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21.01.2014
BL-Regierung setzt auf Partnerschaft statt Fusion
Baselbieter Regierung setzt auf Partnerschaft statt Fusion
Der Baselbieter Regierungsrat empfiehlt dem Landrat, die Fusionsinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen und dafür auf eine Weiterentwicklung der Partnerschaft mit den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland zu setzen. Damit trägt der Regierungsrat einer weit verbreiteten Stimmungslage in der Baselbieter Bevölkerung Rechnung.
Der Regierungsrat will die beiden Erfolgsfaktoren des Kantons – gelebte Partnerschaft zum einen, politische Selbstbestimmung zum anderen – fortsetzen. Ein Fusionsverfahren würde über Jahre hinweg erhebliche Mittel in Form von Geld, Zeit und Personal binden; Ressourcen des Kantons also, die für andere Projekte dann nicht oder nur ungenügend zur Verfügung stünden. Es besteht die Gefahr, dass das Fusionsverfahren selber die Partnerschaft und die Weiterentwicklung des Kantons Basel-Landschaft lähmen würde. Der Regie¬rungsrat vertritt die Auffassung, dass die Weiterentwicklung der Partnerschaft vor allem mit Basel-Stadt, aber auch mit den anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland der richtige, zukunftsweisende Weg ist und gegenüber einer Fusion den Vorzug verdient.
Verfassungsrat würde jährlich eine Million Franken kosten
Eine Annahme der Fusionsinitiative in beiden Kantonen und Gewährleistung der Verfassungsänderung durch den Bund hätte zur Folge, dass ein 120-köpfiger Verfassungsrat mit je 60 Sitzen aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft durch beide Kantone gewählt würde. Der durch beide Re¬gierungen und Verwaltungen unterstützte Verfassungsrat hätte eine Verfassung für den Kanton Basel sowie die unumgänglichen Gesetze auszuarbeiten. Bis und mit Durchführung der Volksab¬stimmung über den Verfassungsentwurf und damit über die eigentliche Fusion wäre in unserem Kanton mit jährlichen direkten Kosten für den Verfassungsrat in der Höhe von zirka einer Million Franken zu rechnen. Dazu kommt wohl ein Mehrfaches dieses Betrags für den Aufwand aller Direk¬tionen der Kantonsverwaltung zur Unterstützung des Verfassungsrats.
Rechtsgültigkeit der Fusionsinitiative vorbehalten
Die Landratsvorlage zur Ablehnung der Fusionsinitiative steht unter dem Vorbehalt der Rechtsgültigkeit ebendieser Fusionsinitiative. Diese muss der Landrat vorgängig noch feststellen. Vergangenen August hatte der Regierungsrat – erstmals in der Geschichte der Kollegialbehörde – das interne Stimmenverhältnis publik gemacht: Pro und Contra verlaufen entlang der Linie zwischen links-grün und bürgerlich.
> Vorlage an den Landrat
Für Rückfragen:
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sport-direktion, Tel. 079 219 11 07 oder Sekretariat Tel. 061 552 50 60
Der Baselbieter Regierungsrat empfiehlt dem Landrat, die Fusionsinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen und dafür auf eine Weiterentwicklung der Partnerschaft mit den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland zu setzen. Damit trägt der Regierungsrat einer weit verbreiteten Stimmungslage in der Baselbieter Bevölkerung Rechnung.
Der Regierungsrat will die beiden Erfolgsfaktoren des Kantons – gelebte Partnerschaft zum einen, politische Selbstbestimmung zum anderen – fortsetzen. Ein Fusionsverfahren würde über Jahre hinweg erhebliche Mittel in Form von Geld, Zeit und Personal binden; Ressourcen des Kantons also, die für andere Projekte dann nicht oder nur ungenügend zur Verfügung stünden. Es besteht die Gefahr, dass das Fusionsverfahren selber die Partnerschaft und die Weiterentwicklung des Kantons Basel-Landschaft lähmen würde. Der Regie¬rungsrat vertritt die Auffassung, dass die Weiterentwicklung der Partnerschaft vor allem mit Basel-Stadt, aber auch mit den anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland der richtige, zukunftsweisende Weg ist und gegenüber einer Fusion den Vorzug verdient.
Verfassungsrat würde jährlich eine Million Franken kosten
Eine Annahme der Fusionsinitiative in beiden Kantonen und Gewährleistung der Verfassungsänderung durch den Bund hätte zur Folge, dass ein 120-köpfiger Verfassungsrat mit je 60 Sitzen aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft durch beide Kantone gewählt würde. Der durch beide Re¬gierungen und Verwaltungen unterstützte Verfassungsrat hätte eine Verfassung für den Kanton Basel sowie die unumgänglichen Gesetze auszuarbeiten. Bis und mit Durchführung der Volksab¬stimmung über den Verfassungsentwurf und damit über die eigentliche Fusion wäre in unserem Kanton mit jährlichen direkten Kosten für den Verfassungsrat in der Höhe von zirka einer Million Franken zu rechnen. Dazu kommt wohl ein Mehrfaches dieses Betrags für den Aufwand aller Direk¬tionen der Kantonsverwaltung zur Unterstützung des Verfassungsrats.
Rechtsgültigkeit der Fusionsinitiative vorbehalten
Die Landratsvorlage zur Ablehnung der Fusionsinitiative steht unter dem Vorbehalt der Rechtsgültigkeit ebendieser Fusionsinitiative. Diese muss der Landrat vorgängig noch feststellen. Vergangenen August hatte der Regierungsrat – erstmals in der Geschichte der Kollegialbehörde – das interne Stimmenverhältnis publik gemacht: Pro und Contra verlaufen entlang der Linie zwischen links-grün und bürgerlich.
> Vorlage an den Landrat
Für Rückfragen:
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sport-direktion, Tel. 079 219 11 07 oder Sekretariat Tel. 061 552 50 60