Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung
Mit der Änderung des Bildungsgesetzes will der Regierungsrat die Bildungsqualität in der Volksschule stärken und die Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung konsolidieren. Ziel der Vorlage ist, die vorhandenen Mittel auch für die Unterstützung der ganzen Klasse und nicht nur für individuelle Einzelförderungen einzusetzen. Durch die Bündelung von Lektionen werden starke Lernbeziehungen zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern gefördert. Neu werden die Kosten der Sonderpädagogik über einen Ressourcen-Pool gesteuert und somit stabilisiert. Ebenso werden die administrativen und organisatorischen Abläufe in den Schulen vereinfacht. Die Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung werden unverändert weitergeführt.
Neu: Vereinfachung Bewilligungsverfahren und Einführung Ressourcen-Pool
Nur noch die Massnahmen der Speziellen Förderung mit individuellen Lernzielen und der Sonderschulung verlangen zwingend eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dadurch entfallen aufwändige, administrative Abklärungs-, Melde- und Bewilligungsverfahren mit kantonalen Stellen. Die Mittel sollen an den Schulen gezielter und für die ganze Klasse eingesetzt werden. Damit wird der Regelunterricht gestärkt und isolierte Einzelmassnahmen der speziellen Förderung werden reduziert.
Den Schulen wird ein personeller und finanzieller Ressourcenpool im Verhältnis zur Anzahl Schülerinnen und Schülern zugewiesen. Innerhalb des Ressourcen-Pools verantwortet die Schulleitung den effizienten Mitteleinsatz und organisiert die Fördermassnahmen bedarfsorientiert und flexibel. Durch die Bündelung von Lektionen werden starke Lernbeziehungen zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern gefördert. Damit werden auch die Lehrpersonen in Bezug auf Absprachen, Organisations- und Koordinationsaufwand entlastet.
Der Ressourcenpool kann in begründeten Fällen um max. 30 % überschritten werden. Dies setzt auf der Primarstufe eine Kostengutsprache der Gemeinde und eine Empfehlung des Amts für Volksschulen AVS voraus. Auf der Sekundarstufe I ist eine Bewilligung des AVS notwendig. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass auf der Primarstufe der Entscheid bei der Gemeinde als Kostenträgerin liegt. Mit der Steuerung über den Ressourcen-Pool werden die Kosten der Speziellen Förderung und der Sonderschulung insgesamt stabilisiert.
> Unterlagen zur Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Mai 2018.