 Mio. Franken jährlich zu entlasten. 162 der 185 Massnahmen können planmässig umgesetzt werden, wobei 16 Massnahmen sogar mit einer höheren Entlastungswirkung als ursprünglich erwartet zu Buche schlagen. Daneben gibt es auch Massnahmen, die nicht wie geplant realisiert werden können oder bei denen bezüglich Realisierung noch Unsicherheiten bestehen.
Sieben Massnahmen sind mit dem Nein zum Entlastungsrahmengesetz in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 verworfen worden. Eine Massnahme wurde vom Landrat abgelehnt und bei 15 weiteren Massnahmen kommt es zu zeitlichen Verzögerungen, das heisst sie können bis 2014 nicht im geplanten Umfang oder gar nicht umgesetzt werden.
Zahlenmässig lässt sich die Umsetzung des Entlastungspakets aus heutiger Sicht wie folgt zusammenfassen:
Im Jahr 2012 können voraussichtlich 62 Millionen Franken eingespart werden. Im Rechnungsjahr 2013 können lediglich 13 Millionen Franken realisiert werden, da die 26 Mio. Franken aus dem in der Volksabstimmung vom Juni 2012 abgelehnten Entlastungsrahmengesetz fehlen. Somit können bis Ende 2013 Einsparungen von insgesamt 75 Millionen Franken erzielt werden. Mit den direktionsübergreifenden Massnahmen kann aus heutiger Sicht ein Betrag von insgesamt 22 Mio. Franken eingespart werden. Um die Zielvorgabe von 180 Mio. Franken per Ende 2014 zu erreichen, fehlen aktuell noch 67 Mio. Franken.
Die nicht realisierten oder nicht realisierbaren Sparmassnahmen müssen von den einzelnen Direktionen kompensiert werden. Diese sind nun aufgerufen, erneut über die Bücher zu gehen und Entlastungsmöglichkeiten zu präsentieren. Nur so wird gewährleistet, dass die entfallenden Entlastungsbeträge doch noch erreicht werden können.
An der Klausur vom 4. September hat sich der Regierungsrat auch über den Stand der so genannten Ü-Massnahmen (direktionsübergreifende Massnahmen) informiert. Dabei geht es unter anderem auch um die generelle Überprüfung der Stellen und Lohnklassen in der gesamten Verwaltung. Die erwarteten Spareffekte von 10.5 Millionen Franken im Personalbereich sollen ab 2014 wirksam werden. Alle direktionsübergreifenden Massnahmen zusammen sollen den Finanzhaushalt ab 2014 jährlich wiederkehrend um rund 56 Mio. Franken entlasten.
Eine nächste Klausur zum Thema Entlastungspaket 12/15 findet Anfang Januar 2013 statt.
Das Resultat der Klausur vom 4. September 2012 wurde heute anlässlich der Ebenraingespräche mit den Spitzen des Landrates, den Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten sowie den Spitzen der im Landrat vertretenen Parteien diskutiert. Der Regierungsrat hat dabei über seine Absicht informiert, die in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 abgelehnten Massnahmen im Entlastungsrahmengesetz, welche die FKD betreffen, dem Volk erneut, aber in separaten Vorlagen zu unterbreiten. Es handelt sich dabei um die Einführung Selbstbehalt Krankheitskosten und um die Anpassung Ergänzungsleistungen zu AHV/IV.
Über eine allfällige erneute Unterbreitung der abgelehnten Massnahmen im Entlastungsrahmengesetz, welche die BKSD betreffen, wird die Regierung erst nach der Abstimmung vom 25. November 2012 befinden. Voraussichtlich wird dann abgestimmt über die formulierte Gesetzesinitiative vom 15. Dezember 2011 "Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren" und den Gegenvorschlag des Regierungsrates vom 20. September 2012, über die nichtformulierte Volksinitiative vom 15. Dezember 2011 "Ja zur guten Schule Baselland: Betreuung der Schüler/-innen optimieren" sowie über die nichtformulierte Volksinitiative vom 30. Juni 2011 "Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen".
Weitere Auskünfte:
Adrian Ballmer, Finanzdirektor, Tel. 061 552 52 05
Roger Wenk, Finanzverwalter, Tel. 061 552 53 03
Allgemeine Auskünfte:
Alex Achermann, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
Sieben Massnahmen sind mit dem Nein zum Entlastungsrahmengesetz in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 verworfen worden. Eine Massnahme wurde vom Landrat abgelehnt und bei 15 weiteren Massnahmen kommt es zu zeitlichen Verzögerungen, das heisst sie können bis 2014 nicht im geplanten Umfang oder gar nicht umgesetzt werden.
Zahlenmässig lässt sich die Umsetzung des Entlastungspakets aus heutiger Sicht wie folgt zusammenfassen:
Im Jahr 2012 können voraussichtlich 62 Millionen Franken eingespart werden. Im Rechnungsjahr 2013 können lediglich 13 Millionen Franken realisiert werden, da die 26 Mio. Franken aus dem in der Volksabstimmung vom Juni 2012 abgelehnten Entlastungsrahmengesetz fehlen. Somit können bis Ende 2013 Einsparungen von insgesamt 75 Millionen Franken erzielt werden. Mit den direktionsübergreifenden Massnahmen kann aus heutiger Sicht ein Betrag von insgesamt 22 Mio. Franken eingespart werden. Um die Zielvorgabe von 180 Mio. Franken per Ende 2014 zu erreichen, fehlen aktuell noch 67 Mio. Franken.
Die nicht realisierten oder nicht realisierbaren Sparmassnahmen müssen von den einzelnen Direktionen kompensiert werden. Diese sind nun aufgerufen, erneut über die Bücher zu gehen und Entlastungsmöglichkeiten zu präsentieren. Nur so wird gewährleistet, dass die entfallenden Entlastungsbeträge doch noch erreicht werden können.
An der Klausur vom 4. September hat sich der Regierungsrat auch über den Stand der so genannten Ü-Massnahmen (direktionsübergreifende Massnahmen) informiert. Dabei geht es unter anderem auch um die generelle Überprüfung der Stellen und Lohnklassen in der gesamten Verwaltung. Die erwarteten Spareffekte von 10.5 Millionen Franken im Personalbereich sollen ab 2014 wirksam werden. Alle direktionsübergreifenden Massnahmen zusammen sollen den Finanzhaushalt ab 2014 jährlich wiederkehrend um rund 56 Mio. Franken entlasten.
Eine nächste Klausur zum Thema Entlastungspaket 12/15 findet Anfang Januar 2013 statt.
Das Resultat der Klausur vom 4. September 2012 wurde heute anlässlich der Ebenraingespräche mit den Spitzen des Landrates, den Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten sowie den Spitzen der im Landrat vertretenen Parteien diskutiert. Der Regierungsrat hat dabei über seine Absicht informiert, die in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 abgelehnten Massnahmen im Entlastungsrahmengesetz, welche die FKD betreffen, dem Volk erneut, aber in separaten Vorlagen zu unterbreiten. Es handelt sich dabei um die Einführung Selbstbehalt Krankheitskosten und um die Anpassung Ergänzungsleistungen zu AHV/IV.
Über eine allfällige erneute Unterbreitung der abgelehnten Massnahmen im Entlastungsrahmengesetz, welche die BKSD betreffen, wird die Regierung erst nach der Abstimmung vom 25. November 2012 befinden. Voraussichtlich wird dann abgestimmt über die formulierte Gesetzesinitiative vom 15. Dezember 2011 "Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren" und den Gegenvorschlag des Regierungsrates vom 20. September 2012, über die nichtformulierte Volksinitiative vom 15. Dezember 2011 "Ja zur guten Schule Baselland: Betreuung der Schüler/-innen optimieren" sowie über die nichtformulierte Volksinitiative vom 30. Juni 2011 "Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen".
Weitere Auskünfte:
Adrian Ballmer, Finanzdirektor, Tel. 061 552 52 05
Roger Wenk, Finanzverwalter, Tel. 061 552 53 03
Allgemeine Auskünfte:
Alex Achermann, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01