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11.09.2012
Bettagsmandat 2012
Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag. Ein Sonntag wie jeder andere? Oder doch ein spezieller Sonntag?
Was unterscheidet einen Sonntag noch von den übrigen Wochentagen? Dass er arbeitsfrei ist und die Läden geschlossen haben? Das stimmt wohl für einen Teil der Bevölkerung, aber längst nicht für alle. In Spitälern wird gearbeitet, in Restaurants, in Bahnhofshoppings und an Autobahntankstellen. Notfallorganisationen haben Dienst, Zeitungen werden ausgetragen, der Öffentliche Verkehr rollt und Medienschaffende versorgen uns rund um die Uhr mit den neusten Nachrichten und vieles mehr. Und nicht zuletzt: das Internet, SMS, Twitter, Facebook etc. sind immer verfügbar. Trotz alledem: Einem Grossteil der Bevölkerung bietet der Sonntag etwas Besonderes: Er stellt uns frei, zu tun, was immer wir wollen. Wir können die Zeit im Kreise der Familie geniessen, schöne Stunden mit Freunden verbringen oder uns ganz allein sportlichen Aktivitäten, kulturellen Herausforderungen oder süssem Nichtstun widmen. Wir haben die Wahl.
Nun stehen wir wieder vor dem dritten Sonntag im September, dem Eidgenössischen. Dank-, Buss- und Bettag. Dieser Sonntag ist ein staatlich angeordneter überkonfessioneller Feiertag, der von allen christlichen Kirchen gefeiert wird. Die staatliche Anordnung mag irritieren, doch ist sie nichts Besonderes. Auch Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Auffahrt und selbst das Neujahr werden erst durch kantonale Vorschriften zu gesetzlichen Feiertagen.
Der Bettag hat in der Schweiz eine lange Tradition. Eine Feier, ein Fest soll er sein. Kein lautes, ausgelassenes, sondern ein stilles, besinnliches Fest. Ein Fest, das die Menschen innehalten lässt in einer Zeit, die von Hektik und Reizen aller Art geprägt ist. Ein Fest, das sie gemeinsam feiern und sie so zusammenrücken lässt.
Auch ein Tag des Dankes, der Dankbarkeit ist der Bettag. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger denken vielleicht, sie seien niemandem zu Dank verpflichtet, sie hätten sich alles selber redlich erschaffen und verdient. Andere sind möglicherweise unverschuldet in eine Notsituation geraten und sehen darum keinen Anlass, jemandem zu danken. Und doch könnten sie dankbar sein, zum Beispiel dafür, in einem Land leben zu dürfen, das seit mehreren Generationen vom Krieg verschont geblieben ist. Zu solchen und ähnlichen Gedanken kann der Bettag anregen. Verpflichten tut er uns zu nichts. Der Staat kann Besinnlichkeit nicht vorschreiben.
Es ist uns zudem freigestellt, den Bettag ausserhalb der Kirche zu begehen Und er steht auch andern Religionsgemeinschaften offen. Die jüdische Gemeinschaft beispielsweise hat im September oder Oktober eine ähnliche Feier: Jom Kippur, den Abschluss der Periode der Reue und Busse. So ist es selbstverständlich auch Moslems unbenommen, sich in ihrem Freitagsgebet Gedanken darüber zu machen, was dieser Tag für sie bedeutet. Der Bettag ist ein Feiertag für alle.
Nicht die staatliche Anordnung allein ist es, die den dritten Sonntag im September zu einem besonderen Tag macht. Wir selber sind es, die mit unserem Verhalten darüber entscheiden, ob der Bettag einfach einer von 52 Sonntagen des Jahres sein soll. Oder ob wir ihm eine spezielle, persönliche Bedeutung zumessen wollen.
Liestal, 11. September 2012
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Pegoraro
Der Landschreiber: Achermann
Was unterscheidet einen Sonntag noch von den übrigen Wochentagen? Dass er arbeitsfrei ist und die Läden geschlossen haben? Das stimmt wohl für einen Teil der Bevölkerung, aber längst nicht für alle. In Spitälern wird gearbeitet, in Restaurants, in Bahnhofshoppings und an Autobahntankstellen. Notfallorganisationen haben Dienst, Zeitungen werden ausgetragen, der Öffentliche Verkehr rollt und Medienschaffende versorgen uns rund um die Uhr mit den neusten Nachrichten und vieles mehr. Und nicht zuletzt: das Internet, SMS, Twitter, Facebook etc. sind immer verfügbar. Trotz alledem: Einem Grossteil der Bevölkerung bietet der Sonntag etwas Besonderes: Er stellt uns frei, zu tun, was immer wir wollen. Wir können die Zeit im Kreise der Familie geniessen, schöne Stunden mit Freunden verbringen oder uns ganz allein sportlichen Aktivitäten, kulturellen Herausforderungen oder süssem Nichtstun widmen. Wir haben die Wahl.
Nun stehen wir wieder vor dem dritten Sonntag im September, dem Eidgenössischen. Dank-, Buss- und Bettag. Dieser Sonntag ist ein staatlich angeordneter überkonfessioneller Feiertag, der von allen christlichen Kirchen gefeiert wird. Die staatliche Anordnung mag irritieren, doch ist sie nichts Besonderes. Auch Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Auffahrt und selbst das Neujahr werden erst durch kantonale Vorschriften zu gesetzlichen Feiertagen.
Der Bettag hat in der Schweiz eine lange Tradition. Eine Feier, ein Fest soll er sein. Kein lautes, ausgelassenes, sondern ein stilles, besinnliches Fest. Ein Fest, das die Menschen innehalten lässt in einer Zeit, die von Hektik und Reizen aller Art geprägt ist. Ein Fest, das sie gemeinsam feiern und sie so zusammenrücken lässt.
Auch ein Tag des Dankes, der Dankbarkeit ist der Bettag. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger denken vielleicht, sie seien niemandem zu Dank verpflichtet, sie hätten sich alles selber redlich erschaffen und verdient. Andere sind möglicherweise unverschuldet in eine Notsituation geraten und sehen darum keinen Anlass, jemandem zu danken. Und doch könnten sie dankbar sein, zum Beispiel dafür, in einem Land leben zu dürfen, das seit mehreren Generationen vom Krieg verschont geblieben ist. Zu solchen und ähnlichen Gedanken kann der Bettag anregen. Verpflichten tut er uns zu nichts. Der Staat kann Besinnlichkeit nicht vorschreiben.
Es ist uns zudem freigestellt, den Bettag ausserhalb der Kirche zu begehen Und er steht auch andern Religionsgemeinschaften offen. Die jüdische Gemeinschaft beispielsweise hat im September oder Oktober eine ähnliche Feier: Jom Kippur, den Abschluss der Periode der Reue und Busse. So ist es selbstverständlich auch Moslems unbenommen, sich in ihrem Freitagsgebet Gedanken darüber zu machen, was dieser Tag für sie bedeutet. Der Bettag ist ein Feiertag für alle.
Nicht die staatliche Anordnung allein ist es, die den dritten Sonntag im September zu einem besonderen Tag macht. Wir selber sind es, die mit unserem Verhalten darüber entscheiden, ob der Bettag einfach einer von 52 Sonntagen des Jahres sein soll. Oder ob wir ihm eine spezielle, persönliche Bedeutung zumessen wollen.
Liestal, 11. September 2012
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Pegoraro
Der Landschreiber: Achermann