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06.04.2016
Beschwerden gegen Lohnreduktion
Regierungsrat überweist Beschwerden gegen Lohnreduktion ans Kantonsgericht
Gegen die Reduktion der Löhne für die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Landschaft ab 2016 um ein Prozent wurden 1452 Beschwerden eingereicht. Der Regierungsrat hat fünf Musterbeschwerden als sogenannte Sprungbeschwerden ans Kantonsgericht weitergeleitet und ein beschleunigtes Verfahren beantragt.
Am 22. Oktober 2015 hat der Landrat die Lohntabelle im Anhang des Dekrets zum Personalgesetz geändert und eine Reduktion der Löhne für das Staatspersonal um ein Prozent beschlossen. Gleichzeitig beschloss der Landrat im Sinne einer Übergangslösung, dass für Mitarbeitende, welche vor dem 31. Dezember 2015 mit der ordentlichen Kündigungsfrist kündigten, die bisherige Lohntabelle gültig bleibt. Gegen die darauf basierenden Lohnabrechnungen für den Januar 2016 wurden insgesamt 1452 meist gleichlautende Formular-Beschwerden eingereicht. 83 Prozent der Beschwerden (1204) wurden von Lehrpersonen erhoben, 5 Prozent von Mitarbeitenden der Polizei (68) und 4 Prozent von Verwaltungsangestellten (60). Bei weiteren 8 Prozent (120) der Beschwerden ist nicht der Kanton Basel-Landschaft Arbeitgeber, weshalb der Regierungsrat in diesen Fällen auch nicht Beschwerdeinstanz ist.
Regierungsrat beantragt beschleunigtes Verfahren
Der Regierungsrat begründet die Weiterleitung der Beschwerden ans Kantonsgericht mit seiner Befangenheit. Da der Regierungsrat bereits im Rahmen der Landratsvorlage 2015/355 dargelegt hat, dass die Änderung der Lohntabelle und die gewählte Übergangslösung rechtmässig sind, würde er bei einer nochmaligen Prüfung kaum zu einer anderen Beurteilung kommen. Den Antrag für ein beschleunigtes Verfahren begründet der Regierungsrat damit, dass die Beschwerdeführenden möglichst rasch wissen sollen, welcher Lohn ihnen zur Verfügung steht. Zudem würden sich für den Kanton finanzielle Auswirkungen ergeben. Der Regierungsrat rechnet mit jährlichen Einsparungen in der Höhe von sechs Mio. Franken.
Beschwerden sind sistiert bis zum Entscheid des Kantonsgerichts
Die fünf vom Regierungsrat ans Kantonsgericht weitergeleiteten Beschwerden wurden in Absprache mit den Personalverbänden so ausgewählt, dass möglichst alle Berufsgruppen vertreten sind. Der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat hat als Instruktionsbehörde die anderen Beschwerden bis zum Entscheid des Kantonsgerichts sistiert. Die Beschwerdeführenden erhalten diese Tage ein Informationsschreiben.
Für Rückfragen
Hans Jakob Speich, Leiter Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat, 061 552 57 16
Gegen die Reduktion der Löhne für die Mitarbeitenden des Kantons Basel-Landschaft ab 2016 um ein Prozent wurden 1452 Beschwerden eingereicht. Der Regierungsrat hat fünf Musterbeschwerden als sogenannte Sprungbeschwerden ans Kantonsgericht weitergeleitet und ein beschleunigtes Verfahren beantragt.
Am 22. Oktober 2015 hat der Landrat die Lohntabelle im Anhang des Dekrets zum Personalgesetz geändert und eine Reduktion der Löhne für das Staatspersonal um ein Prozent beschlossen. Gleichzeitig beschloss der Landrat im Sinne einer Übergangslösung, dass für Mitarbeitende, welche vor dem 31. Dezember 2015 mit der ordentlichen Kündigungsfrist kündigten, die bisherige Lohntabelle gültig bleibt. Gegen die darauf basierenden Lohnabrechnungen für den Januar 2016 wurden insgesamt 1452 meist gleichlautende Formular-Beschwerden eingereicht. 83 Prozent der Beschwerden (1204) wurden von Lehrpersonen erhoben, 5 Prozent von Mitarbeitenden der Polizei (68) und 4 Prozent von Verwaltungsangestellten (60). Bei weiteren 8 Prozent (120) der Beschwerden ist nicht der Kanton Basel-Landschaft Arbeitgeber, weshalb der Regierungsrat in diesen Fällen auch nicht Beschwerdeinstanz ist.
Regierungsrat beantragt beschleunigtes Verfahren
Der Regierungsrat begründet die Weiterleitung der Beschwerden ans Kantonsgericht mit seiner Befangenheit. Da der Regierungsrat bereits im Rahmen der Landratsvorlage 2015/355 dargelegt hat, dass die Änderung der Lohntabelle und die gewählte Übergangslösung rechtmässig sind, würde er bei einer nochmaligen Prüfung kaum zu einer anderen Beurteilung kommen. Den Antrag für ein beschleunigtes Verfahren begründet der Regierungsrat damit, dass die Beschwerdeführenden möglichst rasch wissen sollen, welcher Lohn ihnen zur Verfügung steht. Zudem würden sich für den Kanton finanzielle Auswirkungen ergeben. Der Regierungsrat rechnet mit jährlichen Einsparungen in der Höhe von sechs Mio. Franken.
Beschwerden sind sistiert bis zum Entscheid des Kantonsgerichts
Die fünf vom Regierungsrat ans Kantonsgericht weitergeleiteten Beschwerden wurden in Absprache mit den Personalverbänden so ausgewählt, dass möglichst alle Berufsgruppen vertreten sind. Der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat hat als Instruktionsbehörde die anderen Beschwerden bis zum Entscheid des Kantonsgerichts sistiert. Die Beschwerdeführenden erhalten diese Tage ein Informationsschreiben.
Für Rückfragen
Hans Jakob Speich, Leiter Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat, 061 552 57 16