Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats

17.01.2024

Schriftliche Antworten (Link)

Bericht zum Postulat 2023/172: Finanzierung von Angeboten für betreutes Wohnen und der integrierten Versorgung für die Jahre 20242027

Der Regierungsrat schlägt dem Landrat die Erneuerung der kantonalen Förderverpflichtung zur Finanzierung von Angeboten für betreutes Wohnen und der integrierten Versorgung für die Jahre 2024–2027 in der Höhe von gesamthaft 1,5 Millionen Franken vor und beantwortet damit einen parlamentarischen Vorstoss. Auf Basis der bestehenden gesetzlichen Grundlage von Paragraf 31, Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG), hat er die entsprechenden finanziellen Mittel im Aufgaben- und Finanzplan des Kantons 2024–2027 eingestellt.

Beantwortung der Interpellation 2023/492: «Buslinie 33 nach Schönenbuch: Leistungsauftrag noch erfüllt?»

Der Regierungsrat erläutert, dass die häufigen Kursausfälle auf der Buslinie 33 im Spätsommer 2023 auf Personalengpässe zurückzuführen waren. Die Basler Verkehrsbetriebe BVB haben verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die Ausfälle zu minimieren. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass sich die Situation nach und nach stabilisiert und der Leistungsauftrag wieder erfüllt wird.

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)

Stellungnahme an den Bund: Regierungsrat gegen Anpassung der Deklarationspflicht von Flugtransporten bei Lebensmitteln

Der Regierungsrat hält die Deklarationspflicht mit Blick auf einen wirksameren Klimaschutz und den dadurch anfallenden Mehraufwand nicht für zielführend. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten würde die neue Regel zu einer Diskriminierung von Importware führen, die von den Handelspartnern als ungerechtfertigt empfunden würde. Zudem wird der Lebensmittelbranche mit der Einführung von Kennzeichnungsvorschriften die Gelegenheit genommen, sich durch einen freiwilligen Verzicht auf Flugware von Mitbewerbern abzuheben, wie dies aktuell im Handel zu beobachten ist. 

Stellungnahme an den Bund: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene

Der Regierungsrat hat keine grundlegenden Einwände gegen die Massnahmen, die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs bei einer Strommangellage durchführen müssen. Allfällige Kapazitäts- und Angebotsreduktionen dürfen aber nicht zu einer massgeblichen Verlagerung auf den motorisierten Individualverkehr führen.